vPR Wertpapierhandelsbank AG in vorläufiger Insolvenz: Wir vertreten Kapitalanleger
Wie heute bekannt wurde, wurde heute am 9.7.2020 vom Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1374/20 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der vPR Wertpapierhandels Bank AG eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen aus München bestellt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte am 2.7. 2020 mit Zustimmung der vPE Wertpapierhandelsbank AG den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund von drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Zuvor hatte die BaFin mit Bescheid vom 29.5.2020 die gemäß § 32 KWG erteilte beziehungsweise die nach §§ 64i Abs. 1 Satz 1, 64j Abs. 1 und 64l Abs. 1 Satz 1 KWG der vPR Wertpapierhandels Bank AG als erteilt geltende Erlaubnis zum Erbringen des Finanzkommissionsgeschäfts, der Anlagevermittlung, der Anlageberatung, des Platzierungsgeschäfts, der Abschlussvermittlung, der Finanzportfolioverwaltung, der Drittstaateneinlagevermittlung, des Factorings, des Finanzierungsleasings und der Anlageverwaltung aufgehoben. Hintergrund für den Lizenzentzug durch die BaFin war unter anderem eine Vernetzung der vPE Wertpapierhandelsbank AG mit der seit dem 3.6.2019 insolventen Aureum Realwert AG aus Berlin. Ein Versuch der vPE Wertpapierhandelsbank AG, den Lizenzentzug durch die BaFin durch Beschreitung des Rechtswegs abzuwenden, scheiterte. Daraufhin sind die Einnahmen der vPE Wertpapierhandelsbank AG fast vollständig weggebrochen und der Geschäftsbetrieb kam weitgehend zum Erliegen. Wie der vorläufige Insolvenzverwalter Herr Axel Bierbach heute mitteilte, sondiere er derzeit die Lage und verschaffe sich einen umfassenden Überblick über die Gesamtsituation der Bank und ihrer Kunden.
Fachanwalt hilft Aktionären und Anleihegläubigern
Das Münchner Bankhaus vPR Wertpapierhandels Bank AG war auf den börslichen und außerbörslichen Handel für private Anleger, professionelle Trader und Finanzinstitutionen spezialisiert gewesen. Seit dem Jahr 2009 notierten die Aktien der Bank im Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München m:access – Börse für den Mittelstand – unter der Wertpapier-Kennnummer WKN 691160. Das Basis Segment (sogenanntes „Basic Board“) im Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) wurde im März 2017 eingeführt, als der damalige Entry Standard durch den heutigen KMU-Wachstumsmarkt Scale ersetzt wurde. Dieses Segment ermöglicht ehemaligen Emittenten des Entry Standard sowie Emittenten in Scale, die die Einbeziehungsfolgepflichten oder die Mindestmarktkapitalisierung von 30 Mio. EUR nicht erfüllen, ein Primärlisting an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) aufrecht zu erhalten. Ein Börsengang oder technisches Listing im Basic Board ist nicht möglich, so die Deutsche Börse AG mit ihrem Sitz in Frankfurt. Im Oktober 2019 musste die Münchner vPE Wertpapierhandelsbank AG aus München ihren kompletten Aufsichtsrat neu besetzen. Damals hatten sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates ihr Amt während der Hauptversammlung am 23.10.2019 niedergelegt. Grund sollen u.a. die großen Probleme wegen der Vernetzung der Münchner vPE Wertpapierhandelsbank AG mit der insolventen Aureum Realwert AG gewesen sein.
Dubiose Anleihen der insolventen Aureum Realwert AG
Das Berliner Amtsgericht Charlottenburg hatte durch Beschluss vom 3.6.2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aureum Realwert AG – ISIN: DE000A0N3FJ3 – wegen Zahlungsunfähigkeit unter dem Aktenzeichen 36 IN 3397/19 eröffnet. Herr Rechtsanwalt Oliver Sietz aus Berlin wurde zum Insolvenzverwalter der Aureum Realwert AG bestellt. Was bedeutete dies nun für Anleiheinhaber der Aureum Realwert AG? Nach den Anleihebedingungen handelte es sich bei den Aureum-Anleihen nach der Insolvenz um nachrangige Forderungen mit der möglichen Folge, dass die Anleihegläubiger im Falle einer Insolvenz des Unternehmens nur als sogenannte nachrangige Insolvenzgläubiger im Sinne von § 39 InsO berücksichtigt werden sollten. Dies hätte bedeutet, dass die Anleihen wirtschaftlich wertlos hätten sein können. Deswegen sind aktuell unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung zu unwirksamen Klauseln in Nachrangdarlehen die Rechtspositionen der Anleihegläubiger umso nachhaltiger zu vertreten und es wird gegen Finanzberater, Finanzvermittler, Banken und weitere Verantwortliche vorgegangen. Zu prüfen ist bei Aureum Realwert AG-Fällen mit einer Vernetzung zur vPE Wertpapierhandelsbank jetzt zusätzlich, ob durch den Erwerb der Anleihen und Zertifikate im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung eigennützige Interessen verfolgt wurden und in welchem Umfang dabei die Schädigung der Kunden möglicherweise bewusst in Kauf genommen wurde.
Vorgehen gegen Vermögensverwalter, Finanzberater und sonstige Verantwortliche
Haben Sie Anleihen oder Nachrangdarlehen bei der Aureum Realwert AG oder bei der vPE Wertpapierhandelsbank AG gezeichnet oder Aktien erworben? Wurden Ihnen solche fragwürdigen Produkte in Ihr Depot eingebucht? Hat Ihr Vermögensverwalter solche Produkte für Sie erworben? Wurden Sie von Ihrem Finanzvermittler falsch beraten? Gerne unterstützen wir Sie in den Insolvenzverfahren bei Forderungsanmeldungen und Forderungsdurchsetzungen und beraten Sie zu Ihren darüber hinaus gehenden rechtlichen Möglichkeiten als Anleiheinhaber, als Aktionär oder sonstiger geschädigter Kapitalanleger! Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!
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