München-Fonds: Obsiegende rechtskräftige Urteile der Kanzlei für Anleger gegen die Bayerische Landessiedlungsgesellschaft mbH Holding

Das Landgericht München I hat in 17 von 18 Verfahren obsiegende Urteile für von unserer Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI vertretene Anleihegläubiger gesprochen, im 18. Fall wurde ein Vergleich mit 100 % Zahlungspflicht auf die Hauptforderung nebst Zinsen abgeschlossen, lediglich ein Nebenanspruch wurde wegverglichen. Unsere Mandantinnen und Mandanten hatten Anleihen an den Gesellschaften München-Fonds IV Investment GmbH, München-Fonds V Investment GmbH und München-Fonds VI Investment GmbH gezeichnet. Als diese in die Krise gerieten, wurde die Bürgin Bayerische Landessiedlungsgesellschaft mbH Holding in Anspruch genommen. Die Bürgin wurde in 17 von 18 Prozessen der Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI vor dem Landgericht München I zur vollen Zahlung von 100 % der Anleihebeträge nebst hohen Vertragszinsen von 8,25 %, 8,50 % und 8,75 % p.a. je nach Anleiheart verurteilt und akzeptiert die Urteile, teilweise liegen auch Anerkenntnisurteile vor. Im 18. Fall wurde ein Vergleich geschlossen, bei dem die Bürgin ebenfalls die volle Anleihe nebst vollen Vertragszinsen zu zahlen hatte. Soweit die hohen Vertragszinsen nicht vollumfänglich sofort bereits vom Landgericht München I zugesprochen worden waren, erhielten unsere Mandanten ihr volles Recht auf die Vertragszinsen in den Prozessen, die die Kanzlei Dr. Gäbhard sodann gegen die Bürgin vor dem Oberlandesgericht München geführt hat.

Solar-Anleihen der München-Fonds

Gegründet 2008 im Konzernimperium von Bernd Schumacher sollten die drei Gesellschaften München-Fonds IV Investment GmbH, München-Fonds V Investment GmbH und München-Fonds VI Investment GmbH mittels sogenannter Inhaber-Teilschuldverschreibungen Geld von Anlegern einwerben, welches dann in Form von Darlehen an die Konzernmuttergesellschaft, die Bayerische Landessiedlungsgesellschaft mbH Holding, geleitet werden sollte und u.a. in Solarparkgesellschaften mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Spanien in Camporrobles und Merida investiert werden sollten. Geworben wurde in den Wertpapierprospekten mit der „Planung, Errichtung und der Betrieb von erneuerbaren und alternativen Energiegewinnungsanlagen im In- und EU-Ausland“ und mit Jahresrenditen auf die Anleihebeträge von 8,25 % bis 8,75 % bei Laufzeiten von 3 bis 4 Jahren bis 2011 und 2012. Der überraschende Tod des Konzernchefs Schumacher am 24.2.2011 führte zur Einstellung der Zahlung der Anleihezinsen an die Anleihegläubiger und zur Eröffnung von Insolvenzverfahren bei den Investment-Gesellschaften. Ihr Geld forderten die Anleger nun vertreten durch unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI berechtigterweise von der Konzernmuttergesellschaft Bayerische Landessiedlungsgesellschaft mbH Holding, welche sich öffentlich im Registrierungsformular im Rahmen der Emission 2008 für die Rückzahlung der Anleihebeträge nebst Zinsen verbürgt hatte. Versuche, die Bürgin zu außergerichtlichen Zahlungen zu bewegen ergaben, dass diese nur eingeschränkt  80 % (Stand 2012) bis 90 % (Stand Anfang 2013) der Anleihen und ohne die rückständigen hohen Zinsen an die Anleger bezahlen wollte.

Vollständige Zahlung der Anleihebeträge sowie der hohen Anleihezinsen

Erst durch mit aller Entschlossenheit und rechtlichen Überzeugungskraft geführte Gerichtsprozesse unserer DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI ab März 2013 konnten es die von uns vertretenen Anleger jetzt erreichen, die vollen Anleihebeträge nebst allen Zinsen bis auf den letzten Cent zugesprochen und ausgezahlt zu erhalten. Bezüglich der eingeleiteten 18 Gerichtsverfahren beim Landgericht München I gegen die Bürgin bezogen auf Anleihebeträge zwischen EUR 10.000 bis EUR 110.000 für Einzelanleger, Anlegerehepaare und Anlegerfamilien lagen bereits bis Mitte 2014 acht sehr positive Urteile des Landgerichts München I zu den Aktenzeichen 32 O 6344/13, 32 O 6345/13, 32 O 10637/13, 28 O 6340/13, 35 O 6820/13, 29 O 6342/13, 29 O 6341/13 und 29 O 6343/13 vor, die restlichen Urteile erfolgen dann unter den Aktenzeichen 38 O 6340/13, 28 O 6339/13, 35 O 6820/13, 22 O 6219/13, 22 O 6222/13, 35 O 6349/13, 35 O 6819/13, 35 O 6346/13 und 27 O 6469/13. In einem weiteren Fall zum Aktenzeichen 27 O 6225/13 wurde wie mitgeteilt ein 100%-Anleihebetrags- und 100%-Zinsen-Gerichtsvergleich geschlossen.

Erfolgreiche Inanspruchnahme aus Bürgschaften zugunsten der Anleihegläubiger

Die verschiedenen Kammern des Landgerichts München urteilten jeweils mit im Wesentlichen folgenden Ausführungen, vergleiche beispielsweise das Urteil vom 27.3.2014 zum Aktenzeichen 35 O 6820/13: „Der Klägerin steht aus Ziffer 4 der ‚Bürgschaftserklärung‘ vom 25.7.2008 (Anlage B 4) ein Anspruch auf Zahlung von 13.000 € zuzüglich 8,25 % Zinsen seit dem 15.4.2011 gegen die Beklagte zu. a) Aufgrund der vorgelegten Anlagen K 21 sowie K 2 und K 3 steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Klägerin am 04.08.2008 eine Inhaberteilschuldverschreibung des Fonds IV in Höhe von 13.000 € erworben hat und sie dieses Wertpapier weiterhin hält. Darüber hinaus wurden der Klägerin unstreitig bis zur Zahlungseinstellung ab dem 15.4.2011 die garantierten Anleihezinsen quartalsmäßig auf ihrem Konto gutgeschrieben. b) Bei der Vereinbarung vom 25.07.2008 handelt es sich nicht um einen in § 765 BGB normierten Bürgschaftsvertrag, weil sie nicht zwischen dem Gläubiger der Hauptverbindlichkeit und dem Bürgen, sondern zwischen dem Schuldner der Hauptverbindlichkeit und dem ‚Bürgen‘ geschlossen worden ist. Auch auf einen solchen Vertrag sind aber die Regeln der §§ 765 ff BGB entsprechend anwendbar (vgl. BGH NJW-RR 89,315 TZ. 22); der Einfachheit halber wird deshalb auch die vorliegende Vereinbarung als Bürgschaft bezeichnet.“

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