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MAGELLAN Maritime Services GmbH – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Am 1.9.2016 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAGELLAN Maritime Services GmbH vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67c IN 237/16 eröffnet worden. Die Gesellschaft, welche an Kapitalanleger mittels Kaufverträgen Seecontainer veräußerte und deren Vermietung an südostasiatische Reedereien im Rahmen von Verwaltungsverträgen durchführte, hatte am 30.5.2016 einen Eigenantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht – Insolvenzgericht Hamburg Herrn Rechtsanwalt Peter Alexander Borchardt, welcher beauftragt wurde, das Vermögen vorläufig zu sichern und ein Insolvenzgutachten zu erstellen.

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MAGELLAN Maritime Services GmbH in Insolvenz – Prüftermin und Gläubigerversammlung am 18.10.2016

In Hamburg haben am 18.10.2016 der vom Insolvenzgericht festgelegte Berichtstermin gemäß § 156 InsO und die Gläubigerversammlung im Hotel Radisson Blu von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr stattgefunden. Unsere Kanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEII war als anwaltlicher Anlegervertreter dabei. Es kamen weit über 500 Anleger und eine Reihe von Anwälten zur Versammlung. Bereits im Vorfeld hatte der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Peter Alexander Borchardt per Rundschreiben vom 6.10.2016 mitgeteilt, dass er in der Versammlung zunächst einen Bericht über den Verlauf des bisherigen Verfahrens geben werde, dann die Rechtslage zu den Rechten der Anleger aus seiner Sicht darstellen werde und sich dann dem Thema zuwenden wolle, welche Handlungsalternativen es für die Gestaltung des Insolvenzverfahrens nun gäbe.

Probleme mit dem Containerlieferanten und Umsatzausfälle aufgrund der Verkaufsprospektpflicht ab dem 1.1.2016

Zur Insolvenzreife wurde Herrn Rechtsanwalt Peter Alexander im Termin ausgeführt, dass der einzige Containerlieferant, ein chinesischer Hersteller, ab Ende 2015 angedroht habe, die Belieferung mit Neucontainern wegen Zahlungsverzugs einzustellen. Um diesen großen Nachteil abzuwenden, habe die Geschäftsleitung der MAGELLAN Maritime Services GmbH Ende 2015 eine Zahlung von US-Dollar 11 Millionen an den chinesischen Hersteller geleistet. Als weiteres Problem habe es dann Umsatzausfälle im Neugeschäft im Januar 2016 und im Februar 2016 gegeben, weil man wegen des Inkrafttretens des Kleinanlegerschutzgesetzes neue Vertriebsunterlagen habe erarbeiten lassen müssen. Wegen dieser zwei Hauptprobleme sei das Unternehmen nicht imstande gewesen, die quartalsmäßigen Auszahlungen der Garantiemieten in Höhe von rund EUR 11 bis 12 Millionen an die Anleger für das erste Quartal 2016 vorzunehmen.

KPMG Deutschland: Teure Containerpreise, Risiken und Schwierigkeiten in der Schiffstransportbranche

Zur wirtschaftlichen Gesamtsituation der MAGELLAN Maritime Services GmbH wurde sodann von KPMG Deutschland ausgeführt, dass wegen des Überangebots von Schiffen und Containern und des weltweiten Rückgangs im Schiffstransportgeschäft ein sehr hoher Preisverfall der Container zu verzeichnen sei. Ein 40-Fuss-Container, den ein Anleger im Jahr 2012 für US-Dollar 4.040,00 von der Magellan Maritime Services GmbH erworben habe, könne als Neuprodukt heute nur noch mit einem Neupreis von US-Dollar 2.258,00 verkauft werden; als Gebrauchtcontainer sei ein 40-Fuss-Container nur noch US-Dollar 975 wert. Der Verkauf der Container sei bereits seinerzeit auch zu sehr teuren Preisen an die Kunden erfolgt. KPMG hat ermittelt, dass die Insolvenzschuldnerin MAGELLAN Maritime Services GmbH mit 113.000 Containern an Platz 13 im Weltmarkt mit 0,5 % des Marktvolumens liegen würde.

Insolvenzverwalter: Investorensuche für den Verkauf aller Container

Der Insolvenzverwalter erklärte dann am 18.10.2016, er plädiere nicht für eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebes mit der Verwaltung der Container. Grund seien die hohen Risiken wie der Wettbewerb in diesem Markt allgemein, das Problem, dass in näherer Zeit immer mehr MAGELLAN-Anleger-Verwaltungsverträge auslaufen würden, so dass sehr viele von den 113.000 Containern in Containerdepots anlanden würden, auch seien die Verwaltungskosten des operativen Geschäfts sehr hoch, man müsse sich auf steigende Kosten der Containerversicherungen einstellen und sei dann gegebenenfalls auch mit Kündigungen von Reederei-Mietverträgen konfrontiert. Die zurückkommenden Container würden Lagerkosten erzeugen und müssten teilweise auch wieder instandgesetzt werden. Die Neuvermietung in Teilchargen in Häfen weltweit sei schwierig. Besser sei die Wahl der „Fortsetzung des Investorenprozesses mit der Zielsetzung des Verkaufs der Portfolios”, hierfür gäbe es auch indikative Angebote. Preise wollte der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Borchert nicht nennen mit der Begründung, dass Kaufinteressenten in der Gläubigerversammlung anwesend seien. Beschlossen wurde in der Versammlung, dass der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Borchardt sich bemühe solle, den Investorensuche-Prozess fortzusetzen und ein konkretes Verkaufsangebot für die Container und die Mietverträge zu erhalten, über das die Anleger dann informiert werden.

Gerne prüfen wir für Sie als Käufer von MAGELLAN-Containern Ihre rechtlichen Möglichkeiten, melden Ihre Forderung im Insolvenzverfahren und beraten Sie zur Inanspruchnahme von Verantwortlichen.

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MAGELLAN Maritime Services GmbH in Insolvenz – Mietausschüttung an die geschädigten Anleger

Im Rundschreiben vom 25.4.2017 vom MAGELLAN-Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Borchardt wird den Anlegern eine sehr kleine Auszahlung auf die seit dem 1.1.2016 ausstehenden MAGELLAN-Container-Mietansprüche angekündigt. Bei unseren Mandantinnen und Mandanten stellen wir fest, dass diese angekündigte Auszahlung bei den Anlegern generell überwiegend weniger als 10 % der für den Zeitraum ab dem 1.1.2016 bis heute nach den Verwaltungsverträgen angefallenen Mietansprüche sind. Begründet wird die kleine Zahlung vom MAGELLAN-Insolvenzverwalter damit, dass nur Container-Mieten für die Monate März 2016 bis Mai 2016 erstattungsfähig seien, was sich aus der Rechtsansicht im MAGELLAN-Gutachten von Herrn Prof. Dr. Christoph Thole vom 7.12.2016 herleiten lasse, welche der Insolvenzverwalter für überzeugend hält, obgleich eine davon abweichende anlegerfreundlichere Rechtsauffassung wesentlich überzeugender und vorteilhafter für jeden einzelnen Anleger ist.

Nachtrag: Die angekündigten Geldbeträge wurden Anfang August 2017 ordnungsgemäß als erste Ausschüttung an die Anleger ausgezahlt.

Gerne prüfen wir für Sie Ihre Rechtsposition, vertreten Sie im MAGELLAN-Insolvenzverfahren und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten gegenüber Anlageberatern, Anlagevermittlern und Banken.

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MAGELLAN Maritime Services GmbH in Insolvenz – Insolvenzverwalter verkauft Container an Buss Global

Mit Rundschreiben des Insolvenzverwalters Herrn Rechtsanwalt Peter Alexander Borchardt vom 14.6.2017 und vom 17.7.2017 wurden wir für unsere Mandantinnen und Mandanten als  Anleger informiert, dass der Insolvenzverwalter die Container der Anleger an die Buss Global-Gruppe in Singapur für über EUR 160 Millionen veräußert hat, weil die meisten Anleger der Mitveräußerung ihrer Container zugestimmt haben. Die Buss-Global-Gruppe, Schwesterunternehmen der in Hamburg ansässigen Buss-Capital-Gruppe, gab ebenfalls am 1.8.2017 bekannt, dass ihr Tochterunternehmen Marine Container Management LP (“MCM“) den Kaufvertrag über die rund 182.000 TEU große Magellan-Containerflotte unterzeichnet habe. Für das Management der Standard- und Kühlcontainer konnte MCM die Textainer Group Holdings Limited gewinnen. Die seit 1979 operierende, börsennotierte Textainer Group ist mit einer Containerflotte von über drei Millionen TEU eine der größten Containerleasinggesellschaften der Welt. Sie betreibt weltweit über 14 Büros und rund 500 Depots.

Wie Buss Global weiter mitteilte, war dem Verkauf der MAGELLAN-Container eine Abstimmung der über 8.000 Magellan-Investoren durch den Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Peter Alexander Borchardt vorausgegangen, an der 90 Prozent der Befragten teilnahmen. Über 93 Prozent davon stimmten für den Verkauf der Container an MCM. Die MAGELLAN-Investoren erhalten insgesamt 160 Millionen Euro sowie eine ergänzende Erfolgsbeteiligung von bis zu 15 Millionen US-Dollar. Stichtag der rechtlichen Eigentumsübertragung der Container ist der 1.8.2017.

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MAGELLAN Maritime Services GmbH in Insolvenz – Erste Abschlagszahlung vom Insolvenzverwalter

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens zum einvernehmlichen Verkauf der Container an die Buss Global-Gruppe kam es im Dezember 2019 zu einer ersten Abschlagszahlung auf die Container für diejenigen Anleger, die nachweisbar Container mit genau identifizierbaren international einheitlich standardisierten B.I.C.-Container-Nummern des Bureau International des Containers et du Transport Intermodal zu Eigentum erhalten hatten und dem Verkauf zugestimmt hatten. In den Rundschreiben vom 14.6.2017 und vom 17.7.2017, die der Insolvenzverwalter Herr Peter Alexander Borchardt an uns für unsere Mandantinnen und Mandanten versendet hatte, war schon in Aussicht gestellt worden, dass der Insolvenzverwalter eine größere Abschlagszahlung an die Anleger aus dem Verkauf der Container an die Buss Global-Gruppe in Singapur leisten würde, was nun am 14.12.2017 auch durchgeführt wurde. Der Insolvenzverwalter stellte außerdem weitere Abschlagszahlungen in der Zukunft in Aussicht.

Da die bisherigen Abschlagszahlungen vom Insolvenzverwalter der Höhe nach selbst bei den Anlegern mit nachgewiesenem Containereigentum nur einen Teil des Schadens abdecken, war und ist es weiterhin umso wichtiger anwaltlich prüfen zu lassen, gegen welche zusätzlichen Verantwortlichen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

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MAGELLAN Maritime Services GmbH in Insolvenz – Zweite Abschlagszahlung vom Insolvenzverwalter

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens zum einvernehmlichen Verkauf der Container an die Buss Global-Gruppe kam es im Dezember 2019 zu einer zweiten Abschlagszahlung auf die Container für diejenigen Anleger, die nachweisbar Container mit genau identifizierbaren international einheitlich standardisierten B.I.C.-Container-Nummern des Bureau International des Containers et du Transport Intermodal zu Eigentum erhalten hatten und dem Verkauf zugestimmt hatten. Im Zwischenbericht vom 16.10.2019 waren die Anleger schon vorab  informiert worden, dass der Insolvenzverwalter eine weitere Abschlagszahlung an die Anleger aus dem Verkauf der Container an die Buss Global-Gruppe in Singapur leisten würde, was nun durchgeführt wurde. Der Insolvenzverwalter kündigte gleichzeitig eine Dauer des Insolvenzverfahrens bis zum Jahr 2022 an und stellte weitere Abschlagszahlungen in der Zukunft in Aussicht.

Da die bisherigen Abschlagszahlungen vom Insolvenzverwalter der Höhe nach selbst bei den Anlegern mit nachgewiesenem Containereigentum nur einen Teil des Schadens abdecken, war und ist es weiterhin umso wichtiger anwaltlich prüfen zu lassen, gegen welche zusätzlichen Verantwortlichen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

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