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Wirecard AG: 140 interessierte Investoren gemäß Presseerklärung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Wie Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé als vorläufiger Insolvenzverwalter über die Vermögen der Wirecard AG, der Wirecard Technologies GmbH, der Wirecard Issuing Technologies GmbH, der Wirecard Service Technologies GmbH, der Wirecard Acceptance Technologies GmbH, der Wirecard Sales International Holding GmbH und der Wirecard Global Sales GmbH in seiner heutigen Presseerklärung vom 27.7.2020 mitteilt, macht der Investorensucheprozess sehr gute Fortschritte. So haben sich bereits über 140 Erwerbsinteressenten für das Kerngeschäft der Wirecard AG oder Beteiligungsgesellschaften gemeldet. Besonderes Interesse bestünde vor allem in Bezug auf die Wirecard North America Inc. Hier hätten rund 60 Interessenten Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet. Es fanden ferner ab Mitte Juli 2020 bereits zahlreiche Management-Präsentationen statt, zudem konnten sich die Bieter in virtuellen Datenräumen informieren. In den nächsten Wochen, so Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé, beginne die finale Phase des Verwertungsprozesses, in der die Bieter konkrete Erwerbsangebote abgeben können. „Das Feedback aus den Management-Präsentationen ist sehr positiv. Die Interessenten zeigen erhebliches Interesse am Erwerb des eigenständig und unabhängig am Markt agierenden Unternehmens“, so der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter in seiner Presseerklärung vom 27.7.2020.

Daneben laufe das Kerngeschäft, das sogenannte Acquiring und Issuing, weiter und werde ebenfalls Investoren zum Erwerb angeboten. „Auch dank des großen Engagements vieler Mitarbeiter*innen hat sich das Geschäft trotz der durch die Ereignisse in der Vergangenheit ausgelösten massiven Turbulenzen weiter stabilisiert. Hier haben bereits 77 Interessenten Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet. Wir sind zuversichtlich, einen Investor für das Kerngeschäft zu finden, das erhebliche unternehmerische Chancen in einem enorm wachsenden Markt für einen Investor bietet“, erläutert Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé in seiner Presseerklärung vom 27.7.2020. Daneben würden zahlreiche Verwertungsprozesse für die weiteren weltweiten Beteiligungen eingeleitet, die unabhängig vom Kerngeschäft veräußert werden könnten.

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Wirecard AG: Die Investorensuche für zu veräußernde Geschäftsbereiche ist angelaufen

Wie Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé als vorläufiger Insolvenzverwalter über die Vermögen der Wirecard AG, der Wirecard Technologies GmbH, der Wirecard Issuing Technologies GmbH, der Wirecard Service Technologies GmbH, der Wirecard Acceptance Technologies GmbH, der Wirecard Sales International Holding GmbH und der Wirecard Global Sales GmbH in seiner heutigen Presseerklärung vom 7.7.2020 mitteilt, laufen derzeit weltweit die “Verkaufsprozesse für das Kerngeschäft der insolventen Wirecard AG, das Acquiring und Issuing-Geschäft, sowie die davon unabhängigen Geschäftsbereiche der Konzerngesellschaften”. Dabei sollen sich, wie Herr Dr. Jaffé im Anschluss an eine weitere Sitzung des vorläufigen Gläubigerausschusses der Wirecard AG mitteilte, “zwischenzeitlich bereits mehr als 100 Interessenten gemeldet” haben. Die potentiellen Investoren, so Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé, können sich nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung in Kürze in neu eingerichteten virtuellen Datenräumen informieren und mit den Due Diligence-Prüfungen beginnen. Das Ziel sei dabei, “zeitnahe Investorenlösungen im Interesse der Gläubiger, Arbeitnehmer und Kunden zu finden.”

Darüber hinaus, so Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé, werde auch “die Aufklärung der Krisenursachen, die Analyse und Verifizierung von Zahlungsströmen und Datenmaterial mit Hochdruck vorangetrieben.”

Die Wirecard Bank AG ist weiterhin nicht insolvent, betont der vorläufige Insolvenzverwalter auch am 7.7.2020 ausdrücklich, “Auszahlungen an Händler und Kunden der Wirecard Bank werden ohne Einschränkungen ausgeführt.”

Schadensersatz für die im Raum stehenden Bilanzmanipulations- und Betrugsvorwürfe, für fehlerhafte Ad hoc-Mitteilungen und für die im Raum stehenden Falschtestate der Wirtschaftsprüfer

Im Fokus von Haftungsansprüchen auf die Zahlung von Schadensersatz stehen für die Aktionäre mit der Wertpapier-Kenn-Nummer WKN 747206, für die Inhaber von Wirecard-Anleihen mit der Wertpapier-Kenn-Nummer WKN A2YNQ5 sowie für Anleger, die sonstige Wirecard AG-Finanzprodukte erworben und jetzt einen Schaden erlitten haben, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, involvierte Vorstände, Aufsichtsräte, Finanz- und Compliance-Manager und sonstige Verantwortliche im Wirecard-Konzern, sowie gegebenenfalls Aufsichtsbehörden, die ihre Pflichten verletzt haben können. Derzeit laufen intensive Ermittlungen bei den Strafverfolgungsbehörden. Wir schreiben deswegen im ersten Schritt für unsere Mandantinnen und Mandanten Ernst & Young außergerichtlich an und fordern Schadensersatz in voller Höhe, hilfsweise den Abschluss einer Einigungsvereinbarung mit Sofortzahlung. Bei Nichteinigung wird Klage erhoben. Außerdem beantragen wir Akteneinsicht in die strafrechtlichen Ermittlungen. Die Beweismittel aus den Strafverfahren werden den Gerichten, die die Schadensersatzklagen unserer Mandantinnen und Mandanten prüfen, als Beweismittel vorgelegt.

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Wirecard AG – Tochtergesellschaften: Amtsgericht München eröffnet vorläufige Insolvenzverfahren

Mit der heutigen Pressemitteilung vom 2.7.2020 teilt das Amtsgericht München mit, dass folgende fünf Wirecard-Tochtergesellschaften Eigenanträge auf die Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt haben und dass jetzt neben dem vorläufigen Insolvenzverfahren der Wirecard AG, das unter dem Aktenzeichen vom Amtsgericht/Insolvenzgericht München 1542 IN 1308/20 aufgrund des Antrags des Unternehmens vom 25.6.2020 seit dem 29.6.2020 eröffnet ist, nun auch folgende neuen vorläufigen Insolvenzverfahren laufen:

  • Az.: 1542 IN 1351/20 Wirecard Acceptance Technologies GmbH HRB 238107 mit Wirkung 02.07.2020 11.00 Uhr
  • Az.: 1542 IN 1353/20 Wirecard Sales International Holding GmbH HRB 187465 mit Wirkung 02.07.2020 11.00 Uhr
  • Az.: 1542 IN 1354/20 Wirecard Service Technologies GmbH HRB 238150 mit Wirkung 02.07.2020 12.00 Uhr
  • Az.: 1542 IN 1355/20 Wirecard Issuing Technologies GmbH HRB 235570 mit Wirkung 02.07.2020 11.00 Uhr
  • Az.: 1542 IN 1356/20 Wirecard Global Sales GmbH HRB 223366 mit Wirkung 02.07.2020 11.00 Uhr

Auch in diesen vorläufigen Insolvenzverfahren wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé aus München als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Wie der vorläufige Insolvenzverwalter Herr Dr. Michael Jaffé in seiner heutigen Pressemitteilung vom 2.7.2020 mitgeteilt hat, wurde das vorläufige insolvenzverfahren ferner bezüglich der sechsten Tochtergesellschaft Wirecard Technologies GmbH am 2.7.2020 eröffnet und bei allen sechs vorgenannten Gesellschaften handele es sich um „unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften der Wirecard AG”. Ziel der Insolvenz-Eigenanträge der Gesellschaften, so Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé weiter, sei es, “diese Gesellschaften unter den Schutz eines Insolvenzverfahrens zu stellen und nach Möglichkeit fortzuführen, da sie im Konzern Dienstleistungen an andere Gesellschaften erbringen. Es kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass auch Insolvenzanträge für weitere Tochtergesellschaften der Wirecard Gruppe gestellt werden müssen, um diese Gesellschaften zu stabilisieren.” Die Einleitung der vorläufigen Insolvenzverfahren für die vorgenannten Gesellschaften – so Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé – ermögliche nun auch die Vorfinanzierung des Insolvenzgelds für die dort beschäftigen insgesamt 1.270 Mitarbeiter. Für die rund 250 Mitarbeiter der Wirecard AG sei die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes bereits auf den Weg gebracht worden.

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Haben Sie Anleihen bei der Wirecard AG gezeichnet oder Aktien der Wirecard AG erworben? Haben Sie die Aktien schon verkauft? Wenn ja, wann, in welcher Stückzahl und zu welchem Kurs? Gerne beraten wir Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten als Aktionär oder sonstiger geschädigter Kapitalanleger oder als geschädigter Handelspartner im Wirecard-Skandal! Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung der Möglichkeiten vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!

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