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P & R Insolvenzverfahren: Zustimmung der Gläubiger zur Verteilung der Erlöse zwischen den vier P & R Container-Verwaltungsgesellschaften ist erforderlich

Aktuellen Schreiben des Insolvenzverwalters Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé als Insolvenzverwalter über das Vermögen der P&R Container Vertriebs- und
Verwaltungs-GmbH, Grünwald, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald, sowie der P&R Transport-Container GmbH, Grünwald, und des Insolvenzverwalters Herrn Rechtsanwalt Dr. Heinke als Insolvenzverwalter über das Vermögen der P&R Container Leasing GmbH, Grünwald, die wir mit Datum vom 17.9.2020 für unsere Mandantinnen und Mandanten erhalten haben, ist zu entnehmen, dass bereits Erlöse von über EUR 400 Millionen zur Gesamtinsolvenzmasse gezogen werden konnten. Um die Gleichbehandlung aller Anleger aufgrund der Tatsache, dass insgesamt bei den vier P & R-Verwaltungsgesellschaften in unterschiedlicher Höhe investiert worden ist, zu gewährleisten, bitten die Insolvenzverwalter die Anleger um die Zustimmung zu dem von ihnen ausgearbeiteten Verteilungsvorschlag im Rahmen einer schriftlichen Beschlussfassung. Ausgehend von der Tatsache, dass die festgestellten Schadensersatz-Forderungen der Anleger insgesamt rund 3,136 Milliarden Euro betragen, wird vorgeschlagen, dass davon, also von 100 %, die Verteilung an die Einzelgesellschaften nach bisheriger Planung erfolgen soll, wie nachfolgend dargestellt wird:

  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH: 3,8 % (wegen 0,119 Milliarden Euro angemeldeter Forderungen).
  • P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH: 49,0 % (wegen 1,538 Milliarden Euro angemeldeter Forderungen).
  • P&R Transport-Container GmbH: 15,1 % (wegen 0,472 Milliarden Euro angemeldeter Forderungen).
  • P&R Container Leasing GmbH: 32,1 % (wegen 1,007 Milliarden Euro angemeldeter Forderungen).

Eine erste Abschlagsverteilung eines Teils der Erlöse an die Gläubiger setze voraus, dass zunächst die Einigung über die Aufteilung im schriftlichen Beschlussweg erfolge, so die beiden Insolvenzverwalter Herr Dr. Jaffé und Herr Dr. Heinke auch in ihrer gemeinsamen Presseerklärung vom 17.9.2020. Die Containerverwertung, so die Insolvenzverwalter, erfolge unabhängig davon weiterhin ungestört durch die Schweizer P&R Gesellschaft. Diese sei verpflichtet, die aus der Verwertung generierten Erlöse an die Insolvenzverwalter der deutschen P&R Containerverwaltungsgesellschaften auszuzahlen. Bislang konnten Erlöse von über 400 Millionen Euro erwirtschaftet werden. „An unserem Ziel insgesamt mindestens 1 Milliarde Euro an die Gläubiger auszuschütten, halten wir weiterhin fest und arbeiten hierfür weiter unter Hochdruck“, so Herr Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Dr. Jaffé in der Presseerklärung vom 17.9.2020.

Angesichts der Tragweite der Entscheidung, so die Insolvenzverwalter, sei es sachgerecht, dass die Gläubiger in den jeweiligen Insolvenzverfahren selbst über die Zustimmung zu dem Vorschlag befinden. Derart wichtige Entscheidungen würden zwar in Insolvenzverfahren üblicherweise im Rahmen einer Gläubigerversammlung getroffen. Eine Durchführung als Präsenztermin sei jedoch in Folge der Coronavirus-Pandemie auf absehbare Zeit nicht möglich, so dass das Amtsgericht München – Insolvenzgericht – mit Beschluss vom 27.08.2020 die Durchführung einer Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet hat.

Haben Sie einen Abstimmungsvorschlag erhalten? Wurden Ihre Einzahlungen und erhaltene Mietauszahlungen im Angebot vom Insolvenzverwalterteam richtig berechnet? Ist Ihre Forderung richtig zur Tabelle anerkannt? Gerne prüfen wir für Sie als Mandantin oder Mandant schnell und lösungsorientiert die rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Ihre rechtlichen Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter und/oder Finanzberatern und Finanzdienstleistern, Banken und Sparkassen, wenn diese Ihnen ohne umfassende Aufklärung die P & R-Containergeschäfte empfohlen und vermittelt haben. Auch sonstige in Betracht kommende Verantwortliche werden zur Verantwortung gezogen.

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PIM Gold-Gläubigerversammlung: Amtsgericht – Insolvenzgericht – Offenbach am Main beschließt Schriftverfahren wegen der Coronavirus-Pandemie

Wie heute am 2.9.2020 bekannt wurde, wurde vom Amtsgericht – Insolvenzgericht – Offenbach am Main in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PIM Gold GmbH unter dem Aktenzeichen 8 IN 402/19 und in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der dazu gehörenden Vertriebsgesellschaft Premium Gold Deutschland GmbH unter dem Aktenzeichen 8 IN 402/19 der bereits vom 28.2.2020 auf den 22.9.2020 verlegte Termin für die Gläubigerversammlung durch Gerichtsbeschluss aufgehoben. Als Grund teilt das Insolvenzgericht die unverändert anhaltende schwierige Situation in der Coronavirus-Pandemie mit. Daher werden der Berichtstermin und die Gläubigerversammlung nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden, sondern im schriftlichen Verfahren. Für diejenigen Mandantinnen und Mandanten, die uns bereits ihre Vollmacht für die Vertretung in der Gläubigerversammlung erteilt haben, werden wir die Rechte auch im schriftlichen Verfahren wahrnehmen und im Anschluss daran berichten.

PIM Gold GmbH in Insolvenz und Premium Gold Deutschland GmbH in Insolvenz: Rechtsdurchsetzung für PIM Gold-Kapitalanleger

Haben Sie Goldbarren bei der PIM Gold GmbH erworben? Oder Gold-Zertifikate oder sonstige goldbasierte Kapitalanlageangebote? Gerne melden wir Ihre Forderung in den Insolvenzverfahren an und nehmen Ihre Rechte in der Gläubigerversammlung für Sie wahr! Außerdem prüfen wir für Sie, ob Herausgabeansprüche in Gestalt von Aussonderungsrechten an Goldbarren bestehen, und beraten Sie, ob Sie Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche des PIM-Konzerns, Finanzberater, Finanzvermittler, Sparkassen, Banken, Vermögensverwalter oder sonstige haftende juristische oder natürliche Personen geltend machen können. Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!

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Wirecard AG und Konzerngesellschaften: Jetzt Ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden!

Wie das Amtsgericht – Insolvenzgericht – München in seiner heutigen Presseerklärung vom 25.8.2020 mitteilt hat, wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1308/20 mit Wirkung ab dem 25.8.2020, 10.00 Uhr, eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé bestellt. Das Gericht erklärt ferner, dass auch über das Vermögen der Wirecard Acceptance Technologies GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1351/20, über das Vermögen der Wirecard Sales International Holding GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1353/20, über das Vermögen der Wirecard Service Technologies GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1354/20, über das Vermögen der Wirecard Issuing Technologies GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1355/20, über das Vermögen der Wirecard Global Sales GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1356/20 und über das Vermögen der Wirecard Technologies GmbH unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1352/20 jeweils das Insolvenzverfahren am 25.8.2020 eröffnet wurde und Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé auch bei diesen Konzerngesellschaften als Insolvenzverwalter eingesetzt worden ist.

Gerne melden wir Ihre Forderung im Insolvenzverfahren der Wirecard AG an und vertreten Ihre Rechte auf der Gläubigerversammlung! Lesen Sie alle weiteren Einzelheiten auf unserem Beitrag unter Aktuelles:

https://www.gaebhard.de/wirecard-hilfe/

Gerne informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Aktionär, als Anleihegläubiger oder sonstiger geschädigter Kapitalanleger oder als geschädigter Handelspartner im Wirecard-Skandal! Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung der Möglichkeiten vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!

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Wirecard AG: 140 interessierte Investoren gemäß Presseerklärung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Wie Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé als vorläufiger Insolvenzverwalter über die Vermögen der Wirecard AG, der Wirecard Technologies GmbH, der Wirecard Issuing Technologies GmbH, der Wirecard Service Technologies GmbH, der Wirecard Acceptance Technologies GmbH, der Wirecard Sales International Holding GmbH und der Wirecard Global Sales GmbH in seiner heutigen Presseerklärung vom 27.7.2020 mitteilt, macht der Investorensucheprozess sehr gute Fortschritte. So haben sich bereits über 140 Erwerbsinteressenten für das Kerngeschäft der Wirecard AG oder Beteiligungsgesellschaften gemeldet. Besonderes Interesse bestünde vor allem in Bezug auf die Wirecard North America Inc. Hier hätten rund 60 Interessenten Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet. Es fanden ferner ab Mitte Juli 2020 bereits zahlreiche Management-Präsentationen statt, zudem konnten sich die Bieter in virtuellen Datenräumen informieren. In den nächsten Wochen, so Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé, beginne die finale Phase des Verwertungsprozesses, in der die Bieter konkrete Erwerbsangebote abgeben können. „Das Feedback aus den Management-Präsentationen ist sehr positiv. Die Interessenten zeigen erhebliches Interesse am Erwerb des eigenständig und unabhängig am Markt agierenden Unternehmens“, so der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter in seiner Presseerklärung vom 27.7.2020.

Daneben laufe das Kerngeschäft, das sogenannte Acquiring und Issuing, weiter und werde ebenfalls Investoren zum Erwerb angeboten. „Auch dank des großen Engagements vieler Mitarbeiter*innen hat sich das Geschäft trotz der durch die Ereignisse in der Vergangenheit ausgelösten massiven Turbulenzen weiter stabilisiert. Hier haben bereits 77 Interessenten Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet. Wir sind zuversichtlich, einen Investor für das Kerngeschäft zu finden, das erhebliche unternehmerische Chancen in einem enorm wachsenden Markt für einen Investor bietet“, erläutert Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé in seiner Presseerklärung vom 27.7.2020. Daneben würden zahlreiche Verwertungsprozesse für die weiteren weltweiten Beteiligungen eingeleitet, die unabhängig vom Kerngeschäft veräußert werden könnten.

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Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH: Insolvenzverfahren ist eröffnet – jetzt Forderung anmelden und sonstige Ansprüche prüfen lassen

Wie heute bekannt gegeben wurde, hat das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Regensburg das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH am 16.7.2020 das Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 2 IN 117/20 eröffnet. Dabei handelt es sich um eine Konzerngesellschaft im Konzern der GeoKraftwerk.de GmbH, die am 21.10.2013 gegründet worden war und im Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg unter der Handelsregisternummer HRB 13874 eingetragen ist. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Rudolf Dobmeier, Regensburg, bestellt.

Telefonische Nachfragen unserer Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI für unsere Mandantinnen und Mandanten beim Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Dobmaier haben unmittelbar nach dem Eröffnungsbeschluss ergeben, dass die Insolvenz der Tochtergesellschaft Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH mutmaßlich erst einmal keine Auswirkung auf die GeoKraftwerke.de GmbH haben muss. Die Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH, so der Insolvenzverwalter, war eine Tochtergesellschaft, die nie über das Planungsstadium herauskam. Es gab zahlreiche Planungen, es wurden aber nach dem bisherigen Erkenntnisstand nie Bohrungen oder Geothermie-Projekte realisiert.

Forderungen können ab sofort im Insolvenzverfahren angemeldet werden

Anleger, die direkt in die Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH investiert haben, sind jetzt aufgerufen, ihre Forderung anzumelden. Die Gesellschaft hatte u.a. Namensschuldverschreibungen an Investoren ausgegeben und damit geworben, dass diese agio-frei sein würden, als Rendite 6,5 % Zinsen p. a. endfällig erbringen würden, dass der Zinseszinseffekt vorhanden sei, dass eine reduzierte Mindestlaufzeit auf 5 Jahre möglich sei und dass die Zeichnung ab 500,00 Euro mit der Stückelung 100,00 Euro möglich sei und man hatte behauptet, dass das Unternehmen kalkulierbare Einnahmen aufgrund der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung haben werde und dass umweltoptimal eine direkte und nachhaltige Investition in Geothermie erfolgen werde.

Vorgehen gegen Vermögensverwalter, Finanzberater und sonstige Verantwortliche

Sie sind auch Anleger der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH oder der GEOKRAFTWERKE.de GmbH? Machen Sie sich Gedanken, wie Sie Ihren Investitionsbetrag zurückerhalten und möchten sich rechtlich beraten lassen? Wollen Sie wissen, ob Sie Initiatoren, Geschäftsführer und andere Verantwortliche in die Haftung nehmen können oder ob Sie Schadensersatz in voller Höhe von Ihrem Finanzberater, Ihrem Vermittler, Ihrem Vermögensverwalter oder Ihrem sonstigen Finanzdienstleister verlangen können? Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz und vertritt Ihre rechtlichen Interessen im Insolvenzverfahren!

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vPR Wertpapierhandelsbank AG in vorläufiger Insolvenz: Wir vertreten Kapitalanleger

Wie heute bekannt wurde, wurde heute am 9.7.2020 vom Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1542 IN 1374/20 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der vPR Wertpapierhandels Bank AG eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Axel W. Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen aus München bestellt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte am 2.7. 2020 mit Zustimmung der vPE Wertpapierhandelsbank AG den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund von drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Zuvor hatte die BaFin mit Bescheid vom 29.5.2020 die gemäß § 32 KWG erteilte beziehungsweise die nach §§ 64i Abs. 1 Satz 1, 64j Abs. 1 und 64l Abs. 1 Satz 1 KWG der vPR Wertpapierhandels Bank AG als erteilt geltende Erlaubnis zum Erbringen des Finanzkommissionsgeschäfts, der Anlagevermittlung, der Anlageberatung, des Platzierungsgeschäfts, der Abschlussvermittlung, der Finanzportfolioverwaltung, der Drittstaateneinlagevermittlung, des Factorings, des Finanzierungsleasings und der Anlageverwaltung aufgehoben. Hintergrund für den Lizenzentzug durch die BaFin war unter anderem eine Vernetzung der vPE Wertpapierhandelsbank AG mit der seit dem 3.6.2019 insolventen Aureum Realwert AG aus Berlin. Ein Versuch der vPE Wertpapierhandelsbank AG, den Lizenzentzug durch die BaFin durch Beschreitung des Rechtswegs abzuwenden, scheiterte. Daraufhin sind die Einnahmen der vPE Wertpapierhandelsbank AG fast vollständig weggebrochen und der Geschäftsbetrieb kam weitgehend zum Erliegen. Wie der vorläufige Insolvenzverwalter Herr Axel Bierbach heute mitteilte, sondiere er derzeit die Lage und verschaffe sich einen umfassenden Überblick über die Gesamtsituation der Bank und ihrer Kunden.

Fachanwalt hilft Aktionären und Anleihegläubigern

Das Münchner Bankhaus vPR Wertpapierhandels Bank AG war auf den börslichen und außerbörslichen Handel für private Anleger, professionelle Trader und Finanzinstitutionen spezialisiert gewesen. Seit dem Jahr 2009 notierten die Aktien der Bank im Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München m:access – Börse für den Mittelstand – unter der Wertpapier-Kennnummer WKN 691160. Das Basis Segment (sogenanntes „Basic Board“) im Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) wurde im März 2017 eingeführt, als der damalige Entry Standard durch den heutigen KMU-Wachstumsmarkt Scale ersetzt wurde. Dieses Segment ermöglicht ehemaligen Emittenten des Entry Standard sowie Emittenten in Scale, die die Einbeziehungsfolgepflichten oder die Mindestmarktkapitalisierung von 30 Mio. EUR nicht erfüllen, ein Primärlisting an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) aufrecht zu erhalten. Ein Börsengang oder technisches Listing im Basic Board ist nicht möglich, so die Deutsche Börse AG mit ihrem Sitz in Frankfurt. Im Oktober 2019 musste die Münchner vPE Wertpapierhandelsbank AG aus München ihren kompletten Aufsichtsrat neu besetzen. Damals hatten sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates ihr Amt während der Hauptversammlung am 23.10.2019 niedergelegt. Grund sollen u.a. die großen Probleme wegen der Vernetzung der Münchner vPE Wertpapierhandelsbank AG mit der insolventen Aureum Realwert AG gewesen sein.

Dubiose Anleihen der insolventen Aureum Realwert AG

Das Berliner Amtsgericht Charlottenburg hatte durch Beschluss vom 3.6.2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aureum Realwert AG – ISIN: DE000A0N3FJ3 – wegen Zahlungsunfähigkeit unter dem Aktenzeichen 36 IN 3397/19 eröffnet. Herr Rechtsanwalt Oliver Sietz aus Berlin wurde zum Insolvenzverwalter der Aureum Realwert AG bestellt. Was bedeutete dies nun für Anleiheinhaber der Aureum Realwert AG? Nach den Anleihebedingungen handelte es sich bei den Aureum-Anleihen nach der Insolvenz um nachrangige Forderungen mit der möglichen Folge, dass die Anleihegläubiger im Falle einer Insolvenz des Unternehmens nur als sogenannte nachrangige Insolvenzgläubiger im Sinne von § 39 InsO berücksichtigt werden sollten. Dies hätte bedeutet, dass die Anleihen wirtschaftlich wertlos hätten sein können. Deswegen sind aktuell unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung zu unwirksamen Klauseln in Nachrangdarlehen die Rechtspositionen der Anleihegläubiger umso nachhaltiger zu vertreten und es wird gegen Finanzberater, Finanzvermittler, Banken und weitere Verantwortliche vorgegangen. Zu prüfen ist bei Aureum Realwert AG-Fällen mit einer Vernetzung zur vPE Wertpapierhandelsbank jetzt zusätzlich, ob durch den Erwerb der Anleihen und Zertifikate im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung eigennützige Interessen verfolgt wurden und in welchem Umfang dabei die Schädigung der Kunden möglicherweise bewusst in Kauf genommen wurde.

Vorgehen gegen Vermögensverwalter, Finanzberater und sonstige Verantwortliche

Haben Sie Anleihen oder Nachrangdarlehen bei der Aureum Realwert AG oder bei der vPE Wertpapierhandelsbank AG gezeichnet oder Aktien erworben? Wurden Ihnen solche fragwürdigen Produkte in Ihr Depot eingebucht? Hat Ihr Vermögensverwalter solche Produkte für Sie erworben? Wurden Sie von Ihrem Finanzvermittler falsch beraten? Gerne unterstützen wir Sie in den Insolvenzverfahren bei Forderungsanmeldungen und Forderungsdurchsetzungen und beraten Sie zu Ihren darüber hinaus gehenden rechtlichen Möglichkeiten als Anleiheinhaber, als Aktionär oder sonstiger geschädigter Kapitalanleger! Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!

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Wirecard AG: Die Investorensuche für zu veräußernde Geschäftsbereiche ist angelaufen

Wie Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé als vorläufiger Insolvenzverwalter über die Vermögen der Wirecard AG, der Wirecard Technologies GmbH, der Wirecard Issuing Technologies GmbH, der Wirecard Service Technologies GmbH, der Wirecard Acceptance Technologies GmbH, der Wirecard Sales International Holding GmbH und der Wirecard Global Sales GmbH in seiner heutigen Presseerklärung vom 7.7.2020 mitteilt, laufen derzeit weltweit die “Verkaufsprozesse für das Kerngeschäft der insolventen Wirecard AG, das Acquiring und Issuing-Geschäft, sowie die davon unabhängigen Geschäftsbereiche der Konzerngesellschaften”. Dabei sollen sich, wie Herr Dr. Jaffé im Anschluss an eine weitere Sitzung des vorläufigen Gläubigerausschusses der Wirecard AG mitteilte, “zwischenzeitlich bereits mehr als 100 Interessenten gemeldet” haben. Die potentiellen Investoren, so Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé, können sich nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung in Kürze in neu eingerichteten virtuellen Datenräumen informieren und mit den Due Diligence-Prüfungen beginnen. Das Ziel sei dabei, “zeitnahe Investorenlösungen im Interesse der Gläubiger, Arbeitnehmer und Kunden zu finden.”

Darüber hinaus, so Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé, werde auch “die Aufklärung der Krisenursachen, die Analyse und Verifizierung von Zahlungsströmen und Datenmaterial mit Hochdruck vorangetrieben.”

Die Wirecard Bank AG ist weiterhin nicht insolvent, betont der vorläufige Insolvenzverwalter auch am 7.7.2020 ausdrücklich, “Auszahlungen an Händler und Kunden der Wirecard Bank werden ohne Einschränkungen ausgeführt.”

Schadensersatz für die im Raum stehenden Bilanzmanipulations- und Betrugsvorwürfe, für fehlerhafte Ad hoc-Mitteilungen und für die im Raum stehenden Falschtestate der Wirtschaftsprüfer

Im Fokus von Haftungsansprüchen auf die Zahlung von Schadensersatz stehen für die Aktionäre mit der Wertpapier-Kenn-Nummer WKN 747206, für die Inhaber von Wirecard-Anleihen mit der Wertpapier-Kenn-Nummer WKN A2YNQ5 sowie für Anleger, die sonstige Wirecard AG-Finanzprodukte erworben und jetzt einen Schaden erlitten haben, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, involvierte Vorstände, Aufsichtsräte, Finanz- und Compliance-Manager und sonstige Verantwortliche im Wirecard-Konzern, sowie gegebenenfalls Aufsichtsbehörden, die ihre Pflichten verletzt haben können. Derzeit laufen intensive Ermittlungen bei den Strafverfolgungsbehörden. Wir schreiben deswegen im ersten Schritt für unsere Mandantinnen und Mandanten Ernst & Young außergerichtlich an und fordern Schadensersatz in voller Höhe, hilfsweise den Abschluss einer Einigungsvereinbarung mit Sofortzahlung. Bei Nichteinigung wird Klage erhoben. Außerdem beantragen wir Akteneinsicht in die strafrechtlichen Ermittlungen. Die Beweismittel aus den Strafverfahren werden den Gerichten, die die Schadensersatzklagen unserer Mandantinnen und Mandanten prüfen, als Beweismittel vorgelegt.

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Wirecard AG – Tochtergesellschaften: Amtsgericht München eröffnet vorläufige Insolvenzverfahren

Mit der heutigen Pressemitteilung vom 2.7.2020 teilt das Amtsgericht München mit, dass folgende fünf Wirecard-Tochtergesellschaften Eigenanträge auf die Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt haben und dass jetzt neben dem vorläufigen Insolvenzverfahren der Wirecard AG, das unter dem Aktenzeichen vom Amtsgericht/Insolvenzgericht München 1542 IN 1308/20 aufgrund des Antrags des Unternehmens vom 25.6.2020 seit dem 29.6.2020 eröffnet ist, nun auch folgende neuen vorläufigen Insolvenzverfahren laufen:

  • Az.: 1542 IN 1351/20 Wirecard Acceptance Technologies GmbH HRB 238107 mit Wirkung 02.07.2020 11.00 Uhr
  • Az.: 1542 IN 1353/20 Wirecard Sales International Holding GmbH HRB 187465 mit Wirkung 02.07.2020 11.00 Uhr
  • Az.: 1542 IN 1354/20 Wirecard Service Technologies GmbH HRB 238150 mit Wirkung 02.07.2020 12.00 Uhr
  • Az.: 1542 IN 1355/20 Wirecard Issuing Technologies GmbH HRB 235570 mit Wirkung 02.07.2020 11.00 Uhr
  • Az.: 1542 IN 1356/20 Wirecard Global Sales GmbH HRB 223366 mit Wirkung 02.07.2020 11.00 Uhr

Auch in diesen vorläufigen Insolvenzverfahren wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé aus München als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. Wie der vorläufige Insolvenzverwalter Herr Dr. Michael Jaffé in seiner heutigen Pressemitteilung vom 2.7.2020 mitgeteilt hat, wurde das vorläufige insolvenzverfahren ferner bezüglich der sechsten Tochtergesellschaft Wirecard Technologies GmbH am 2.7.2020 eröffnet und bei allen sechs vorgenannten Gesellschaften handele es sich um „unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften der Wirecard AG”. Ziel der Insolvenz-Eigenanträge der Gesellschaften, so Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé weiter, sei es, “diese Gesellschaften unter den Schutz eines Insolvenzverfahrens zu stellen und nach Möglichkeit fortzuführen, da sie im Konzern Dienstleistungen an andere Gesellschaften erbringen. Es kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass auch Insolvenzanträge für weitere Tochtergesellschaften der Wirecard Gruppe gestellt werden müssen, um diese Gesellschaften zu stabilisieren.” Die Einleitung der vorläufigen Insolvenzverfahren für die vorgenannten Gesellschaften – so Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé – ermögliche nun auch die Vorfinanzierung des Insolvenzgelds für die dort beschäftigen insgesamt 1.270 Mitarbeiter. Für die rund 250 Mitarbeiter der Wirecard AG sei die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes bereits auf den Weg gebracht worden.

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Die Wirecard AG meldet Insolvenz an! – Was können Anleihegläubiger der Wirecard AG und Wirecard-Aktionäre jetzt tun?

Am 25.6.2020 hat die Wirecard AG beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt, da das Unternehmen überschuldet sei und die Zahlungsunfähigkeit drohen würde. Der Schock für Geschäftspartner und Aktionäre, die noch Aktien und Anle halten, ist groß, denn der Kurs des bisherigen DAX-Unternehmens ist nun extrem gefallen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter soll Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé aus München bestellt werden, welcher seit dem Jahr 2018 auch zahlreiche Insolvenzgesellschaften aus dem Container-Skandal-Fall P & R verwaltet. Seit dem aktuellen Bekanntwerden von Luftbuchungen in Milliardenhöhe auf angeblichen Treuhandkonten auf den Philippinen hat die Wirecard AG offenbar nun keine andere Möglichkeit gesehen als den Insolvenzantrag zu stellen.

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Wirecard AG – Untersuchungshaft des Ex-Konzernchefs Dr. Markus Braun wegen möglicher Bilanzmanipulationen

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt seit Anfang Juni 2020 gegen die Verantwortlichen des Zahlungsdienstleisters Wirecard AG, u.a. den österreichischen Manager und Ex-Vorstand Herrn Markus Braun und drei weitere Manager, mutmaßlich u.a. gegen den Ex-Vorstand Herrn Jan Marsalek, dies zunächst wegen des Verdachts, Anleger in zwei Ad-hoc-Mitteilungen falsch informiert zu haben. Bei den Ermittlungen ergab sich dann die Befürchtung, dass die Wirecard AG ihre Bilanzsumme mittels vorgetäuschter Einnahmen künstlich aufgebläht habe, um das Unternehmen finanzkräftiger und für Investoren und Kunden attraktiver erscheinen zu lassen, als das ohne diese Verhaltensweisen der Fall gewesen sei, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die wegen des Verdachts der Bilanzfälschung und der Manipulation des Börsenkurses ermittelt. Bezogen auf ausgestellte Haftbefehle hat sich der Österreicher Herr Dr. Braun am Abend des Montags, des 22.6.2020, selbst gestellt.  Gegen eine Kaution in Höhe von EUR fünf Millionen und gegen hohe Auflagen wurde der Haftbefehl am Dienstag, den 23.6.2020, vom Amtsgericht München außer Vollzug gesetzt. Herr Dr. Markus Braun, dessen Wohnsitz eigentlich in Wien ist, muss sich nun wöchentlich bei der Polizei in München melden, ansonsten droht Untersuchungshaft. Außerdem muss er während der laufenden Ermittlungen allen Vorladungen von Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften Folge leisten.

Verdacht unrichtiger Bilanzangaben und Marktmanipulationen sowie von gewerbsmäßigem Betrug

Die Sprecherin der Münchner Staatsanwaltschaft Frau Anne Leidig erklärte Medien gegenüber, neben unrichtigen Angaben in den Wirecard-Bilanzen und Marktmanipulation kämen auch andere Straftaten in Betracht wie etwa gewerbsmäßiger Betrug. Offen ist bislang, ob sich der Beschuldigte Herr Dr. Braun selbst zu den Vorwürfen bezogen auf ihn persönlich inhaltlich geäußert hat. Man führe die Ermittlungen ergebnisoffen, nähere Aussagen könnten derzeit nicht gemacht werden, so die Staatsanwalt München zu aktuellen Stand. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren, was sinnvoll ist, schließlich geht es um ein DAX-Unternehmen und der Ruf des Landes Deutschland als internationaler Finanzmarktplatz ist zu schützen.

Nicht vorhandenes Guthaben von EUR 1,9 Milliarden auf den Philippinen

Wie sich vor kurzem herausgestellt hat, hatte die Wirecard AG behauptet, dass EUR 1,9 Milliarden auf den Philippinen treuhänderisch verwaltet worden seien. Der vermeintliche Treuhänder, ein Anwalt vor Ort, und die Kreditinstitute haben dies nicht bestätigt. Herr Markus Braun musste dann zuletzt selbst einräumen, dass es dieses Geld niemals gegeben hat. Es bleibt zu hoffen, dass bald Licht in die Dunkelheit kommt. Vorsorglich sollten sich Geschädigte ihre zivilrechtlichen Ansprüche sichern lassen und nicht etwa nur den Ausgang des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens abwarten.

Schadensersatz für fehlerhafte Ad hoc-Mitteilungen

Börsengehandelte Unternehmen sind verpflichtet, alle Umstände, die potenziell kursrelevant sind, umgehend zu veröffentlichen, um den Anlegern Gelegenheit zu einer entsprechenden Reaktion zu geben. Wird diese Pflicht zur Verfassung und Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen verletzt, knüpfen sich daran Schadensersatzansprüche an. Schon jetzt ist offensichtlich, dass die Wirecard AG falsche und zu wenig Ad hoc-Mitteilungen verbreitet hat und Aktionäre und sonstige Investoren hierdurch massiv getäuscht und finanziell geschädigt hat.

Haben Sie Aktien bei der Wirecard AG erworben? Haben Sie die Aktien schon verkauft? Wenn ja, wann, in welcher Stückzahl und zu welchem Kurs? Gerne beraten wir Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten als Aktionär oder sonstiger geschädigter Kapitalanleger oder als geschädigter Handelspartner im Wirecard-Skandal! Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI nimmt gerne die kostenfreie Ersteinschätzung der Sach- und Rechtslage vor bezogen auf Ihre konkrete Situation und den bei Ihnen eingetretenen Schaden vor und unterstützt Sie anwaltlich beim Vorgehen auf Schadensersatz!

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