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J. Conrads Projekt GmbH & Co KG – Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens

Das Amtsgericht Krefeld hat am 8.10.2019 den Eigenantrag der Geschäftsleitung der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG erhalten und das vorläufige  Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 95 IN 73/19 eröffnet und am 14.10.2019 Herrn Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth als vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG eingesetzt und Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Die J. Conrads Projekt GmbH & Co KG war im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter dem Aktenzeichen HRA 6609 eingetragen gewesen. Gesellschafter war die J. Conrads GmbH & Cie KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter der Registernummer HRA 6607. Geschäftsführerin war die Johann Conrads Beratungsgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter der Registernummer HRA 15946. Geschäftsgegenstand sollten sein: „Interdisziplinäre Ingenieursleistungen inner- und außerhalb des Unternehmens, Errichten, Planen und Betreiben von Gewerken, insbesondere, aber nicht ausschließlich Anlagen, Kraftwerken, Vorsorgeeinrichtungen aus den Bereichen Energy, Industry, Healthcare und Infrastructure; insbesondere beim Rückbau von Kernkraftwerken“.

Haben Sie Anleihen oder Inhaber-Teilschuldverschreibungen von der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG erworben? Möchten Sie Ihr Geld zurückholen? Gerne prüfen wir für Sie schnell und lösungsorientiert die rechtlichen Möglichkeiten und beraten Sie und vertreten Ihre rechtlichen Interessen auf Schadensersatz gegenüber den in Betracht kommenden Verantwortlichen.

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J. Conrads Projekt GmbH & Co KG in Insolvenz – Anleihegläubigerversammlung

Das Amtsgericht Krefeld hat am 1.12.2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG unter dem Aktenzeichen 95 IN 73/19 eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth als Insolvenzverwalter über das Vermögen der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG eingesetzt. Herr Rechtsanwalt Dr. Kruth war zuvor schon als vorläufiger Insolvenzverwalter am 14.10.2019 bestellt worden. Am 7.1.2020 fand nun im Amtsgericht – Insolvenzgericht unter der Leitung des Rechtspflegers Herrn Evertz die Versammlung der geschädigten Kapitalanleger, also der Anleihegläubiger, statt. Unsere Fachanwaltskanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI hat für unsere Mandantschaft teilgenommen und die rechtlichen Interessen vertreten.

Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit

Wie der Insolvenzverwalter Herr Dr. Kruth ausführte, war die J. Conrads Projekt GmbH & Co KG nach seiner vorläufigen Prüfung mindestens seit dem Jahresbeginn 2019 überschuldet und die Zahlungsunfähigkeit ist mit der Fälligkeit von Anleihen in Höhe von EUR 681.000,00 zum 1.9.2019 eingetreten. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, die vorgeben hatte, im Bereich erneuerbarer Energien tätig zu sein und u.a. auf den Rückbau von Kernkraftwerken spezialisiert zu sein, sei, so der Insolvenzverwalter Herr Dr. Kruth, eingestellt worden. Die Mitarbeiter seien freigestellt bzw. gekündigt worden, die geschäftlichen Mieträume seien zurückgegeben worden und eine größere Insolvenzmasse sei nicht vorhanden.

Keine operative Geschäftstätigkeit von 2016 bis 2019

Der Insolvenzverwalter teilte weiter mit, dass er seit der Unternehmensgründung im Jahr 2016 keine operative Geschäftstätigkeit, die Gewinne hätte erbringen können, bei der Insolvenzschuldnerin finden konnte, so habe er weder laufende Projekte noch konkrete Vertragsanbahnungen feststellen können. Offensichtlich war die Tätigkeit auf das Akquirieren von Geldern mittels Inhaber-Teilschuldverschreibungen und Anleihen beschränkt gewesen. Auch eine exklusive Vermarktungsvereinbarung als Lizenz zur Vermarktung eines patentierten Konzepts von Herrn Prof. Dr. Ralf Simon und Herrn Dr. Hans-Joachim Huf für eine Methode zum Rückbau von Kernkraftanlagen habe mangels Aufträgen nicht genutzt werden konnten. Da die J. Conrads Projekt GmbH & Co KG somit keinerlei Einnahmen aus operativen Geschäften hatte, war der Zusammenbruch der Insolvenzschuldnerin vorhersehbar. Aktiva in Höhe von EUR 15.752,87 stünden Passiva in Höhe von EUR 4.890.213,49 gegenüber, so dass am 1.12.2019 die Masseunzulänglichkeit angezeigt worden sei.

Geschädigte Anleihegläubiger mit einem Gesamtschaden von rund EUR 4,6 Millionen

Die Recherchen des Insolvenzverwalters haben ergeben, dass an rund 200 Personen insgesamt rund 400 einzelne Inhaber-Teilschuldverschreibungen ausgegeben worden sind, wobei das Gesamtvolumen der vereinnahmten Einzahlungen rund EUR 4,6 Millionen ausmachen würde. Anleger sind aufgerufen, ihre Forderung zur Tabelle des Insolvenzverfahrens anzumelden. Bezüglich einzelner Anleihen wurde dann ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger, soweit gewünscht, bestimmt, wobei klargestellt war, dass Honoraransprüche des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger, soweit ein solcher bei einzelnen Anleihen bestimmt wurde, wegen entgegenstehender Rechtsprechung nicht durchsetzbar sein würden.

Gerne stehen wir für Fragen und anwaltliche Tätigkeiten zur Verfügung. Da die Insolvenzmasse nach derzeitigem Stand unzulänglich ist, sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen einer Inanspruchnahme von Verantwortlichen der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG vorliegen und ob Finanzberater, Finanzvermittler, Banken und sonstige Vertriebshelfer in die Haftung auf Schadensersatz genommen werden können.

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J. Conrads Projekt GmbH & Co KG in Insolvenz – Berichts- und Prüftermin

Der Berichts- und Prüftermin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG unter dem Aktenzeichen 95 IN 73/19 wurde am 28.2.2020 unter dem Vorsitz von Herrn Rechtspfleger Evertz durchgeführt. Verlesen wurde vom Gericht der vorläufige Bericht gemäß § 156 InsO von Herrn Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth als Insolvenzverwalter über das Vermögen der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG, aus dem sich ergibt, dass die Insolvenzschuldnerin innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren weder eine Geschäftstätigkeit ausgeübt hat noch größere Projekte im Bereich der Kernkraft oder in sonstigen Geschäftsbereichen begleitet hat. Die über die Ausgabe von Anleihen vereinnahmten Anlegergelder seien durch laufende Sach- und Personalkosten und umfangreiche Entnahmen des geschäftsführenden Gesellschafters verbraucht worden. Die Insolvenzschuldnerin, so der Bericht weiter, habe ihre Liquidität bis zum 1.9.2019 dadurch aufrecht erhalten können, dass immer neue Anleihen an Kapitalanleger herausgeben und vermarktet wurden. Nachdem dies zuletzt nicht mehr möglich war, habe die Insolvenzschuldnerin ihre Tätigkeit noch während des Insolvenzantragsverfahrens eingestellt. Die Erhaltung des Unternehmens für die Zukunft sei, nachdem auch alle Mitarbeiter bis zum 30.12.2019 wirksam gekündigt worden seien, nicht möglich.

Im weiteren Verlauf wurde kein Gläubigerausschuss gemäß § 68 InsO gewählt und die Stilllegung des Unternehmens nach § 157 InsO wurde beschlossen. Sodann erging als weiterer Beschluss die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, Haftungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer Johann Conrads in angemessener Größenordnung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geltend zu machen, dies gegebenenfalls auch gerichtlich. Forderungen wurden sodann, soweit möglich, zur Tabelle festgestellt und es wurde festgehalten, dass der Insolvenzverwalter in sechs Monaten, also Ende August 2020, wieder dem Insolvenzgericht den aktuellen Stand berichten wird.

Gerne stehen wir für Fragen und anwaltliche Tätigkeiten zur Verfügung. Da die Insolvenzmasse nach derzeitigem Stand unzulänglich ist, sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen einer Inanspruchnahme von Verantwortlichen der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG vorliegen und ob Finanzberater, Finanzvermittler, Banken und sonstige Vertriebshelfer in die Haftung auf Schadensersatz genommen werden können.

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