MAGELLAN Maritime Services GmbH in Insolvenz – Zweite Abschlagszahlung vom Insolvenzverwalter

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens zum einvernehmlichen Verkauf der Container an die Buss Global-Gruppe kam es im Dezember 2019 zu einer zweiten Abschlagszahlung auf die Container für diejenigen Anleger, die nachweisbar Container mit genau identifizierbaren international einheitlich standardisierten B.I.C.-Container-Nummern des Bureau International des Containers et du Transport Intermodal zu Eigentum erhalten hatten und dem Verkauf zugestimmt hatten. Im Zwischenbericht vom 16.10.2019 waren die Anleger schon vorab  informiert worden, dass der Insolvenzverwalter eine weitere Abschlagszahlung an die Anleger aus dem Verkauf der Container an die Buss Global-Gruppe in Singapur leisten würde, was nun durchgeführt wurde. Der Insolvenzverwalter kündigte gleichzeitig eine Dauer des Insolvenzverfahrens bis zum Jahr 2022 an und stellte weitere Abschlagszahlungen in der Zukunft in Aussicht.

Da die bisherigen Abschlagszahlungen vom Insolvenzverwalter der Höhe nach selbst bei den Anlegern mit nachgewiesenem Containereigentum nur einen Teil des Schadens abdecken, war und ist es weiterhin umso wichtiger anwaltlich prüfen zu lassen, gegen welche zusätzlichen Verantwortlichen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Gerne prüfen wir für Sie Ihre Rechtsposition, vertreten Sie im MAGELLAN-Insolvenzverfahren und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten gegenüber Anlageberatern, Anlagevermittlern und Banken.

Kontaktieren Sie unsere erfahrene Fachanwaltskanzlei jetzt per kostenfreier Schnellanfrage:

DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI

Für die Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir gerne zur Verfügung und freuen uns sehr auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht!

Zurück zum News-Überblick

Leave a Reply

KONTAKT
close slider





    Einwilligung zur Datenverarbeitung gemäß

    Standorte der Kanzlei

    Kanzleisitz München

    Tel: 089/45 21 33 88
    Fax: 089/45 21 33 99

    Zweigstelle Berlin

    Tel: 030/303 66 45 40
    Fax: 030/303 66 45 41

    Bei Einverständnis mit der Datenverarbeitung gemäß unserer Datenschutzerklärung senden Sie uns gerne Ihre Informationen und Unterlagen per E-Mail an kanzlei@gaebhard.de