Wirecard AG – Untersuchungshaft des Ex-Konzernchefs Dr. Markus Braun wegen möglicher Bilanzmanipulationen

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt seit Anfang Juni 2020 gegen die Verantwortlichen des Zahlungsdienstleisters Wirecard AG, u.a. den österreichischen Manager und Ex-Vorstand Herrn Markus Braun und drei weitere Manager, mutmaßlich u.a. gegen den Ex-Vorstand Herrn Jan Marsalek, dies zunächst wegen des Verdachts, Anleger in zwei Ad-hoc-Mitteilungen falsch informiert zu haben. Bei den Ermittlungen ergab sich dann die Befürchtung, dass die Wirecard AG ihre Bilanzsumme mittels vorgetäuschter Einnahmen künstlich aufgebläht habe, um das Unternehmen finanzkräftiger und für Investoren und Kunden attraktiver erscheinen zu lassen, als das ohne diese Verhaltensweisen der Fall gewesen sei, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die wegen des Verdachts der Bilanzfälschung und der Manipulation des Börsenkurses ermittelt. Bezogen auf ausgestellte Haftbefehle hat sich der Österreicher Herr Dr. Braun am Abend des Montags, des 22.6.2020, selbst gestellt.  Gegen eine Kaution in Höhe von EUR fünf Millionen und gegen hohe Auflagen wurde der Haftbefehl am Dienstag, den 23.6.2020, vom Amtsgericht München außer Vollzug gesetzt. Herr Dr. Markus Braun, dessen Wohnsitz eigentlich in Wien ist, muss sich nun wöchentlich bei der Polizei in München melden, ansonsten droht Untersuchungshaft. Außerdem muss er während der laufenden Ermittlungen allen Vorladungen von Gerichten, Polizei und Staatsanwaltschaften Folge leisten.

Verdacht unrichtiger Bilanzangaben und Marktmanipulationen sowie von gewerbsmäßigem Betrug

Die Sprecherin der Münchner Staatsanwaltschaft Frau Anne Leidig erklärte Medien gegenüber, neben unrichtigen Angaben in den Wirecard-Bilanzen und Marktmanipulation kämen auch andere Straftaten in Betracht wie etwa gewerbsmäßiger Betrug. Offen ist bislang, ob sich der Beschuldigte Herr Dr. Braun selbst zu den Vorwürfen bezogen auf ihn persönlich inhaltlich geäußert hat. Man führe die Ermittlungen ergebnisoffen, nähere Aussagen könnten derzeit nicht gemacht werden, so die Staatsanwalt München zu aktuellen Stand. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren, was sinnvoll ist, schließlich geht es um ein DAX-Unternehmen und der Ruf des Landes Deutschland als internationaler Finanzmarktplatz ist zu schützen.

Nicht vorhandenes Guthaben von EUR 1,9 Milliarden auf den Philippinen

Wie sich vor kurzem herausgestellt hat, hatte die Wirecard AG behauptet, dass EUR 1,9 Milliarden auf den Philippinen treuhänderisch verwaltet worden seien. Der vermeintliche Treuhänder, ein Anwalt vor Ort, und die Kreditinstitute haben dies nicht bestätigt. Herr Markus Braun musste dann zuletzt selbst einräumen, dass es dieses Geld niemals gegeben hat. Es bleibt zu hoffen, dass bald Licht in die Dunkelheit kommt. Vorsorglich sollten sich Geschädigte ihre zivilrechtlichen Ansprüche sichern lassen und nicht etwa nur den Ausgang des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens abwarten.

Schadensersatz für fehlerhafte Ad hoc-Mitteilungen

Börsengehandelte Unternehmen sind verpflichtet, alle Umstände, die potenziell kursrelevant sind, umgehend zu veröffentlichen, um den Anlegern Gelegenheit zu einer entsprechenden Reaktion zu geben. Wird diese Pflicht zur Verfassung und Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen verletzt, knüpfen sich daran Schadensersatzansprüche an. Schon jetzt ist offensichtlich, dass die Wirecard AG falsche und zu wenig Ad hoc-Mitteilungen verbreitet hat und Aktionäre und sonstige Investoren hierdurch massiv getäuscht und finanziell geschädigt hat.

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