J. Conrads Projekt GmbH & Co KG in Insolvenz – Berichts- und Prüftermin

Der Berichts- und Prüftermin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG unter dem Aktenzeichen 95 IN 73/19 wurde am 28.2.2020 unter dem Vorsitz von Herrn Rechtspfleger Evertz durchgeführt. Verlesen wurde vom Gericht der vorläufige Bericht gemäß § 156 InsO von Herrn Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth als Insolvenzverwalter über das Vermögen der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG, aus dem sich ergibt, dass die Insolvenzschuldnerin innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren weder eine Geschäftstätigkeit ausgeübt hat noch größere Projekte im Bereich der Kernkraft oder in sonstigen Geschäftsbereichen begleitet hat. Die über die Ausgabe von Anleihen vereinnahmten Anlegergelder seien durch laufende Sach- und Personalkosten und umfangreiche Entnahmen des geschäftsführenden Gesellschafters verbraucht worden. Die Insolvenzschuldnerin, so der Bericht weiter, habe ihre Liquidität bis zum 1.9.2019 dadurch aufrecht erhalten können, dass immer neue Anleihen an Kapitalanleger herausgeben und vermarktet wurden. Nachdem dies zuletzt nicht mehr möglich war, habe die Insolvenzschuldnerin ihre Tätigkeit noch während des Insolvenzantragsverfahrens eingestellt. Die Erhaltung des Unternehmens für die Zukunft sei, nachdem auch alle Mitarbeiter bis zum 30.12.2019 wirksam gekündigt worden seien, nicht möglich.

Im weiteren Verlauf wurde kein Gläubigerausschuss gemäß § 68 InsO gewählt und die Stilllegung des Unternehmens nach § 157 InsO wurde beschlossen. Sodann erging als weiterer Beschluss die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, Haftungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer Johann Conrads in angemessener Größenordnung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geltend zu machen, dies gegebenenfalls auch gerichtlich. Forderungen wurden sodann, soweit möglich, zur Tabelle festgestellt und es wurde festgehalten, dass der Insolvenzverwalter in sechs Monaten, also Ende August 2020, wieder dem Insolvenzgericht den aktuellen Stand berichten wird.

Gerne stehen wir für Fragen und anwaltliche Tätigkeiten zur Verfügung. Da die Insolvenzmasse nach derzeitigem Stand unzulänglich ist, sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen einer Inanspruchnahme von Verantwortlichen der J. Conrads Projekt GmbH & Co KG vorliegen und ob Finanzberater, Finanzvermittler, Banken und sonstige Vertriebshelfer in die Haftung auf Schadensersatz genommen werden können.

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