Kanzlei DR. GÄBHARD : München · Berlin · Deutschland Kanzleigründung 1990 · Über 25 Jahre Beratungskompetenz und Prozesserfahrung

Browse Tag: Wirecard Aktien

Wirecard AG und Konzerngesellschaften: Jetzt Ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden!

Wie das Amtsgericht – Insolvenzgericht – München in seiner heutigen Presseerklärung vom 25.8.2020 mitteilt hat, wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1308/20 mit Wirkung ab dem 25.8.2020, 10.00 Uhr, eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé bestellt. Das Gericht erklärt ferner, dass auch über das Vermögen der Wirecard Acceptance Technologies GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1351/20, über das Vermögen der Wirecard Sales International Holding GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1353/20, über das Vermögen der Wirecard Service Technologies GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1354/20, über das Vermögen der Wirecard Issuing Technologies GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1355/20, über das Vermögen der Wirecard Global Sales GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1356/20 und über das Vermögen der Wirecard Technologies GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1352/20 jeweils das Insolvenzverfahren am 25.8.2020 eröffnet wurde und Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé auch bei diesen Konzerngesellschaften als Insolvenzverwalter eingesetzt worden ist.

Gerne melden wir Ihre Forderung im Insolvenzverfahren der Wirecard AG an und vertreten Ihre Rechte auf der Gläubigerversammlung! Lesen Sie alle weiteren Einzelheiten auf unserem Beitrag unter Aktuelles:

https://www.gaebhard.de/wirecard-hilfe/

Gerne informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Aktionär, als Anleihegläubiger oder sonstiger geschädigter Kapitalanleger oder als geschädigter Handelspartner im Wirecard-Skandal! Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung der Möglichkeiten vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!

Kontaktieren Sie unsere erfahrene Fachanwaltskanzlei jetzt per kostenfreier Schnellanfrage:

DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI

Wir freuen uns sehr auf Ihre unverbindliche und kostenfreie Erstanfrage!

Zurück zum News-Überblick

Wirecard AG: 140 interessierte Investoren gemäß Presseerklärung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Wie Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé als vorläufiger Insolvenzverwalter über die Vermögen der Wirecard AG, der Wirecard Technologies GmbH, der Wirecard Issuing Technologies GmbH, der Wirecard Service Technologies GmbH, der Wirecard Acceptance Technologies GmbH, der Wirecard Sales International Holding GmbH und der Wirecard Global Sales GmbH in seiner heutigen Presseerklärung vom 27.7.2020 mitteilt, macht der Investorensucheprozess sehr gute Fortschritte. So haben sich bereits über 140 Erwerbsinteressenten für das Kerngeschäft der Wirecard AG oder Beteiligungsgesellschaften gemeldet. Besonderes Interesse bestünde vor allem in Bezug auf die Wirecard North America Inc. Hier hätten rund 60 Interessenten Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet. Es fanden ferner ab Mitte Juli 2020 bereits zahlreiche Management-Präsentationen statt, zudem konnten sich die Bieter in virtuellen Datenräumen informieren. In den nächsten Wochen, so Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé, beginne die finale Phase des Verwertungsprozesses, in der die Bieter konkrete Erwerbsangebote abgeben können. „Das Feedback aus den Management-Präsentationen ist sehr positiv. Die Interessenten zeigen erhebliches Interesse am Erwerb des eigenständig und unabhängig am Markt agierenden Unternehmens“, so der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter in seiner Presseerklärung vom 27.7.2020.

Daneben laufe das Kerngeschäft, das sogenannte Acquiring und Issuing, weiter und werde ebenfalls Investoren zum Erwerb angeboten. „Auch dank des großen Engagements vieler Mitarbeiter*innen hat sich das Geschäft trotz der durch die Ereignisse in der Vergangenheit ausgelösten massiven Turbulenzen weiter stabilisiert. Hier haben bereits 77 Interessenten Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet. Wir sind zuversichtlich, einen Investor für das Kerngeschäft zu finden, das erhebliche unternehmerische Chancen in einem enorm wachsenden Markt für einen Investor bietet“, erläutert Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé in seiner Presseerklärung vom 27.7.2020. Daneben würden zahlreiche Verwertungsprozesse für die weiteren weltweiten Beteiligungen eingeleitet, die unabhängig vom Kerngeschäft veräußert werden könnten.

Lesen Sie alle weiteren Einzelheiten auf unserem Beitrag unter Aktuelles:

https://www.gaebhard.de/wirecard-hilfe/

Gerne informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Aktionär, als Anleihegläubiger oder sonstiger geschädigter Kapitalanleger oder als geschädigter Handelspartner im Wirecard-Skandal! Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung der Möglichkeiten vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!

Kontaktieren Sie unsere erfahrene Fachanwaltskanzlei jetzt per kostenfreier Schnellanfrage:

DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI

Wir freuen uns sehr auf Ihre unverbindliche und kostenfreie Erstanfrage!

Zurück zum News-Überblick

Wirecard AG: Die Investorensuche für zu veräußernde Geschäftsbereiche ist angelaufen

Wie Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé als vorläufiger Insolvenzverwalter über die Vermögen der Wirecard AG, der Wirecard Technologies GmbH, der Wirecard Issuing Technologies GmbH, der Wirecard Service Technologies GmbH, der Wirecard Acceptance Technologies GmbH, der Wirecard Sales International Holding GmbH und der Wirecard Global Sales GmbH in seiner heutigen Presseerklärung vom 7.7.2020 mitteilt, laufen derzeit weltweit die “Verkaufsprozesse für das Kerngeschäft der insolventen Wirecard AG, das Acquiring und Issuing-Geschäft, sowie die davon unabhängigen Geschäftsbereiche der Konzerngesellschaften”. Dabei sollen sich, wie Herr Dr. Jaffé im Anschluss an eine weitere Sitzung des vorläufigen Gläubigerausschusses der Wirecard AG mitteilte, “zwischenzeitlich bereits mehr als 100 Interessenten gemeldet” haben. Die potentiellen Investoren, so Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé, können sich nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung in Kürze in neu eingerichteten virtuellen Datenräumen informieren und mit den Due Diligence-Prüfungen beginnen. Das Ziel sei dabei, “zeitnahe Investorenlösungen im Interesse der Gläubiger, Arbeitnehmer und Kunden zu finden.”

Darüber hinaus, so Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé, werde auch “die Aufklärung der Krisenursachen, die Analyse und Verifizierung von Zahlungsströmen und Datenmaterial mit Hochdruck vorangetrieben.”

Die Wirecard Bank AG ist weiterhin nicht insolvent, betont der vorläufige Insolvenzverwalter auch am 7.7.2020 ausdrücklich, “Auszahlungen an Händler und Kunden der Wirecard Bank werden ohne Einschränkungen ausgeführt.”

Schadensersatz für die im Raum stehenden Bilanzmanipulations- und Betrugsvorwürfe, für fehlerhafte Ad hoc-Mitteilungen und für die im Raum stehenden Falschtestate der Wirtschaftsprüfer

Im Fokus von Haftungsansprüchen auf die Zahlung von Schadensersatz stehen für die Aktionäre mit der Wertpapier-Kenn-Nummer WKN 747206, für die Inhaber von Wirecard-Anleihen mit der Wertpapier-Kenn-Nummer WKN A2YNQ5 sowie für Anleger, die sonstige Wirecard AG-Finanzprodukte erworben und jetzt einen Schaden erlitten haben, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, involvierte Vorstände, Aufsichtsräte, Finanz- und Compliance-Manager und sonstige Verantwortliche im Wirecard-Konzern, sowie gegebenenfalls Aufsichtsbehörden, die ihre Pflichten verletzt haben können. Derzeit laufen intensive Ermittlungen bei den Strafverfolgungsbehörden. Wir schreiben deswegen im ersten Schritt für unsere Mandantinnen und Mandanten Ernst & Young außergerichtlich an und fordern Schadensersatz in voller Höhe, hilfsweise den Abschluss einer Einigungsvereinbarung mit Sofortzahlung. Bei Nichteinigung wird Klage erhoben. Außerdem beantragen wir Akteneinsicht in die strafrechtlichen Ermittlungen. Die Beweismittel aus den Strafverfahren werden den Gerichten, die die Schadensersatzklagen unserer Mandantinnen und Mandanten prüfen, als Beweismittel vorgelegt.

Lesen Sie alle weiteren Einzelheiten auf unserem Beitrag unter Aktuelles:

https://www.gaebhard.de/wirecard-hilfe/.

Gerne informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Aktionär, als Anleihegläubiger oder sonstiger geschädigter Kapitalanleger oder als geschädigter Handelspartner im Wirecard-Skandal! Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung der Möglichkeiten vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!

Kontaktieren Sie unsere erfahrene Fachanwaltskanzlei jetzt per kostenfreier Schnellanfrage:

DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI

Wir freuen uns sehr auf Ihre unverbindliche und kostenfreie Erstanfrage!

Zurück zum News-Überblick

Wirecard AG – Tochtergesellschaften: Amtsgericht München eröffnet vorläufige Insolvenzverfahren

Mit der heutigen Pressemitteilung vom 2.7.2020 teilt das Amtsgericht München mit, dass folgende fünf Wirecard-Tochtergesellschaften Eigenanträge auf die Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt haben und dass jetzt neben dem vorläufigen Insolvenzverfahren der Wirecard AG, das unter dem Aktenzeichen vom Amtsgericht/Insolvenzgericht München 1542 IN 1308/20 aufgrund des Antrags des Unternehmens vom 25.6.2020 seit dem 29.6.2020 eröffnet ist, nun auch folgende neuen vorläufigen Insolvenzverfahren laufen:

  • Az.: 1542 IN 1351/20 Wirecard Acceptance Technologies GmbH HRB 238107 mit Wirkung 02.07.2020 11.00 Uhr
  • Az.: 1542 IN 1353/20 Wirecard Sales International Holding GmbH HRB 187465 mit Wirkung 02.07.2020 11.00 Uhr
  • Az.: 1542 IN 1354/20 Wirecard Service Technologies GmbH HRB 238150 mit Wirkung 02.07.2020 12.00 Uhr
  • Az.: 1542 IN 1355/20 Wirecard Issuing Technologies GmbH HRB 235570 mit Wirkung 02.07.2020 11.00 Uhr
  • Az.: 1542 IN 1356/20 Wirecard Global Sales GmbH HRB 223366 mit Wirkung 02.07.2020 11.00 Uhr

Auch in diesen vorläufigen Insolvenzverfahren wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé aus München als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Wie der vorläufige Insolvenzverwalter Herr Dr. Michael Jaffé in seiner heutigen Pressemitteilung vom 2.7.2020 mitgeteilt hat, wurde das vorläufige insolvenzverfahren ferner bezüglich der sechsten Tochtergesellschaft Wirecard Technologies GmbH am 2.7.2020 eröffnet und bei allen sechs vorgenannten Gesellschaften handele es sich um „unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften der Wirecard AG”. Ziel der Insolvenz-Eigenanträge der Gesellschaften, so Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé weiter, sei es, “diese Gesellschaften unter den Schutz eines Insolvenzverfahrens zu stellen und nach Möglichkeit fortzuführen, da sie im Konzern Dienstleistungen an andere Gesellschaften erbringen. Es kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass auch Insolvenzanträge für weitere Tochtergesellschaften der Wirecard Gruppe gestellt werden müssen, um diese Gesellschaften zu stabilisieren.” Die Einleitung der vorläufigen Insolvenzverfahren für die vorgenannten Gesellschaften – so Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé – ermögliche nun auch die Vorfinanzierung des Insolvenzgelds für die dort beschäftigen insgesamt 1.270 Mitarbeiter. Für die rund 250 Mitarbeiter der Wirecard AG sei die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes bereits auf den Weg gebracht worden.

Lesen Sie alle weiteren Einzelheiten auf unserem Beitrag unter Aktuelles:

https://www.gaebhard.de/wirecard-hilfe/.

Haben Sie Anleihen bei der Wirecard AG gezeichnet oder Aktien der Wirecard AG erworben? Haben Sie die Aktien schon verkauft? Wenn ja, wann, in welcher Stückzahl und zu welchem Kurs? Gerne beraten wir Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten als Aktionär oder sonstiger geschädigter Kapitalanleger oder als geschädigter Handelspartner im Wirecard-Skandal! Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung der Möglichkeiten vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!

Kontaktieren Sie unsere erfahrene Fachanwaltskanzlei jetzt per kostenfreier Schnellanfrage:

DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI

Wir freuen uns sehr auf Ihre unverbindliche und kostenfreie Erstanfrage!

Zurück zum News-Überblick

Die Wirecard AG meldet Insolvenz an! – Was können Anleihegläubiger der Wirecard AG und Wirecard-Aktionäre jetzt tun?

Am 25.6.2020 hat die Wirecard AG beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt, da das Unternehmen überschuldet sei und die Zahlungsunfähigkeit drohen würde. Der Schock für Geschäftspartner und Aktionäre, die noch Aktien und Anle halten, ist groß, denn der Kurs des bisherigen DAX-Unternehmens ist nun extrem gefallen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter soll Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé aus München bestellt werden, welcher seit dem Jahr 2018 auch zahlreiche Insolvenzgesellschaften aus dem Container-Skandal-Fall P & R verwaltet. Seit dem aktuellen Bekanntwerden von Luftbuchungen in Milliardenhöhe auf angeblichen Treuhandkonten auf den Philippinen hat die Wirecard AG offenbar nun keine andere Möglichkeit gesehen als den Insolvenzantrag zu stellen.

Lesen Sie alle weiteren Einzelheiten auf unserem Beitrag unter Aktuelles:

https://www.gaebhard.de/wirecard-hilfe/.

Haben Sie Anleihen bei der Wirecard AG gezeichnet oder Aktien der Wirecard AG erworben? Haben Sie die Aktien schon verkauft? Wenn ja, wann, in welcher Stückzahl und zu welchem Kurs? Gerne beraten wir Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten als Aktionär oder sonstiger geschädigter Kapitalanleger oder als geschädigter Handelspartner im Wirecard-Skandal! Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung der Sach- und Rechtslage in alle Richtungen vor bezogen auf Ihre konkrete Situation und den bei Ihnen eingetretenen Schaden vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!

Kontaktieren Sie unsere erfahrene Fachanwaltskanzlei jetzt per kostenfreier Schnellanfrage:

DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI

Wir freuen uns sehr auf Ihre unverbindliche und kostenfreie Erstanfrage!

Zurück zum News-Überblick

Wirecard AG – Untersuchungshaft des Ex-Konzernchefs Dr. Markus Braun wegen möglicher Bilanzmanipulationen

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt seit Anfang Juni 2020 gegen die Verantwortlichen des Zahlungsdienstleisters Wirecard AG, u.a. den österreichischen Manager und Ex-Vorstand Herrn Markus Braun und drei weitere Manager, mutmaßlich u.a. gegen den Ex-Vorstand Herrn Jan Marsalek, dies zunächst wegen des Verdachts, Anleger in zwei Ad-hoc-Mitteilungen falsch informiert zu haben. Bei den Ermittlungen ergab sich dann die Befürchtung, dass die Wirecard AG ihre Bilanzsumme mittels vorgetäuschter Einnahmen künstlich aufgebläht habe, um das Unternehmen finanzkräftiger und für Investoren und Kunden attraktiver erscheinen zu lassen, als das ohne diese Verhaltensweisen der Fall gewesen sei, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die wegen des Verdachts der Bilanzfälschung und der Manipulation des Börsenkurses ermittelt. Bezogen auf ausgestellte Haftbefehle hat sich der Österreicher Herr Dr. Braun am Abend des Montags, des 22.6.2020, selbst gestellt.  Gegen eine Kaution in Höhe von EUR fünf Millionen und gegen hohe Auflagen wurde der Haftbefehl am Dienstag, den 23.6.2020, vom Amtsgericht München außer Vollzug gesetzt. Herr Dr. Markus Braun, dessen Wohnsitz eigentlich in Wien ist, muss sich nun wöchentlich bei der Polizei in München melden, ansonsten droht Untersuchungshaft. Außerdem muss er während der laufenden Ermittlungen allen Vorladungen von Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften Folge leisten.

Verdacht unrichtiger Bilanzangaben und Marktmanipulationen sowie von gewerbsmäßigem Betrug

Die Sprecherin der Münchner Staatsanwaltschaft Frau Anne Leidig erklärte Medien gegenüber, neben unrichtigen Angaben in den Wirecard-Bilanzen und Marktmanipulation kämen auch andere Straftaten in Betracht wie etwa gewerbsmäßiger Betrug. Offen ist bislang, ob sich der Beschuldigte Herr Dr. Braun selbst zu den Vorwürfen bezogen auf ihn persönlich inhaltlich geäußert hat. Man führe die Ermittlungen ergebnisoffen, nähere Aussagen könnten derzeit nicht gemacht werden, so die Staatsanwalt München zu aktuellen Stand. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren, was sinnvoll ist, schließlich geht es um ein DAX-Unternehmen und der Ruf des Landes Deutschland als internationaler Finanzmarktplatz ist zu schützen.

Nicht vorhandenes Guthaben von EUR 1,9 Milliarden auf den Philippinen

Wie sich vor kurzem herausgestellt hat, hatte die Wirecard AG behauptet, dass EUR 1,9 Milliarden auf den Philippinen treuhänderisch verwaltet worden seien. Der vermeintliche Treuhänder, ein Anwalt vor Ort, und die Kreditinstitute haben dies nicht bestätigt. Herr Markus Braun musste dann zuletzt selbst einräumen, dass es dieses Geld niemals gegeben hat. Es bleibt zu hoffen, dass bald Licht in die Dunkelheit kommt. Vorsorglich sollten sich Geschädigte ihre zivilrechtlichen Ansprüche sichern lassen und nicht etwa nur den Ausgang des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens abwarten.

Schadensersatz für fehlerhafte Ad hoc-Mitteilungen

Börsengehandelte Unternehmen sind verpflichtet, alle Umstände, die potenziell kursrelevant sind, umgehend zu veröffentlichen, um den Anlegern Gelegenheit zu einer entsprechenden Reaktion zu geben. Wird diese Pflicht zur Verfassung und Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen verletzt, knüpfen sich daran Schadensersatzansprüche an. Schon jetzt ist offensichtlich, dass die Wirecard AG falsche und zu wenig Ad hoc-Mitteilungen verbreitet hat und Aktionäre und sonstige Investoren hierdurch massiv getäuscht und finanziell geschädigt hat.

Haben Sie Aktien bei der Wirecard AG erworben? Haben Sie die Aktien schon verkauft? Wenn ja, wann, in welcher Stückzahl und zu welchem Kurs? Gerne beraten wir Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten als Aktionär oder sonstiger geschädigter Kapitalanleger oder als geschädigter Handelspartner im Wirecard-Skandal! Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung der Sach- und Rechtslage vor bezogen auf Ihre konkrete Situation und den bei Ihnen eingetretenen Schaden vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!

Kontaktieren Sie unsere erfahrene Fachanwaltskanzlei jetzt per kostenfreier Schnellanfrage:

DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI

Wir freuen uns sehr auf Ihre unverbindliche und kostenfreie Erstanfrage!

Zurück zum News-Überblick

Wirecard AG – Die Wirtschaftsprüfer von KPMG geben den Jahresabschluss für das Jahr 2019 nicht frei!

Beim Börsenbeginn am Donnerstag, den 18.6.2020, war mit Spannung der Jahresabschluss der Wirecard AG für das Jahr 2019 erwartet worden, den das DAX-Unternehmen eigentlich schon hätte bis zum 31.3.2020 bzw. spätestens 30.4.2020, präsentieren müssen, was mehrfach verschoben worden war. Die Prüfer von KPMG hatten bereits ab Oktober 2019 eine Sonderprüfung der Bilanzen durchgeführt und am 27.4.2020 den Prüfbericht dazu vorgelegt. Dieser entlastete die Wirecard AG nicht. Vielmehr waren die Wirtschaftsprüfer von KPMG zu dem Ergebnis gekommen, dass sie nicht alle Daten und Unterlagen hätten und somit nicht alle Zahlen hätten prüfen. Es hätten Millionen Datensätze nicht ausgewertet werden können. Deswegen könnten auch nicht alle Vorwürfe auf Bilanzmanipulation als ausgeräumt beurteilt werden. Bezüglich der Untersuchungen sollen insbesondere Tochtergesellschaften des Konzerns, u.a. in Dubai und Singapur, über die angeblich ein Großteil der Umsätze abgewickelt werde, nicht die offen Fragen hätten ausräumen können. Im Mittelpunkt der offenen Fragen steht die Existenz von Bankguthaben auf Treuhandkonten i.H.v. EUR 1,9 Milliarden, die sich angeblich auf zwei Banken auf den Philippinen befinden sollen.

Keine Beweise für die Existenz von EUR 1,9 Milliarden auf  Treuhandkonten in Südostasien

Die Wirtschaftsprüfer, die die Bilanzzahlen des vergangenen Jahres geprüft hatten, hätten keine Hinweise auf die tatsächliche Existenz von Guthaben über EUR 1,9 Milliarden Euro bei dem zwei betreffenden Banken gefunden, wie die Wirecard AG nun mitteilte. Die Summe entspreche einem Viertel der Bilanzsumme. Es gebe Hinweise, dass dem Abschlussprüfer von einem Treuhänder beziehungsweise von Banken, die die Treuhandkonten führten, falsche Saldenbestätigungen zu Täuschungszwecken vorgelegt worden seien, teilte die Wirecard AG mit. Damit solle ein falsches Bild erzeugt worden sein über das Vorhandensein der Guthaben.

Gläubigerbanken der Wirecard AG könnten Darlehen kündigen

Probleme könnte die Wirecard AG nun nach eigenen Angaben mit den eigenen Gläubigerbanken bekommen. Wenn ein testierter Jahres- und Konzernabschluss nicht bis zum 19.6.2020 vorgelegt werden könne, könnten Darlehen in Höhe von circa EUR zwei Milliarden gekündigt werden, erklärte der Konzern. Ein neuer Termin für die Vorlage des Jahresabschlusses stehe noch nicht fest. Der Vertrauensverlust und der Imageschaden bei Investoren und Geschäftspartnern aufgrund dieser neuen Entwicklungen des ohnehin schon früher immer wieder in die Schlagzeilen geratenen DAX-Konzerns werden in Branchenkreisen als große Gefahr eingeschätzt.

Schadenersatzansprüche stehen im Raum

Es liegt der Verdacht nahe, dass die Wirecard AG die Bilanzen in einem erheblichen Umfang manipuliert hat. Damit dürften seit Jahren falsche sowie unzureichende Informationen an die Aktionäre vermittelt worden sein. Die unterbliebene sowie verzerrte Mitteilung von wesentlichen Informationen auf dem Aktionärsmarkt begründet beim Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen erhebliche Schadensersatzansprüche der Geschädigten. Erste Klageverfahren sind bereits anhängig. Haben Sie Aktien bei der Wirecard AG erworben? Haben Sie die Aktien schon verkauft? Wenn ja, wann, in welcher Stückzahl und zu welchem Kurs? Gerne beraten wir Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten als Aktionär oder sonstiger geschädigter Kapitalanleger oder als geschädigter Handelspartner im Wirecard-Skandal! Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung der Sach- und Rechtslage vor bezogen auf Ihre konkrete Situation und den bei Ihnen eingetretenen Schaden vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!

Kontaktieren Sie unsere erfahrene Fachanwaltskanzlei jetzt per kostenfreier Schnellanfrage:

DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI

Wir freuen uns sehr auf Ihre unverbindliche und kostenfreie Erstanfrage!

Zurück zum News-Überblick

KONTAKT
close slider





    Einwilligung zur Datenverarbeitung gemäß

    Standorte der Kanzlei

    Kanzleisitz München

    Tel: 089/45 21 33 88
    Fax: 089/45 21 33 99

    Zweigstelle Berlin

    Tel: 030/303 66 45 40
    Fax: 030/303 66 45 41

    Bei Einverständnis mit der Datenverarbeitung gemäß unserer Datenschutzerklärung senden Sie uns gerne Ihre Informationen und Unterlagen per E-Mail an kanzlei@gaebhard.de