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Browse Tag: Schadensersatz

Dr. Wiesent Sozial gGmbH – Insolvenzverfahren ist seit dem 1.3.2021 eröffnet: Genussrechte-Inhaber werden aktiv

Wie heute bekannt wurde, ist nun das am 16.12.2020 beschlossene vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Wiesent Sozial gGmbH, vormals SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH, am 1.3.2021 beim Amtsgericht Bayreuth unter dem Aktenzeichen IN 232/20 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung rechtswirksam eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl bestellt, der auch schon das Insolvenzeröffnungsgutachten erstellt hat. Im Handelsregister ist die Löschung der Gesellschaft, die unter dem Aktenzeichen HRB 5045 beim Amtsgericht Bayreuth geführt war, am 3.3.2021 eingetragen worden. Über die Antragstellung der Dr. Wiesent Sozial gGmbH am 16.12.2020 wegen drohender Vermögenslosigkeit nach den Eigenangaben des Unternehmens hatten wir bereits in unserem News-Blog hier informiert. Noch im November und Anfang Dezember 2020 hofften viele Kapitalanleger auf die Rückzahlung ihrer Genussrechtseinzahlungen und die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Renditen. Leider hat sich diese Hoffnung zerschlagen, so dass jetzt neue Wege für die Rückholung der Einzahlungen und die fehlenden Erträge beschritten werden.

Forderungsanmeldung und Vorgehen gegen Verantwortliche

Wie das Insolvenzgericht Bayreuth in seiner Insolvenzbekanntmachung vom 1.3.2021 mitteilt, sollen Forderungen nach § 38 InsO (Insolvenzordnung) bis zum 1.4.2021 beim Insolvenzverwalter Herrn Dr. Hubert Ampferl angemeldet werden. Gerne berät unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI umfassend, wie die Anmeldung richtig vorgenommen wird und vertritt Sie im Insolvenzverfahren! Außerdem erhalten Sie Informationen zu den rechtlichen Möglichkeiten auf Schadensersatz von den persönlich haftenden Verantwortlichen im Konzern sowie weiteren Haftungsadressaten wie z.B. Exklusivvertreter, Finanzberater, Finanzvermittler, Banken, Sparkassen u.v.m.. Informieren Sie sich umfassend auf unserer Spezialseite zum Thema Dr. Wiesent Sozial gGmbH und SeniVita:

https://www.gaebhard.de/dr-wiesent-senivita-hilfe/

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J. Conrads Projekt GmbH & Co KG: Insolvenzverwalter Herr Dr. Kruth erklärt die Insolvenzanfechtung in Sachen needs Finance & Engineering GmbH

Forderungspost an Kapitalanleger der von Herrn Johann Conrads als Geschäftsführer von 2015 bis 2017 geführten needs Finance & Engineering GmbH! Der Insolvenzverwalter Herr Dr. Claus-Peter Kruth macht als Insolvenzverwalter über das Vermögen der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG Insolvenzanfechtungsansprüche gegenüber Kapitalanlegern der needs Finance & Engineering GmbH geltend. Herr Johann Conrads hat mit seiner im Jahr 2016 ins Leben gerufenen J. Conrads Projekt GmbH & Co KG ca. 200 Anleger mittels rund 400 Inhaber-Teilschuldverschreibungen nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters um rund EUR 4,6 Millionen geschädigt. Ein tatsächliches operatives Geschäft der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG im Bereich des prospektierten Rückbaus von Atomkraftwerken hat nie stattgefunden, so der Insolvenzverwalter Herr Dr. Kruth in der Anleihegläubigerversammlung am 7.1.2020 im Insolvenzgericht Krefeld, an der unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI für unsere Mandantschaft teilgenommen hat. Das seit dem 1.12.2019 eröffnete Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Krefeld unter dem Aktenzeichen 95 IN 73/19 dauert an.

Einzelheiten siehe u.a. unsere News-Blog-Berichte wie folgt:

https://www.gaebhard.de/news/j-conrads-insolvenz/
https://www.gaebhard.de/news/j-conrads-projekt-gmbh-co-kg-eroeffnung/

Wie sich jetzt herausgestellt hat, war Herr Conrads bereits zuvor im Kapitalanlagegeschäft aktiv gewesen, dies als Geschäftsführer der needs Finance & Engineering GmbH.

Nachrangdarlehen bei der needs Finance & Engineering GmbH

Die needs Finance & Engineering GmbH war zunächst unter der Firmierung „Alstersee 192. V V GmbH“ mit Gesellschaftsvertrag vom 20.6.2014 gegründet worden und unter der Registernummer HRB 132478 ins Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen worden. Zum 1.9.2014 erfolgte die Umfirmierung auf „Needs Finance & Engineering GmbH“. Die Geschäftsanschrift der Gesellschaft war am Harvestehuder Weg 48, 20149 Hamburg, und zum Geschäftsführer wurde zunächst Herr Thomas Lambrecht bestellt. Am 22.6.2015 wurde als weiterer Geschäftsführer Herr Johann Conrads in das Handelsregister eingetragen und Herr Lambrecht schied als Geschäftsführer aus. Ausweislich der Geschäftspapiere der Gesellschaft trat diese ab September 2015 unter einer neuen Anschrift Königsberger Straße 139, 47809 Krefeld, auf. Diese rein faktische Änderung des Geschäftssitzes wurde allerdings nie dem Handelsregister Hamburg mitgeteilt.

Als Finanzprodukte bot die Needs Finance & Engineering GmbH, die im Kundenverkehr den Firmenbestandteil „Needs“ klein schrieb, also als „needs Finance & Engineering GmbH“ auftrat, sogenannte Nachrangdarlehen unter Bezeichnungen wie „Classic 2018“, „Classic 2019“, „Classic 2020“, „Classic 2021“, „Classic 2022“ etc. an mit teils festen, teils flexiblen Zinsen im Bereich von 4,25 % bis 7 % pro Jahr mit unterschiedlichen langen mehrjährigen Laufzeiten der Darlehen. Vorgesehen waren regelmäßige Zinsauszahlungen und die Rückzahlung des Darlehens am Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.

Insolvenzanfechtungsansprüche für Zahlungen an needs-Kunden

Wie der Insolvenzverwalter Herr Dr. Kruth in seinem Schreiben betroffenen Kunden der needs Finance & Engineering GmbH mitteilt und was sich auch aus dem Handelsregister ergibt, wurde die im Handelsregister Hamburg unter der Registernummer HRB 132478 eingetragene Needs Finance & Engineering GmbH am 26.1.2017 vom Amtsgericht Hamburg wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Dies wurde den needs-Kunden offenbar nicht transparent mitgeteilt. Stattdessen wurden diese über die angeblich neuen erfolgreichen Geschäfte der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG informiert. Der Insolvenzverwalter Herr Dr. Kruth argumentiert nun im Anfechtungsschreiben, dass die Auszahlungen an Kunden z.B. auf die Rückzahlung von needs-Nachrangdarlehen oder von needs-Zinsen von ihm gemäß der §§ 129 Abs. 1, 134 InsO angefochten werden, weil sie von Konten der Insolvenzschuldnerin J. Conrads GmbH & Co KG erfolgt seien und es sich um sogenannte unentgeltliche Leistungen handeln würde, zu denen die J. Conrads Projekt GmbH & Co KG gegenüber needs-Kunden nicht berechtigt und nicht verpflichtet gewesen sei, weil diese nicht für die Verbindlichkeiten der needs Finance & Engineering GmbH verantwortlich gewesen sei.

Forderungsabwehr für betroffene Kapitalanleger

Wir prüfen umfassend in jedem Einzelfall die Sach- und Rechtslage zu jeder einzelnen angefochtenen Zahlung und helfen Anlegern der needs Finance & Engineering GmbH, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Ansprüche wegen Insolvenzanfechtung abzuwehren. Außerdem berät unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten auf Schadensersatz von den persönlich haftenden Verantwortlichen, zu bereits von uns erzielten rechtskräftigen Urteilen und zu den laufenden strafrechtlichen Ermittlungen sowie zahlreichen weiteren Möglichkeiten der Geldrückholung.

Sind Sie auch vom Insolvenzverwalter mit einem Anfechtungsschreiben zur Rückzahlung erhaltener Darlehen oder Ausschüttungen in Sachen der needs Finance & Engineering GmbH oder bei einer sonstigen Kapitalanlage aufgefordert worden? Wurden Sie beim Abschluss der Kapitalanlage falsch informiert? Wurden mit Ihnen Ihre Anlageziele, Ihre Risikobereitschaft, Ihre persönlichen Vorstellungen zur Geldanlage und die spezifischen Gefahren des Investments besprochen? Berater, Vermittler und sonstige Finanzdienstleister sind verpflichtet, einen Anleger über die wesentlichen Umstände, die Risiken und die Hintergründe einer derartigen Anlage im Detail aufzuklären und insbesondere auf die Bedeutung der Seriosität und Bonität des Emittentenunternehmens und auf die Insolvenzrisiken hinzuweisen. Sofern die Aufklärung fehlerhaft war und dem Finanzdienstleister Verschulden anzulasten ist, kann Schadensersatz vom Finanzdienstleister verlangt werden. Außerdem können neben Geschäftsführern und Konzernchefs auch Personen, die bei der Emission der Kapitalanlagen zentrale Positionen übernommen hatten oder im Vertrieb Vertrauenswerbung für die Kapitalanlage gemacht haben, je nach dem Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in die Haftung genommen werden. Hier liegen die Chancen für geschädigte Anleger im Falle des Vorliegens von Pflichtverletzungen vollumfänglichen Schadensersatz zu erhalten.

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Dr. Wiesent Sozial gGmbH – Insolvenzantragsverfahren läuft: Anleger informieren sich über ihre Forderungsmöglichkeiten

Die Dr. Wiesent Sozial gGmbH, die vormals als SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH gegründet worden war, hat beim Amtsgericht Bayreuth unter dem Aktenzeichen IN 232/20 einen Insolvenzantrag wegen drohender Vermögenslosigkeit gestellt, wie das Unternehmen als Ad-Hoc-Mitteilung bekannt gegeben hat. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde durch Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgerichts – Bayreuth am 16.12.2020 eröffnet und zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Kanzlei Dr. Beck & Partner, bestellt worden.

Anlegertäuschungen beim Verkauf von Genussrechten

In bunt bebilderten Verkaufsprospekten wurde seit dem Jahr 2010 Anlegern vorgespiegelt, dass es sich um ein immobilienbasiertes und inflationssicheres Unternehmen handeln solle, es wurden Fotos zahlreicher Pflegeheime gezeigt und der irreführende Eindruck erweckt, dass diese Immobilien im Eigentum der Genussrechteanbieterin, der Dr. Wiesent Sozial gGmbH, vormals SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH, stehen würden und somit als Sicherheit für die Einzahlungen der Kunden in die Genussrechte-Beteiligungen dienen würden, so dass kein Risiko für die Einlage und die Höhe der zahlenmäßig genau festgelegten Renditen bestehen würde. Weiter wurde – wie uns unsere Mandantinnen und Mandanten berichtet haben – in der Werbung vom Unternehmen behauptet: „Gute Bonität, da Immobilienunterlegt, gemeinnützig und konjunkturunabhängig“. Auch das trifft alles nicht zu, denn die SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH besaß 2010 bei der Prospektherausgabe zum Genussrechteerwerb keine einzige Immobilie als Eigentum und das Geschäftsfeld war anders als vorgetäuscht extrem konjunkturabhängig, denn bei schlechter Konjunktur kommen keine Patienten in Pflegeheimen, selbst wenn es dazu irgendwann ein operatives Geschäft gegeben haben würde, sondern diese lassen sich zuhause von Angehörigen pflegen. Auch zur Fungibilität wurde 2010 und in den Folgejahren wahrheitswidrig vorgetäuscht, dass diese „in Notfällen gegeben“ sei als „interner Handel“. Verschwiegen wurde, dass es sich bei Genussrechten um Inhaberpapiere handelt, für die es keinen Markt gibt. Aufgrund der Vortäuschungen auch vielfach vom Vertrieb, dass die Erwerber von Genussrechten direkt „in Sachwerte investieren“ würden, gelang es den Verantwortlichen und dem Vertrieb, eine Vielzahl von Kapitalanlegern dazu zu bewegen, ihr Geld in die Genussrechte der Dr. Wiesent Sozial gGmbH, vormals SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH, zu investieren.

Die Gesellschaft SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH war mit Gesellschaftsvertrag vom 28.10.2009 gegründet worden und am 7.12.2009 erstmals unter der Handelsregisternummer HRB 5045 beim Amtsgericht Bayreuth in das Handelsregister eingetragen worden. Geschäftsgegenstand sollte im Wesentlichen „die Errichtung und der Betrieb von Senioren- und Pflegeheimen, von Einrichtungen der Kinderkrankenpflege und Behindertenhilfe sowie von Bildungseinrichtungen und die Förderung und Unterstützung von ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke, insbesondere im Bereich der Altenpflege, Kinderkrankenpflege“ sein.

Keine Bürgschaft, keine Garantie, stattdessen Nachrangvereinbarung

Die rechtliche Analyse der angebotenen Genussrechte ergibt, dass diese als besonders minderwertig und verbraucherschädlich bereits deswegen einzustufen sind, weil offenbar bezweckt war, mittels einer untergeschobenen Nachrangvereinbarung zu erreichen, dass die Genussrechteinhaber im Falle einer Insolvenz des Unternehmens gegenüber den bevorzugten Insolvenzgläubigern nach § 38 InsO somit benachteiligt werden sollten. Außerdem war keinerlei Bürgschaft von sonstigen SeniVita-Konzerngesellschaften oder seriösen Marktteilnehmer-Unternehmen als Sicherheit angeboten worden und es gab auch keinerlei insolvenzfeste Garantien von dritter Seite. Lesen Sie weitere Informationen zu unserer Berichterstattung unter folgendem Link:

https://www.gaebhard.de/dr-wiesent-senivita-hilfe/

Rechtliche Unterstützung für SeniVita-/Dr. Wiesent-Geschädigte

Sind Sie auch ein SeniVita/Dr. Wiesent-Geschädigter? Wurden mit Ihnen Ihre Anlageziele, Ihre Risikobereitschaft, Ihre persönlichen Vorstellungen zur Geldanlage und die spezifischen Gefahren des Investments in hochspekulative Genussrechte besprochen? Exklusivvertreter, Berater, Vermittler und sonstige Finanzdienstleister sind verpflichtet, einen Anleger über die wesentlichen Umstände, die Risiken und die Hintergründe einer derartigen Anlage im Detail aufzuklären. Sofern die Beratung und Aufklärung fehlerhaft war und dem Finanzdienstleister Verschulden anzulasten ist, kann Schadensersatz vom Finanzdienstleister verlangt werden. Außerdem können Verantwortliche wie Firmenchefs und Geschäftsführer je nach dem Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in die Haftung genommen werden. Hier liegen die Ansatzpunkte für geschädigte Anleger, um im Falle des Vorliegens von Pflichtverletzungen der Verantwortlichen Schadensersatz zu erhalten.

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Insolvenzverfahren i.S. GeoKraftwerke.de GmbH ist eröffnet – Jetzt Forderungen anmelden und gegen Verantwortliche vorgehen

Wie der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Jochen Wagner aus Regensburg uns mitgeteilt hat, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GeoKraftwerke.de GmbH unter dem Aktenzeichen 4 IN 220/20 beim Insolvenzgericht Regensburg mit Beschluss vom 16.10.2020 eröffnet worden und er wurde zum Insolvenzverwalter eingesetzt. Die Feststellungen des Insolvenzverwalters haben ergeben, dass 2.538 Gläubiger zu berücksichtigen seien. Das Aktivvermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus Darlehen an acht verbundene Unternehmen, die in Geothermieprojekte investiert haben. Die Höhe der Darlehen sieht aus wie folgt, so der Insolvenzverwalter: Es bestehen Ansprüche der Geokraftwerke.de GmbH gegenüber der ebenfalls insolventen GeoKraftwerk FG Amerang GmbH (2.801.988,71 €), gegenüber der GeoKraftwerk FG Seebruck I GmbH (596.806,15 €), der GeoKraftwerk FG Schnaitsee I GmbH (3.877.890,93 €), der FG Green Tech GmbH (4.092.572,75 €), der GeoKraftwerk FG Gars I GmbH (3.293.101,01 €), der Future Water Energy GmbH (1.718.909,59 €), der Frosys GmbH (503.752,10 €) sowie insbesondere gegenüber der Geothermie Management GmbH (23.562.727,92 €). Ob diese Ansprüche werthaltig sind und welche Zahlungen in die Insolvenzmasse geholt werden können, wird derzeit geklärt.

Vorgehen gegen Verantwortliche

Aus dem uns für unsere Mandantinnen und Mandanten vorliegenden Insolvenzeröffnungsgutachten ergeben sich zahlreiche Hinweise für ein mögliches Vorgehen gegen Verantwortliche. Dies scheint umso wichtiger zu sein, als nach der Einschätzung des Insolvenzverwalters nicht mit einer hohen quotalen Ausschüttung aus dem Vermögen der Insolvenzschuldnerin GeoKraftwerke.de GmbH gerechnet werden könne, so wie es derzeit aussehen würde. Gerne informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Investor und Gläubiger der GeoKraftwerke.de GmbH oder der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH und beraten Sie als Mandantin oder Mandant auch zum Vorgehen gegenüber Verantwortlichen aller Art. Wir vertreten auch Mandantinnen und Mandanten, die Nachrangdarlehen an der bis jetzt (7.3.2021) nicht insolventen Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH gezeichnet haben und helfen professionell bei der Geldrückholung.

Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung der Möglichkeiten vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!

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GeoKraftwerke.de GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren beim Amtsgericht – Insolvenzgericht – Regensburg

Nachfragen unserer Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI für unsere Mandantinnen und Mandanten beim Amtsgericht Regensburg – Insolvenzgericht – und beim Geschäftsführer Herrn Franz Heidelsberger haben ergeben, dass weiterhin das am 5.8.2020 vom Geschäftsführer Herrn Franz Heidelsberger beantragte Insolvenzantragsverfahren der GeoKraftwerke.de GmbH unter dem Aktenzeichen 4 IN 220/20 beim Insolvenzgericht Regensburg anhängig ist. Gutachter und vorläufiger Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Jochen Wagner aus Regensburg. Nach telefonischen Informationen des Geschäftsführers soll die GeoKraftwerke.de GmbH Anlegergelder in Höhe von EUR 30.445.500,00 hereingenommen habe, dies mit 2.538 Anlegern und 3.700 Verträgen, und sehr viel Geld sei als Darlehen in die drei Projektgesellschaften geflossen. Die Gesellschaft hieß ursprünglich bei der mit Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2010 erfolgten Gründung Fröschl GeoKraftWerke GmbH und war unter dem Aktenzeichen HRB 12267 im Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg am 15.11.2010 eingetragen worden. Geschäftszweck war ausweislich des Handelsregisters die „Beteiligung an Unternehmen, die Projekte im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien, insbesondere der Erforschung, Erschließung und Nutzbarmachung geothermischer Energie (Erdwärme) zur Erzeugung von elektrischer Energie und Heizwärme sowie der Errichtung und des Betriebs geothermischer Anlagen, wozu auch der Handel mit Energie, Wärmeleistung sowie auch Beratungsleistungen gehören, durchführen, wobei die Projekte auch den Erwerb bereits fertiger oder im Bau befindlicher Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien umfassen können. Die Gesellschaft kann hierzu sämtliche Geschäfte durchführen, die mit diesem Zweck im Zusammenhang stehen oder dem Zweck dienen können.“ Im Rahmen eines kleinen Konzerns sollten dann Geothermiewerke errichtet werden, und zwar zunächst im bayrischen Kirchweidach und dann an weiteren Standorten Schnaitsee 1 und 2, Gars am Inn und Seebruck. Die Idee war, aus dem östlichen Molassebecken in Bayern aus einer Tiefe von 3000 bis 5000 m heißes Wasser zu fördern und damit Haushalte mit Wärme zu versorgen sowie Turbinen anzutreiben, die Strom liefern sollten, der dann nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu einem garantierten Preis abgenommen werden sollte.

Vorangegangene Insolvenz der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH

Erste Besorgnis der Anleger, die Genussrechte und Namensschuldverschreibungen an Konzerngesellschaften gezeichnet hatten, kam auf, als das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Regensburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH am 16.7.2020 unter dem Aktenzeichen 2 IN 117/20 eröffnet hat. Dabei handelt es sich um eine Konzerngesellschaft im Konzern der GeoKraftwerk.de GmbH, die am 21.10.2013 gegründet worden war und im Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg unter der Handelsregisternummer HRB 13874 eingetragen gewesen ist und Geothermie am Standort Amerang betreiben sollte. Zum Insolvenzverwalter der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier aus Regensburg bestellt. Nun ist auch die zentrale Gesellschaft GeoKraftwerke.de GmbH in die vorläufige Insolvenz geraten. Wie es mit einer zweiten Konzerngesellschaft, der Geo Kraftwerk FG Schnaitsee GmbH aussieht, ist derzeit offen. Die am 1.6.2012 gegründete Firma Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH wird im Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg unter der Handelsregister-Nummer HRB 13147 geführt.

Verteilung der Anlegergelder

Auf die Frage unserer Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI für unsere Mandantschaft, in welche Projektgesellschaft Kundenkapital beispielsweise in Form einer Namensschuldverschreibung mit der Bezeichnung Kraftwerke Portfolio 2011 Nr. 1 bei der Fröschl GeoKraftWerke.de GmbH geflossen sei, erhielten wir die Auskunft der Geschäftsleitung, dass das nicht so ohne Weiteres zugeordnet werden könne, es sei bewusst für alle Anleger, die Genussrechte und Namensschuldverschreibungen gezeichnet hätten, das „Streuungsprinzip“ gewählt worden. Weitere Abklärungen sind somit im Einzelfall vorzunehmen.

Aktivvermögen der GeoKraftwerke.de GmbH

Als Aktivvermögen hat die GeoKraftwerke.de GmbH nach der Auskunft ihres Geschäftsführers Herrn Franz Heidelsberger im Wesentlichen Darlehensforderungen gegenüber den Gesellschaften in Schnaitsee, Amerang und Kirchweidach. Die Tochtergesellschaft in Kirchweidach habe offenbar weiterhin gute Aussichten, ein Kraftwerk zum Laufen zu bringen. Ziel sei, dies zu realisieren, damit dann jährlich EUR 10 bis 11 Millionen Gewinn erwirtschaftet und die Gelder an die Anleger zurückgezahlt werden können. In Schnaitsee habe man ein Grundstück in der Gesellschaft.

Interessenvertretung für Kapitalanleger

Gerne informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Investor und Gläubiger der GeoKraftwerke.de GmbH oder der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH und beraten Sie als Mandantin oder Mandant auch zum Vorgehen gegenüber Verantwortlichen aller Art. Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung der Möglichkeiten vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!

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AS German Property Group GmbH – Insolvenzantragsverfahren läuft: Anleger informieren sich über ihre Rechte

Die AS German Property Group GmbH, die vormals als German Property Group GmbH firmiert hat, hat beim Amtsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 531 IN 1/20 einen Insolvenzantrag gestellt. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde durch Beschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgerichts – Bremen vom 23.7.2020 eröffnet und zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle bestellt worden. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters gehören mehr als hundert Projektentwicklungsgesellschaften zur Gruppe. Die German Property Group ist auf Denkmalsanierung spezialisiert und sah sich selbst als Projektentwickler, der sich „federführend an der Planung, dem Bau und dem Vertrieb von neu erschlossenen Wohnräumen in denkmalgeschützten Immobilien beteiligt“. Bei diesen denkmalgeschützten Gebäuden sollte durch verschiedene Maßnahmen eine Möglichkeit geschaffen werden, aus diesen einen hochwertigen Wohnraum zu machen und den Denkmalschutz weiterhin zu behalten. So wurde u.a. auch das Verkaufsargument für die Beteiligungen verwendet, dass der Staat die Denkmalpflege fördere und über die sogenannte “Denkmalschutz-AfA” Käufer von denkmalgeschützten Immobilien bis zu 100% der Instandhaltungs- bzw. Modernisierungskosten abschreiben können würden. Nach Angaben der German Property Group sei es das wesentliche Anliegen, gemeinsam mit branchenerfahrenen Partnern leerstehende, denkmalgeschützte Immobilien in Wohnraum umzuwandeln.

Anlegeranwerbung seit dem Jahr 2008

Die Firma German Property Group GmbH war als Dolphin Capital GmbH mit Gesellschaftsvertrag vom 1.7.2008 und mit Sitz in Langenhangen gegründet worden und beim Handelsregister in Hannover unter der Handelsregisternummer HRB203123 am 16.7.2008 eingetragen worden. Geschäftsgegenstand sollte der „An- und Verkauf von Immobilien sowie die Vermittlung von Finanzierungen“ sein. Das Unternehmen änderte dann seinen Namen bei der Gesellschafterversammlung vom 25.8.2014 zu Dolphin Trust GmbH und bei der Gesellschafterversammlung vom 22.2.2019 zu German Property Group GmbH. Mit Handelsregistereintrag beim Amtsgericht Hannover unter der Registernummer HRB203123 wurde der Sitz der Gesellschaft nach Bremen zum dortigen Handelsregister Bremen unter der neuen Registernummer HRB 35791 verlegt und der Name in AS German Property Group GmbH geändert. In der Gesellschafterversammlung vom 17.6.2020 waren Namen und Sitz geändert worden. Neuer Geschäftsgegenstand sollte nun der „An- und Verkauf von Immobilien, Hausverwaltung und Verwaltung von Immobilien sowie die Vermittlung von Finanzierungen“ sein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 23.7.2020 ist das vorläufige Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 531 IN 1/20 angeordnet worden. Als Immobilien-Investment-Konzern stellte die Gruppe über eine Vielzahl von Projektentwicklungsgesellschaften Anlegern hohe Renditen für Investitionen in deutsche Immobilien in Aussicht. Betroffen von der Schieflage sind nach Medienberichten nun auch erste Projektentwicklungsgesellschaften der German Property Group, für die Insolvenzanträge bereits gestellt wurden bzw. die Stellung von Insolvenzanträgen angekündigt ist wie beispielsweise die Dolphin Capital 21. Projekt GmbH & Co. KG, die Dolphin Capital 34. Projekt GmbH & Co. KG, die Dolphin Capital 80. Projekt GmbH & Co. KG und die Dolphin Capital 92. Projekt GmbH & Co. KG und viele andere entsprechende Projektgesellschaften. Medienberichten zufolge soll es auch strafrechtliche Ermittlungen geben.

Finanzberater, Vermögensverwalter und sonstige Verantwortliche in die Haftung nehmen

Um ihr Geld zurück zu erhalten, falls die Insolvenzverfahren eröffnet werden und es keine oder nur teilweise quotale Ausschüttungen auf ihre Forderungen gibt, lassen jetzt viele geschädigte Anleger ihre Ansprüche in alle sonstigen Richtungen verfolgen. Die Berater der Sparkassen, Banken und sonstigen Finanzvermittler bewarben nämlich damals vielfach die Investition mit dem angeblich nachhaltigen Ertrag aus stabilen Denkmalschutz-Immobilienwerten, mit einer hohen Sicherheit und mit überdurchschnittlichen Renditechancen im Vergleich zu anderen Angeboten. Die großen Risiken der Kommanditbeteiligungen als unternehmerische Kapitalanlagen und das Emittentenrisiko wurden den Anlegern vielfach nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit vor der Unterzeichnung der Beteiligungserklärung mitgeteilt.

Verschwiegene Totalverlustgefahr

Sind Sie auch ein German Property Group- bzw. Dolphin Capital-Geschädigter? Wurden mit Ihnen Ihre Anlageziele, Ihre Risikobereitschaft, Ihre persönlichen Vorstellungen zur Geldanlage und die spezifischen Gefahren des Investments besprochen? Berater, Vermittler und sonstige Finanzdienstleister sind verpflichtet, einen Anleger über die wesentlichen Umstände, die Risiken und die Hintergründe einer derartigen Anlage im Detail aufzuklären, insbesondere auch über die Gefahr der Rückgewährverpflichtung bezüglich erhaltener Ausschüttungen als Kommanditist und über das Insolvenzrisiko derartiger Fondsgesellschaften. Sofern die Aufklärung fehlerhaft war und dem Finanzdienstleister Verschulden anzulasten ist, kann Schadensersatz vom Finanzdienstleister verlangt werden. Außerdem können Verantwortliche und Personen, die bei der Emission der Kapitalanlagen zentrale Positionen übernommen hatten oder im Vertrieb Vertrauenswerbung für die Kapitalanlagen gemacht haben, je nach dem Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in die Haftung genommen werden. Hier liegen die Ansatzpunkte für geschädigte Anleger im Falle des Vorliegens von Pflichtverletzungen Schadensersatz zu erhalten.

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P & R Insolvenzverfahren: Zustimmung der Gläubiger zur Verteilung der Erlöse zwischen den vier P & R Container-Verwaltungsgesellschaften ist erforderlich

Aktuellen Schreiben des Insolvenzverwalters Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé als Insolvenzverwalter über das Vermögen der P&R Container Vertriebs- und
Verwaltungs-GmbH, Grünwald, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald, sowie der P&R Transport-Container GmbH, Grünwald, und des Insolvenzverwalters Herrn Rechtsanwalt Dr. Heinke als Insolvenzverwalter über das Vermögen der P&R Container Leasing GmbH, Grünwald, die wir mit Datum vom 17.9.2020 für unsere Mandantinnen und Mandanten erhalten haben, ist zu entnehmen, dass bereits Erlöse von über EUR 400 Millionen zur Gesamtinsolvenzmasse gezogen werden konnten. Um die Gleichbehandlung aller Anleger aufgrund der Tatsache, dass insgesamt bei den vier P & R-Verwaltungsgesellschaften in unterschiedlicher Höhe investiert worden ist, zu gewährleisten, bitten die Insolvenzverwalter die Anleger um die Zustimmung zu dem von ihnen ausgearbeiteten Verteilungsvorschlag im Rahmen einer schriftlichen Beschlussfassung. Ausgehend von der Tatsache, dass die festgestellten Schadensersatz-Forderungen der Anleger insgesamt rund 3,136 Milliarden Euro betragen, wird vorgeschlagen, dass davon, also von 100 %, die Verteilung an die Einzelgesellschaften nach bisheriger Planung erfolgen soll, wie nachfolgend dargestellt wird:

  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH: 3,8 % (wegen 0,119 Milliarden Euro angemeldeter Forderungen).
  • P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH: 49,0 % (wegen 1,538 Milliarden Euro angemeldeter Forderungen).
  • P&R Transport-Container GmbH: 15,1 % (wegen 0,472 Milliarden Euro angemeldeter Forderungen).
  • P&R Container Leasing GmbH: 32,1 % (wegen 1,007 Milliarden Euro angemeldeter Forderungen).

Eine erste Abschlagsverteilung eines Teils der Erlöse an die Gläubiger setze voraus, dass zunächst die Einigung über die Aufteilung im schriftlichen Beschlussweg erfolge, so die beiden Insolvenzverwalter Herr Dr. Jaffé und Herr Dr. Heinke auch in ihrer gemeinsamen Presseerklärung vom 17.9.2020. Die Containerverwertung, so die Insolvenzverwalter, erfolge unabhängig davon weiterhin ungestört durch die Schweizer P&R Gesellschaft. Diese sei verpflichtet, die aus der Verwertung generierten Erlöse an die Insolvenzverwalter der deutschen P&R Containerverwaltungsgesellschaften auszuzahlen. Bislang konnten Erlöse von über 400 Millionen Euro erwirtschaftet werden. „An unserem Ziel insgesamt mindestens 1 Milliarde Euro an die Gläubiger auszuschütten, halten wir weiterhin fest und arbeiten hierfür weiter unter Hochdruck“, so Herr Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Dr. Jaffé in der Presseerklärung vom 17.9.2020.

Angesichts der Tragweite der Entscheidung, so die Insolvenzverwalter, sei es sachgerecht, dass die Gläubiger in den jeweiligen Insolvenzverfahren selbst über die Zustimmung zu dem Vorschlag befinden. Derart wichtige Entscheidungen würden zwar in Insolvenzverfahren üblicherweise im Rahmen einer Gläubigerversammlung getroffen. Eine Durchführung als Präsenztermin sei jedoch in Folge der Coronavirus-Pandemie auf absehbare Zeit nicht möglich, so dass das Amtsgericht München – Insolvenzgericht – mit Beschluss vom 27.08.2020 die Durchführung einer Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet hat.

Haben Sie einen Abstimmungsvorschlag erhalten? Wurden Ihre Einzahlungen und erhaltene Mietauszahlungen im Angebot vom Insolvenzverwalterteam richtig berechnet? Ist Ihre Forderung richtig zur Tabelle anerkannt? Gerne prüfen wir für Sie als Mandantin oder Mandant schnell und lösungsorientiert die rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Ihre rechtlichen Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter und/oder Finanzberatern und Finanzdienstleistern, Banken und Sparkassen, wenn diese Ihnen ohne umfassende Aufklärung die P & R-Containergeschäfte empfohlen und vermittelt haben. Auch sonstige in Betracht kommende Verantwortliche werden zur Verantwortung gezogen.

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PIM Gold-Gläubigerversammlung: Amtsgericht – Insolvenzgericht – Offenbach am Main beschließt Schriftverfahren wegen der Coronavirus-Pandemie

Wie heute am 2.9.2020 bekannt wurde, wurde vom Amtsgericht – Insolvenzgericht – Offenbach am Main in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH unter dem Aktenzeichen 8 IN 402/19 und in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der dazu gehörenden Vertriebsgesellschaft Premium Gold Deutschland GmbH unter dem Aktenzeichen 8 IN 402/19 der bereits vom 28.2.2020 auf den 22.9.2020 verlegte Termin für die Gläubigerversammlung durch Gerichtsbeschluss aufgehoben. Als Grund teilt das Insolvenzgericht die unverändert anhaltende schwierige Situation in der Coronavirus-Pandemie mit. Daher werden der Berichtstermin und die Gläubigerversammlung nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden, sondern im schriftlichen Verfahren. Für diejenigen Mandantinnen und Mandanten, die uns bereits ihre Vollmacht für die Vertretung in der Gläubigerversammlung erteilt haben, werden wir die Rechte auch im schriftlichen Verfahren wahrnehmen und im Anschluss daran berichten.

PIM Gold GmbH in Insolvenz und Premium Gold Deutschland GmbH in Insolvenz: Rechtsdurchsetzung für PIM Gold-Kapitalanleger

Haben Sie Goldbarren bei der PIM Gold GmbH erworben? Oder Gold-Zertifikate oder sonstige goldbasierte Kapitalanlageangebote? Gerne melden wir Ihre Forderung in den Insolvenzverfahren an und nehmen Ihre Rechte in der Gläubigerversammlung für Sie wahr! Außerdem prüfen wir für Sie, ob Herausgabeansprüche in Gestalt von Aussonderungsrechten an Goldbarren bestehen, und beraten Sie, ob Sie Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche des PIM-Konzerns, Finanzberater, Finanzvermittler, Sparkassen, Banken, Vermögensverwalter oder sonstige haftende juristische oder natürliche Personen geltend machen können. Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!

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Wirecard AG: 140 interessierte Investoren gemäß Presseerklärung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Wie Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé als vorläufiger Insolvenzverwalter über die Vermögen der Wirecard AG, der Wirecard Technologies GmbH, der Wirecard Issuing Technologies GmbH, der Wirecard Service Technologies GmbH, der Wirecard Acceptance Technologies GmbH, der Wirecard Sales International Holding GmbH und der Wirecard Global Sales GmbH in seiner heutigen Presseerklärung vom 27.7.2020 mitteilt, macht der Investorensucheprozess sehr gute Fortschritte. So haben sich bereits über 140 Erwerbsinteressenten für das Kerngeschäft der Wirecard AG oder Beteiligungsgesellschaften gemeldet. Besonderes Interesse bestünde vor allem in Bezug auf die Wirecard North America Inc. Hier hätten rund 60 Interessenten Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet. Es fanden ferner ab Mitte Juli 2020 bereits zahlreiche Management-Präsentationen statt, zudem konnten sich die Bieter in virtuellen Datenräumen informieren. In den nächsten Wochen, so Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé, beginne die finale Phase des Verwertungsprozesses, in der die Bieter konkrete Erwerbsangebote abgeben können. „Das Feedback aus den Management-Präsentationen ist sehr positiv. Die Interessenten zeigen erhebliches Interesse am Erwerb des eigenständig und unabhängig am Markt agierenden Unternehmens“, so der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter in seiner Presseerklärung vom 27.7.2020.

Daneben laufe das Kerngeschäft, das sogenannte Acquiring und Issuing, weiter und werde ebenfalls Investoren zum Erwerb angeboten. „Auch dank des großen Engagements vieler Mitarbeiter*innen hat sich das Geschäft trotz der durch die Ereignisse in der Vergangenheit ausgelösten massiven Turbulenzen weiter stabilisiert. Hier haben bereits 77 Interessenten Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet. Wir sind zuversichtlich, einen Investor für das Kerngeschäft zu finden, das erhebliche unternehmerische Chancen in einem enorm wachsenden Markt für einen Investor bietet“, erläutert Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé in seiner Presseerklärung vom 27.7.2020. Daneben würden zahlreiche Verwertungsprozesse für die weiteren weltweiten Beteiligungen eingeleitet, die unabhängig vom Kerngeschäft veräußert werden könnten.

Lesen Sie alle weiteren Einzelheiten auf unserem Beitrag unter Aktuelles:

https://www.gaebhard.de/wirecard-hilfe/

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Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH: Insolvenzverfahren ist eröffnet – jetzt Forderung anmelden und sonstige Ansprüche prüfen lassen

Wie heute bekannt gegeben wurde, hat das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Regensburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH am 16.7.2020 das Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 2 IN 117/20 eröffnet. Dabei handelt es sich um eine Konzerngesellschaft im Konzern der GeoKraftwerk.de GmbH, die am 21.10.2013 gegründet worden war und im Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg unter der Handelsregisternummer HRB 13874 eingetragen ist. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier, Regensburg, bestellt.

Telefonische Nachfragen unserer Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI für unsere Mandantinnen und Mandanten beim Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Dobmaier haben unmittelbar nach dem Eröffnungsbeschluss ergeben, dass die Insolvenz der Tochtergesellschaft Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH mutmaßlich erst einmal keine Auswirkung auf die GeoKraftwerke.de GmbH haben muss. Die Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH, so der Insolvenzverwalter, war eine Tochtergesellschaft, die nie über das Planungsstadium herauskam. Es gab zahlreiche Planungen, es wurden aber nach dem bisherigen Erkenntnisstand nie Bohrungen oder Geothermie-Projekte realisiert.

Forderungen können ab sofort im Insolvenzverfahren angemeldet werden

Anleger, die direkt in die Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH investiert haben, sind jetzt aufgerufen, ihre Forderung anzumelden. Die Gesellschaft hatte u.a. Namensschuldverschreibungen an Investoren ausgegeben und damit geworben, dass diese agio-frei sein würden, als Rendite 6,5 % Zinsen p. a. endfällig erbringen würden, dass der Zinseszinseffekt vorhanden sei, dass eine reduzierte Mindestlaufzeit auf 5 Jahre möglich sei und dass die Zeichnung ab 500,00 Euro mit der Stückelung 100,00 Euro möglich sei und man hatte behauptet, dass das Unternehmen kalkulierbare Einnahmen aufgrund der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung haben werde und dass umweltoptimal eine direkte und nachhaltige Investition in Geothermie erfolgen werde.

Vorgehen gegen Vermögensverwalter, Finanzberater und sonstige Verantwortliche

Sie sind auch Anleger der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH oder der GEOKRAFTWERKE.de GmbH? Machen Sie sich Gedanken, wie Sie Ihren Investitionsbetrag zurückerhalten und möchten sich rechtlich beraten lassen? Wollen Sie wissen, ob Sie Initiatoren, Geschäftsführer und andere Verantwortliche in die Haftung nehmen können oder ob Sie Schadensersatz in voller Höhe von Ihrem Finanzberater, Ihrem Vermittler, Ihrem Vermögensverwalter oder Ihrem sonstigen Finanzdienstleister verlangen können? Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz und vertritt Ihre rechtlichen Interessen im Insolvenzverfahren!

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