Investoren, die bei der European Wagon Lease Asset GmbH & Co KGaA, vormals European Wagon Lease Asset GmbH, vormals Oak Capital Rail Invest GmbH, Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge über Eisenbahnwaggons abgeschlossen hatten und so angeblich Miteigentum an Güterwaggons erworben haben, fragen sich, wie es weitergeht. Das Geschäftsmodell beinhaltet – ähnlich wie bei Direktinvestments in Schiffscontainer – , dass Käufer Miteigentumsanteile an Eisenbahngüterwaggons erwerben können. Die angeblich dem Anleger (anteilig) gehörenden Waggons sollen dann von der Verkäuferin an private, kommunale und staatliche Eisenbahngesellschaften, Schienenspeditionen, Werkstätten und sonstige Unternehmen vermietet werden. Die EWL-Anleger erhielten auch zunächst die vertraglich vereinbarten Mietauszahlungen quartalsweise. Bereits beim Abschluss des Kaufvertrags war vereinbart worden, dass die Verkäuferin die Waggons bzw. die Anteile an den Waggons am Ende der mehrjährigen Laufzeit zu einem fest vereinbarten Rückkaufpreis zurückkaufen würde. Dabei sollten die Anleger im Gegenzug dann ihr (anteiliges) Eigentum an den Güterwaggons auf die Verkäuferin zurückübertragen.
Verzögerungen bei der Zahlung von Rückkaufpreisen
Anleger berichten von langen Verzögerungen bei der Zahlung von Rückkaufbeträgen. Ausweislich des Handelsregisters hat die European Wagon Lease Asset GmbH & Co KGaA, die beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 149459 seit dem 22.12.2017 eingetragen ist, nunmehr Hauptversammlungen am 5.3.2020 durchgeführt, auf denen die Durchführung der Kapitalerhöhung bei der Gesellschaft um EUR 274.050,00, davon EUR 11.550,00 durch Bareinlage und EUR 262.500,00 durch Sacheinlage auf EUR 1.854.300,00, beschlossen worden ist. Verantwortliche Geschäftsführerin ist dabei weiterhin die Hammonia Capital GmbH, die beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer HRB 136903 eingetragen ist. Ursprünglich entstanden war die European Wagon Lease Asset GmbH & Co KGaA durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der European Wagon Lease Asset GmbH. Abzuwarten ist jetzt, ob aufgrund der Kapitalerhöhung die finanziellen Mittel für die Zahlung der Rückkaufsbeträge an die Anleger zur Verfügung stehen.
Risiken von Direktinvestments
Bei sogenannten Direktinvestments z.B. wie bei der European Wagon Lease Asset GmbH & Co KGaA in Güterwaggons oder bei Containerinvestmentfirmen in Schiffscontainer hat der Kapitalanleger hohe Risiken bis hin zum Totalverlust seiner Einzahlung, je nach der konkreten rechtlichen Ausgestaltung im Einzelfall. Weitere Risiken können hinzukommen. Beim Geschäftsmodell der European Wagon Lease Asset GmbH & Co KGaA, vormals European Wagon Lease Asset GmbH, vormals Oak Capital Rail Invest GmbH, wurde den Anlegern nicht einmal ein gesamter Güterwaggon verkauft und übereignet, sondern der Anleger erwarb nur Miteigentumsanteile. Wer die weiteren Miteigentümer am gleichen Waggon sein würden, war unbekannt. Nach der Unterzeichnung des Kauf- und Mietvertrages mit Rückkaufverpflichtung und nach der Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises bekam der Käufer meist ein Eigentumszertifikat. Dieses Eigentumszertifikat wies den Käufer als Miteigentümer eines Waggons aus, welcher lediglich durch eine Nummer gekennzeichnet war. Welchen Verkehrswert dieser Waggon hat, ob dieser Waggon überhaupt real existiert, wo er sich befindet, an wen er vermietet wird und auf welchen Fahrtstrecken er eingesetzt, ist nicht bekannt. Fraglich ist sogar, ob überhaupt eine rechtswirksame Verschaffung von dinglichem Eigentum erfolgt ist. Geht die Emittentin der Kapitalanlage, also die Verkäuferin, Verwalterin und Rückkaufsbetragsverpflichtete in Insolvenz, gibt es eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Am Beispiel von Container-Investments im Schiffsbereich wie z.B. bei der MAGELLAN Maritime Services GmbH in Insolvenz und den zahlreichen P & R Container Vertriebs- und Verwaltungsgesellschaften, die alle in Insolvenz sind, sieht man, welche Probleme auf Anleger im Insolvenzfall zukommen können. Das fängt damit an, dass man Beweisschwierigkeiten hat, an welchem konkreten Sachgut man Eigentum hat. Weiter erleben Anleger, dass die garantierten Mietzahlungen nicht mehr erfolgen und dass schriftlich zugesicherte Rückkaufsbeträge nicht gezahlt werden. Und es kann schließlich so weit gehen, dass Anleger befürchten müssen, bereits in den vier Jahren vor der Eröffnung des Insolvenzverfahren erhaltene Mietbeträge und Rückgabewerte an den Insolvenzverwalter zurückzahlen zu müssen, wenn dieser die Insolvenzanfechtung erklärt und die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Gerne beraten wir Sie, wenn Sie dazu Fragen haben!
Nachrangdarlehen als Anleihen bei der EWL Waggon Invest GmbH
Die zum Konzern gehörende Gesellschaft EWL Waggon Invest GmbH hat u.a. auch Nachrangdarlehen für Kapitalanleger angeboten. Die Gesellschaft EWL Waggon Invest GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer HRB 143893 eingetragen. Zunächst firmierte sie bei der Gründung durch Gesellschaftsvertrag vom 16.9.2016 als Green Rail Invest GmbH. Mit Beschluss vom 3.7.2017 wurde die Umfirmierung zur EWL Waggon Invest GmbH von der Gesellschafterversammlung beschlossen. Die Anleihen wurden als vinkulierte und unverbriefte Nachrangdarlehen ausgestaltet. Nachrangdarlehen gelten als eine sehr riskante Investitionsmöglichkeit, da der Anleger dem Unternehmen eine Darlehenszahlung anbietet, bei der vertraglich vereinbart wird, dass im Falle einer Insolvenz zunächst alle anderen Gläubiger wie z.B. Banken etc. befriedigt werden, bevor die Forderungen des Anlegers in Gestalt von Nachrangdarlehen beachtet werden. Nach den Bestimmungen in den Nachrangdarlehen kann Anlegern wegen des Rangrücktritts der Teilverlust bis hin zum Totalverlust ihres mittels Nachrangdarlehens investierten Geldbetrags drohen, wenn sie dagegen nicht vorgehen. Hierzu gibt es neuerdings Unterstützung von der Rechtsprechung: Je nach der Ausgestaltung kann die Nachrangklausel bei Intransparenz und unangemessener Benachteiligung der Anleger nach der BGH-Rechtsprechung unwirksam sein. Gerne prüfen wir die Rechtslage, wenn Sie ein solches Nachrangdarlehen gezeichnet haben, und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten!
Vorgehen gegen Berater und Vermittler
Bei Direktinvestments stellen wir sehr oft fest, dass die Anlageberater und Finanzvermittler in die Haftung genommen werden können, weil sie neben zahlreichen Beratungsfehlern nicht die wirtschaftliche Plausibilität der Kapitalanlage überprüft haben. Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 5.3.2009 zum Aktenzeichen III ZR 17/08 ausführt und was die Rechtsprechung seither ausgeweitet hat, sind Anlageberater und Anlagevermittler verpflichtet, das Anlagekonzept, bezüglich dessen sie Auskunft erteilen, wenigstens auf Plausibilität, insbesondere die wirtschaftliche Tragfähigkeit hin zu überprüfen. Ansonsten können keine sachgerechten Auskünfte erteilt werden. Bereits das Unterlassen der Aufklärung, dass keine Plausibilitätsprüfung stattgefunden hat, stellt ein schuldhaftes und kausales Informationsverschulden dar, das zu vollem Schadensersatz führt, vergleiche die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 12.2.2004 zum Aktenzeichen III ZR 359/02, im Urteil vom 22.3.2007 zum Aktenzeichen III ZR 218/06 und im Urteil vom 5.3.2009 zum Aktenzeichen III ZR 17/08.
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