MCE Fonds – Insolvenz der „Sternenflotte“: Jetzt Finanzberater und Verantwortliche in die Haftung nehmen und alle Rechte im Insolvenzverfahren sichern!

Tausende Anleger von MCE Fonds werden jetzt aktiv, um ihre Einzahlungen zurückzuholen! Sie hatten ab dem Jahr 2008 hohe Geldbeträge in zehn Fonds der MCE Schiffskapital AG eingezahlt, meist in Form von Kommanditbeteiligungen. Mit den Einzahlungen der Investoren sollten Beteiligungen am Zweitmarkt für Schiffsfonds preiswert eingekauft werden und man hoffte darauf, dass die preisgünstigen Einkäufe längerfristig dann hohe Renditen abwerfen würden, sobald die weltweite Krise im Schiffsmarkt überwunden sein würde. Inzwischen jedoch sind die Hauptgesellschaften ALPHABET Kapital AG, vormals MCE Schiffskapital AG, durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen als Insolvenzgericht vom 18.09.2018 zum Aktenzeichen 500 IN 22/18 sowie die ALPHABET Treuhand GmbH, vormals MCE Treuhand und Verwaltungsgesellschaft mbH, in Insolvenz. Zu den Zielgesellschaften, in die Anleger investieren konnten, laufen ebenfalls die Insolvenzverfahren, u.a. zu folgenden MCE-Fonds, an denen sich Anleger beteiligt haben: MCE Erste Zweitmarktportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, MCE Zweite Zweitmarktportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, MCE Fonds 04 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, MCE Fonds 05 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, MCE Fonds 07 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, MCE Fonds 08 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, MCE Fonds 09 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und MCE Fonds 10 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG.

Forderungsanmeldungen und Abwehr von Ausschüttungsrückforderungen vom Insolvenzverwalter

Anleger sind aufgerufen, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren zum jeweiligen Fonds, an dem sie beteiligt sind, anzumelden. Sofern Sie vom Insolvenzverwalter Ihrer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung der an Sie geleisteten Ausschüttungen in Anspruch genommen wurden oder werden, prüfen wir gerne für Sie, ob zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich ein solcher Rückforderungsanspruch besteht, welche Einwände es dagegen gibt und in welcher Höhe überhaupt Ansprüche entstanden sein können, die nicht bereits verjährt sind.

Finanzberater und sonstige Verantwortliche in die Haftung nehmen

Um ihr Geld zurück zu erhalten, falls das Insolvenzverfahren keine oder nur geringe Ausschüttungen auf ihre Forderungen ergibt, lassen jetzt viele geschädigte MCE-Anleger ihre Ansprüche in die alle sonstigen Richtungen verfolgen. Die Berater der Sparkassen, Banken und sonstigen Finanzvermittler schilderten nämlich damals vielfach die Zweitmarktfonds als Investition mit nachhaltigem Ertrag aus stabilen Werten mit historisch niedrigen Schiffspreisen, wie uns berichtet wird. Geworben wurde mit einer hohen Sicherheit durch breite Risikostreuung und mit überdurchschnittlichen Renditechancen im Vergleich zu anderen Märkten. Es hieß, die MCE-Unternehmensgruppe investiere in solide Sachwerte, nämlich Schiffe, die vorübergehend sehr preisgünstig eingekauft werden könnten. Bei der Beratung wurde in Einzelfällen nicht einmal unterschieden zwischen dem Kauf von Schiffen, also von Sachwerten, und dem Kauf von Anteilen an Schiffsfonds, also von unternehmerischen Beteiligungen. Viele Anleger glaubten außerdem durch die Möglichkeit des Erwerbs eines Andienungsrechts an den Kauf einer sicheren Kapitalanlage. Die äußerst großen Risiken der Kommanditbeteiligungen wurden den Anlegern vielfach nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit vor der Unterzeichnung der Beteiligungserklärung mitgeteilt. So berichten uns unsere Mandantinnen und Mandanten, dass sie weder vor noch nach der Zeichnung die Emissionsprospekte erhalten haben, so dass sie die Risiken nicht erkennen konnten, und auch nicht mündlich darüber von der vermittelnden Bank, Sparkasse oder ihrem Finanzdienstleister aufgeklärt worden sind.

Verschwiegene Totalverlustgefahr

Sind Sie auch ein MCE-Geschädigter? Wurden mit Ihnen die spezifischen Gefahren des Investments besprochen wie die hochriskante Wette auf steigende Schiffspreise und Schiffsbeteiligungspreise? Wurde Ihnen mitgeteilt, dass sich die preisgünstig gekauften Schiffsfonds überwiegend ohnehin bereits in einer erheblichen, kaum noch umkehrbaren Krise befunden haben? Wurde das Totalverlustrisiko besprochen, die erschwerte Verkäuflichkeit der Anteile (sog. Fungibilität), die hohen Kaufpreise für gebrauchte Beteiligungen und die speziellen Risiken des Zweitmarkterwerbs wie insbesondere das Haftungsrisiko und das etwaige Rückzahlungsrisiko von erhaltenen Ausschüttungen? Weitere aufklärungspflichtige Spezialumstände waren, dass die Charterraten für Containerschiffe seit 2008 eingebrochen waren und warum das der Fall war, nämlich u.a. wegen der Überkapazitäten bei Containerschiffen auf dem Weltmarkt. Vielfach unterwähnt blieben auch die Blind-Pool-Risiken bei zahlreichen MCE-Fonds, die darin bestanden, dass offen war, welche Schiffsbeteiligungen genau erworben werden würden.

Wurden der hochspekulative Charakter der Beteiligungen und die Ungeeignetheit dieser Kapitalanlageform als Altersvorsorge bei Ihrer damaligen Anlageberatung oder Anlagevermittlung deutlich gemacht? Benötigen Sie Hilfe bei der Anmeldung Ihrer Forderung im MCE-Insolvenzverfahren? Haben Sie Fragen zum Thema Bankenhaftung, Anlageberaterhaftung oder Finanzvermittlerhaftung? Wollen Sie wissen, welche Rechte auf Schadensersatz Ihnen zustehen, wenn die Beratung oder Vermittlung beim Erwerb Ihrer MCE-Beteiligung nicht alle wesentlichen und für Ihre Anlageentscheidung erheblichen Fakten zur MCE-Investition umfasst hat und wenn Ihnen insbesondere auch die Risiken der Rechtsform der Kommanditbeteiligung mit der möglichen Rückforderungsgefahr erhaltener Ausschüttungen gemäß § 172 Absatz 4 HGB im Krisen- und Insolvenzfall nicht transparent und vollständig erläutert worden sind?

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DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEI


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