Leistungen
Wir vertreten Ihre Interessen
Im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Rechtsdienstleistungen stehen Sie und die erfolgreiche Erreichung Ihrer rechtlichen Wünsche und Ziele! Unser Selbstverständnis ist es, Sie als unsere Mandantin oder unseren Mandanten über Ihre Rechtspositionen sehr gut zu informieren und Ihnen kompetent und umfassend aufzuzeigen, welchen rechtlichen Möglichkeiten bestehen und wie Ihre rechtlichen Ziele erreicht werden. Mit unserer professionellen Rechtsauskunft als Grundlage können Sie dann entscheiden, wie es weitergeht und ob Sie außergerichtlich oder gerichtlich von uns Ihre Rechte durchsetzen lassen wollen.
Wir freuen uns sehr auf Ihre Kontaktaufnahme und die Zusammenarbeit mit Ihnen!
Kostenfreier Erstkontakt zum Fachanwalt!
Senden Sie per kostenfreier Kontaktaufnahme oder E-Mail Ihre Rechtsfragen gerne auch mit Unterlagen an unsere E-Mail-Anschrift: kanzlei@gaebhard.de, so dass Sie direkt den kostenfreien Kontakt zur erfahrenen Fachanwältin und Rechtsexpertin Frau Dr. Gäbhard erhalten! Oder rufen Sie uns gerne an unter unserer Telefonnummer: 089/45 21 33 88 oder senden Sie uns ein Telefax an 089/45 21 33 99! Gerne besprechen wir dann alles Weitere!
Unsere Leistungen für Sie
Im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Dienstleistungen stehen Sie und die Erreichung Ihrer rechtlichen Wünsche und Ziele! Ihre Vorteile bei uns sind:
✔ Sorgfältige Sachverhaltsaufklärung
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, im schriftlichen Austausch per E-Mail oder Fax oder in einem persönlichen Gespräch per Telefon oder in unserer Kanzlei mit Ihnen zunächst in Erfahrung zu bringen, was alles bisher in der zu prüfenden Angelegenheit geschehen ist und welche Informationen, Dokumente und sonstigen Beweismittel zu Ihrem Rechtsthema zur Verfügung stehen.
✔ Professionelle fundierte Rechtsprüfung
Auf der Grundlage aller Sachverhaltsangaben und weiteren von uns durchgeführten Recherchen zu den Hintergrundfakten prüfen wir professionell und fundiert die Rechtslage und teilen Ihnen mit, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten erfolgversprechend sein werden.
✔ Transparente Kosteninformation
Wir beraten Sie umfassend zu den Chancen und Risiken und teilen Ihnen als Mandantin oder Mandant für jeden in Frage kommenden rechtlichen Weg transparent vorab die dafür nach dem Gerichtskostengesetz und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallenden Gebühren mit und beraten Sie zu der Kostenerstattung durch die Gegenseite. Auf Wunsch vereinbaren wir mit Ihnen eine Stundensatzvergütung oder ein Pauschalhonorar gemäß der Rechtsbestimmungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
✔ Beratung zur Rechtschutzversicherung, Prozesskostenfinanzierung und Erfolgshonorar
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung? Gerne klären wir ab, ob diese die Kosten Ihres Falles übernimmt. Auch beraten wir Sie auf Wunsch gerne zu den Möglichkeiten einer Prozesskostenfinanzierung und übernehmen die Korrespondenz zur Abklärung der Kostenübernahme mit dem gewünschten Prozesskostenfinanzierer. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ermöglicht es, je nach den individuellen Besonderheiten im konkreten Einzelfall schriftlich im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung zwischen der Anwaltskanzlei und der Mandantschaft ein sogenanntes Erfolgshonorar zu vereinbaren, wenn die dafür vorgeschriebenen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Gerne beraten wir Sie dazu anhand der jeweils aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage.
✔ Einstweiliger Rechtsschutz
Gerade bei Kapitalanlagebetrug mit der Gefahr der Verschiebung von Anlegergeldern oder bei Verstößen anderer Marktteilnehmer gegen das Wettbewerbsrecht kann ein sofortiges Handeln unabdingbar sein. Gleiches gilt für sonstige Rechtsverstöße, die Unternehmer von Geschäftspartnern erfahren. Die deutsche Zivilprozessordnung bietet hierfür wichtige Rechtsmittel wie die Beantragung einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes an. Mit der Zustellung wird dem Gegner je nach dem Inhalt des Gerichtsbeschlusses gerichtlich vorgeschrieben, bestimmte Verhaltensweisen zu unterlassen, oder es wird dem Gegner untersagt, bestimmte Handlungen vorzunehmen, oder es erfolgt beispielsweise im Zuge der Zwangsvollstreckung eines Arrestes gegen einen Wirtschaftsbetrugsstraftäter die Pfändung aller seiner Bankkonten sowie die Eintragung von Arrestsicherungshypotheken in seine Grundstücke.
✔ Engagierte Prozessführung
Prozesse führen wir für unsere Mandantinnen und Mandanten in ganz Deutschland bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Prozesse in der 3. Instanz, also am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, werden in Kooperation mit einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt bzw. einer beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtanwältin geführt, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Neben der Erreichung der jeweiligen wirtschaftlichen Zielsetzung ist es der Kanzlei ein wichtiges Anliegen, anlegerfreundliche Rechtsprechung im Bereich des Bankrechts, Versicherungsrecht und des Kapitalmarktrechts zu bewirken und uns im Wirtschaftsrecht für die Stärkung der Unternehmerrechte einzusetzen. Im Verbraucherrecht realisieren wir für Sie Ihre berechtigten Forderungen und sorgen dafür, dass Sie als Verbraucher keine unberechtigten Entgelte oder zu hohe Preise bezahlen müssen oder sonstige Rechtsnachteile in Kauf nehmen müssen.
✔ Gründliche Akteneinsicht
Die Kanzlei nimmt sowohl in Zivilprozessen als auch in strafrechtliche Ermittlungs- und Gerichtsverfahren fundiert Akteneinsicht, um wichtige Hintergrundinformationen zum jeweiligen Auftragsgegenstand recherchieren zu können. Für Gesellschafter von Fonds aller Art werden im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung und gegebenenfalls Prozessvorbereitung Geschäftsbesorger oder deren Anwälte besucht, um Einblick in die Geschäfte der jeweiligen Fondsgesellschaft zu nehmen und diese zu überprüfen.
✔ Konsensbewirkende Rechtsgutachten
Rechtsgutachten werden in allen Rechtsgebieten, in denen unsere Anwaltskanzlei schwerpunktmäßig tätig ist, angefertigt, dies meist mit dem Ziel, im Vorfeld anstehender Verhandlungen mit der jeweiligen Gegenseite die Bereitschaft zu einer außergerichtlichen Einigung zu fördern. Umfangreiche Diligence-Rechtsprüfungen beim Erwerb oder Verkauf von Unternehmen wurden bereits mehrfach im Auftrag von Konzernmuttergesellschaften erfolgreich durchgeführt.
✔ Sehr gute und schnelle Kommunikation
Sie erhalten von uns als Mandantin und als Mandant sehr schnell und sehr gut verständlich alle wichtigen Informationen zu den rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offen stehen, wir beraten Sie zu etwaigen Alternativen mit Vor- und Nachteilen, Chancen und Risiken, sowie zu den Kosten und deren Erstattung und sprechen Ihnen unsere Empfehlung aus. In Ihrem Mandat informieren wir Sie ständig sehr zeitnah über alle Posteingänge und Entwicklungen, damit Sie immer auf dem aktuellen Stand sind.
✔ Hochaktuelle Rechtsinformationen aufgrund laufender spezialisierter Fortbildungen
Über aktuelle Rechtsthemen und die neuesten Gerichtsentscheidungen informieren wir Sie sehr gerne. Seit der Einführung des Fortbildungszertifikats der Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 2007 weisen wir der Bundesrechtsanwaltskammer laufend die Vielzahl an hochwertigen Rechtsfortbildungen in den Fachanwaltsrechtsgebieten und zahlreichen weiteren Rechtsgebieten für jedes Jahr nach und besitzen dafür die Auszeichnung „Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer“.
Sprechen Sie uns an, wir sind für Sie da!
Dr. Babette Gäbhard Rechtsanwältin
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Kostenfreie Kontaktaufnahme
Ihre Nachricht an uns: