Derivest GmbH – Insolvenzverfahren: Mutmaßlich unwirksame Nachrangklausel – Anleger sollten jetzt ihre Rechte prüfen lassen
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hof unter dem Aktenzeichen HRB 4931 eingetragene Derivest GmbH mit Sitz in Marktredwitz hat einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Hof gestellt, das daraufhin am 7.11.2019 unter dem Aktenzeichen IN 245/19 das Insolvenzverfahren eröffnet hat. Grund dafür ist die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens, die sich bereits im Jahr 2017 abzeichnete. Die Gläubiger können nun bis zum 27.12.2019 (oder auch darüber hinaus) ihre Forderungen schriftlich anmelden. Anmeldungsberechtigt sind auch die Anleger, die in Form von Nachrangdarlehen Kapital in das Unternehmen investiert haben. Im Frühjahr 2017 informierte die Derivest GmbH zahlreiche Anleger über die Kündigungen der gezeichneten Nachrangdarlehen. Daraufhin hätten die Betroffenen eigentlich eine Rückzahlung der Darlehen erhalten müssen. Allerdings vertröstete das Unternehmen sie immer wieder, leistete jedoch weiterhin betroffenen Anlegern keine Rückzahlung ihrer Darlehensbeträge.
Spekulative Vermögensanlagen und Beteiligungen
Das Unternehmen Derivest GmbH war zunächst unter der Firma FS Capital-Invest GmbH am 8.12.2011 gegründet worden mit dem Geschäftsgegenstand „Halten und Tätigen von Vermögensanlagen und Beteiligungen, die Übernahme der Geschäftsführung, Vertretung und sonstiger Organtätigkeiten bei anderen Gesellschaften sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten“. Das Stammkapital betrug EUR 25.000,00. Am 11.10.2016 erfolgte die Umfirmierung in Derivest GmbH. Die Gesellschaft ist inzwischen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, was am 11.11.2019 ins Handelsregister nach § 65 GmbHG eingetragen worden ist.
Hochriskante partiarische Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen gelten als eine sehr riskante Investitionsmöglichkeit, da der Anleger dem Unternehmen eine Darlehenszahlung anbietet, bei der vertraglich vereinbart wird, dass im Falle einer Insolvenz zunächst alle anderen Gläubiger befriedigt werden, bevor die Forderungen des Anlegers in Gestalt von Nachrangdarlehen beachtet werden. Von einem partiarischen Darlehen spricht man zusätzlich deshalb, weil keine festen Zinsen versprochen wurden, sondern eine prozentuale Beteiligung am Gewinn. Nach den Bestimmungen in den Nachrangdarlehen kann Anlegern wegen des Rangrücktritts der Teilverlust bis hin zum Totalverlust ihres mittels Nachrangdarlehens investierten Geldbetrags drohen, wenn sie dagegen nicht vorgehen, siehe nachfolgend.
Unwirksame Nachrangklausel nach der Rechtsprechung
Formularartig vorformulierte partiarische Nachrangdarlehen unterliegen nach der Rechtsprechung der AGB-Klauselkontrolle und können bei Intransparenz und unangemessener Benachteiligung der Anleger unwirksam sein. Ein klassisches Darlehen wird im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 488 ff BGB behandelt. Die zusätzliche Nachrangklausel verschlechtert die Position des Darlehensgebers jedoch erheblich. Hierzu gibt es anlegerfreundliche Rechtsprechung, die den von der Derivest GmbH geschädigten Anlegern jetzt helfen dürfte. Denn indem der Nachrang mit einer professionellen juristischen Argumentation beseitigt wird, kann eine klassische Insolvenzforderung angemeldet werden.
Forderungsanmeldungsformular vom Insolvenzverwalter anwaltlich prüfen lassen
Als Insolvenzverwalter der Derivest GmbH wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner aus Regensburg vom Amtsgericht Hof bestellt. Mit Schreiben aus dem November 2019 forderte der Insolvenzverwalter die ca. 2.400 Gläubiger auf, ihre Forderungen bis zum 27.12.2019 anzumelden. Dafür wurde bereits ein mit den Daten und der Anlagesumme des Anlegers vorausgefülltes Formular zur Gegenzeichnung und Rücksendung übermittelt, das als Schuldgrund die Bezeichnung des Produktes mit dem Zusatz „Nachrang“ enthält. Wer dies so unterzeichnet und zurücksendet, ohne sich anwaltlich beraten zu lassen und die Rechtslage prüfen zu lassen, meldet nun selbst eine nachrangige Forderung an, welche nicht im Range einer normalen Insolvenzforderung nach § 38 InsO festgestellt werden wird, sondern lediglich als nachrangige Forderung nach § 39 InsO. Kapitalanleger, die lediglich im Range des § 39 InsO zur Tabelle aufgenommen werden, haben wenig Aussicht, eine nennenswerte Auszahlung aus der Masse zu erhalten. Mit anwaltlicher Hilfe kann die Rangsituation des § 38 InsO beim Insolvenzverwalter geltend gemacht werden und es können je nach den Voraussetzungen gegebenenfalls ferner u.a. Ansprüche auf die Rückzahlung des Darlehens gegenüber den Geschäftsführern des Unternehmens im Falle eines unerlaubten Einlagengeschäfts gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 Abs.1 Satz 1 KWG durchgesetzt werden.
Sind Sie Anleger und Gläubiger der Derivest GmbH? Haben Sie ein Nachrangdarlehen gezeichnet? Wollen Sie wissen, wie Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter richtig argumentieren, damit Ihre Forderungsanmeldung nach § 38 InsO möglichst hochwertig zur Tabelle des Insolvenzverfahrens anerkannt wird? Gerne prüfen wir für Sie Ihre Rechte im Insolvenzverfahren und gegenüber den Verantwortlichen und vertreten Ihre Interessen! Auch beraten wir Sie, ob Sie Schadensersatzansprüche gegen Finanzberater, Finanzvermittler, Sparkassen, Banken, Vermögensverwalter oder sonstige haftende juristische oder natürliche Personen geltend machen können.
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