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P & R Container – Insolvenzanträge: P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und P & R Container Leasing GmbH

Die P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und die P & R Container Leasing GmbH, alle ansässig in Grünwald bei München, haben am 15.3.2018 Insolvenzanträge beim Amtsgericht München gestellt! Es wurden daraufhin mit Beschlüssen vom 19.3.2018 vom Amtsgericht – Insolvenzgericht München vorläufige Insolvenzverwalter bestellt, nämlich Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé für die P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Aktenzeichen des AG München: 1542 IN 726/18) und die P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Aktenzeichen des AG München 1542 IN 728/18) und Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke für die P & R Container Leasing GmbH (Aktenzeichen des AG München: 1542 IN 727/18). Am 26.4.2018 wurde sodann das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der P & R Transport-Container GmbH (Aktenzeichen des AG München: 1542 IN 1127/18) mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé eröffnet und am gleichen Tag auch noch das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der P & R AG (Aktenzeichen des AG München: 1542 IN 1128/18) mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke.

Mutmaßlich über 54.000 geschädigte Kapitalanleger

Da P & R Marktführer war, sollen die insolventen P & R-Gesellschaften über 54.000 P & R-Anleger als Kunden betreut haben. Nachdem P & R seit dem Jahr 1975 die Containergeschäfte angeboten hatte und sich einen entsprechenden Ruf aufgebaut hatte, sind die Überraschung und die Bestürzung groß. Am 24.7.2018 wurde von den Insolvenzverwaltern mitgeteilt, dass die Insolvenzverfahren offiziell eröffnet worden sind und die Anleger ihre Forderungen anmelden dürfen. Dabei soll es sich um bis zu EUR 3,5 Milliarden handeln. Die ersten gerichtlichen Gläubigerversammlungstermine waren vom Insolvenzgericht München für den 17.10.2018 und den 18.10.2018 in der Münchner Olympiahalle angesetzt worden. Dabei wurden die geschädigten Anleger und die im Auftrag der eigene Mandanten teilnehmenden Anlegeranwälte wie unsere Kanzlei über die ersten Erkenntnisse der Insolvenzverwalter wie das Nichtvorhandensein von etwa einer Million Container, die rein buchhalterisch und fiktiv an Kunden verkauft wurden, informiert und über die Ansicht der Insolvenzverwalter, dass man den Schaden minimieren wolle, indem man zunächst das Mietgeschäft fortsetzen und dann die real vorhandenen rund 618.000 Container verkaufen würde. Ziel sei, dass die Anleger im Insolvenzverfahren eine erste quotale Ausschüttung ab dem Jahr 2020 auf ihre anzumeldende Forderung erhalten würden.

Gerne prüfen wir für Sie schnell und lösungsorientiert die rechtlichen Möglichkeiten, melden Ihre Forderung im Insolvenzverfahren an und setzen Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Finanzberatern, Finanzvermittlern, Banken und Sparkassen durch!

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P & R Container in Insolvenz – Insolvenzverwalter berichten von 1 Million nicht vorhandener Container

Wie die Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé und Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke in ihrer Presseerklärung vom 17.5.2018 und in der Olympiahalle bei den Gläubigerversammlungen Mitte Oktober 2018 mitgeteilt hatten, hat sich bei den Recherchen die Befürchtung bestätigt, dass von P & R über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren insgesamt knapp eine Million nicht vorhandene Container an Anleger verkauft wurden, was eine schwere Betrugsstraftat darstellen dürfte. Die Staatsanwaltschaft München hat bereits die Ermittlungen gegen die P & R-Verantwortlichen aufgenommen. Bezüglich der rund 618.000 vorhandenen Container, welche aktuell weiter über die Schweizer P & R Equipment & Finance Corp. an Reedereien vermietet werden, ist zunächst die Aufrechterhaltung des Vermietungsgeschäfts vorgesehen, um möglichst weiterhin Einnahmen damit zu erzielen. Der Umstand, dass die Anleger offenbar nur dann, wenn sie nach dem Kaufabschluss von P & R Eigentumszertifikate verlangten, eine solche Urkunde erhielten, führte dazu, dass die meisten Anleger keine B.I.C.-Nummern gemäß der international einheitlichen Nummernvergabestelle Bureau International des Containers et du Transport Intermodal in Frankreich genannt bekommen haben, so dass die Auffindbarkeit ihrer Container und deren Aussonderung als Eigentum schwer realisierbar, wenn nicht unmöglich sein dürfte.

Gerne beantworten wir Ihnen als Mandantin oder Mandant die damit im Zusammenhang stehenden Fragen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als geschädigte Anlegerin oder als geschädigter Anleger!

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P & R Container in Insolvenz – Einigungsangebote vom Insolvenzverwalter

Die Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé und Herr Rechtsanwalt Dr. Heinke versenden seit April 2019 Vergleichsangebote an die P & R-Anleger mit dem Angebot, dass eine Vergleichsvereinbarung dahingehend getroffen werden könne, dass dem Anleger eine Art Grundbetrag an Forderung zugestanden wird, die im jeweiligen Insolvenzverfahren vom jeweiligen Insolvenzverwalter zur Tabelle anerkannt werden würde. Wer damit einverstanden sei und das vorformulierte Vergleichsangebot ohne Wenn und Aber akzeptieren und unterschrieben an den jeweiligen Insolvenzverwalter zurücksenden würde, würde an einer ersten Ausschüttung im Jahr 2020 quotal auf den in der Vergleichsvereinbarung festgeschriebenen Betrag teilnehmen, wobei man bereits EUR 110 Millionen zur Insolvenzmasse aller deutschen P & R-Gesellschaften gezogen habe und – per Stand April 2019 – davon ausgehen würde, im laufenden Jahr 2019 weitere EUR 150 Millionen zur Insolvenzmasse für alle deutschen P & R-Gesellschaften ziehen zu können.

Vorbehalt der Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger

Dabei sei neben dem Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der das operative Containervermietungsgeschäft ausführenden Schweizer P & R Equipment & Finance Corp. mit Sitz in Zug, auf deren Gesellschaftsanteile man inzwischen „direkten Zugriff“ habe, allerdings noch eine weitere Voraussetzung für die Annahme des juristisch zuerst vom Anleger abzugebenen Einigungsangebotes durch den jeweiligen Insolvenzverwalter, dass eine „überragende Mehrheit der Gläubiger“ in den „mehr als 86.000 Vorgängen“ dem Vergleich zustimmen müsse. Wie hoch diese Mehrheit sein soll, wird im Anschreiben nicht mitgeteilt, nur, dass der Gläubigerausschuss in den Insolvenzverfahren die Mehrheitsquote als ausreichend erachten müsse. Zur Berechnung des Betrags, der aus der Sicht der Insolvenzverwalter anerkennungsgegenständlich sein soll, wird mitgeteilt, dass man die sogenannte Nichterfüllung der Containerverkaufs- und -vermietungsverträge mit den Anlegern als Insolvenzverwalter erklärt habe und daher würden die Anleger lediglich aus der Sicht der Insolvenzverwalter sogenannte „Nichterfüllungsansprüche“ zur Tabelle des Insolvenzverfahrens mit derjenigen P & R-Gesellschaft, mit welcher jeweils ein Vertrag bestand, anmelden können, dies gegebenenfalls mit erhöhenden Modifizierungen je nach dem Einzelfall.

Möglichkeit der Insolvenzanfechtung

Offen halten sich die Insolvenzverwalter ausdrücklich die Möglichkeit ihrerseits der Insolvenzanfechtung für die Auszahlungen, die der jeweilige Anleger vor der Insolvenzeröffnung als angebliche Mieten oder Rückgabewerte erhalten hat. Darüber hinaus wird den Anlegern der Abschluss einer Hemmungsvereinbarung im Bereich der Verjährung für wechselseitige Ansprüche, also Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen den Anleger und Ansprüche des Anlegers gegenüber der insolventen Gesellschaft, bis zum 31.12.2023 angeboten, was unabhängig von der Frage, ob eine Vergleichsvereinbarung vom Anleger gewünscht werde, möglich sei.

Haben Sie ein solches Angebot erhalten? Wurden Ihre Einzahlungen und erhaltene Mietauszahlungen im Angebot vom Insolvenzverwalterteam richtig berechnet? Man der Abschluss der Hemmungsvereinbarung für Sie Sinn oder liegt eine Sondersituation vor? Gerne prüfen wir für Sie schnell und lösungsorientiert die rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Ihre rechtlichen Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter und/oder Finanzberatern und Finanzdienstleistern, Banken und Sparkassen, wenn diese Ihnen ohne umfassende Aufklärung die P & R-Containergeschäfte empfohlen und vermittelt haben.

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