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Widerruf von Versicherungsverträgen – Bundesgerichtshof unterstützt Versicherungsnehmer im Urteil vom 8.4.2015 zum Aktenzeichen IV ZR 103/15

Der Bundesgerichtshof hat sich in einem mit Spannung erwarteten Urteil am 8.4.2014 zum Aktenzeichen IV ZR 103/15 zum Policenmodell bei Lebens- und Rentenversicherungen geäußert. Das Policenmodell ist eine Form des Abschlusses von Versicherungsverträgen, bei der der Kunde die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen nicht zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Versicherungsantrags erhält, sondern die Versicherungsgesellschaft dem Kunden die kompletten Vertragsbedingungen erstmals mit der Police per Post zusendet. Das oberste deutsche Zivilgericht stellt klar, dass im Falle des Widerspruchs des Kunden der Rückforderungsanspruch auf die geleisteten Versicherungsprämien nach Bereicherungsrecht gemäß § 812 BGB erst dann entsteht, wenn der Kunde den Widerspruch ausübt, so dass bezüglich der früher geleisteten Beiträge in den Versicherungsvertrag noch keine Verjährungsgefahr des Rückforderungsanspruches zu befürchten ist, bevor der Widerspruch vom Versicherungsnehmer ausgesprochen ist.

Entstehungszeitpunkt des Herausgabeanspruchs auf die Einzahlungen und die Nutzungsentschädigung

In der Entscheidung vom 8.4.2015 zum Aktenzeichen IV ZR 103/15 stellt der Bundesgerichtshof klar, dass ein Anspruch des Kunden in dem Moment entsteht, in dem er  im Wege der Klage geltend gemacht werden könne. Zur Begründung zieht das oberste deutsche Zivilgericht dabei die eigenen Entscheidungen vom 16.9.2010 zum Aktenzeichen IX ZR 121/09 und vom 19.12.1009 zum Aktenzeichen VIII ARZ 5/90 heran. Voraussetzung dafür sei grundsätzlich die Fälligkeit des Anspruchs, die dem Kunden als Gläubiger die Möglichkeit der Leistungsklage verschaffe. Der Bereicherungsanspruch würde erst fällig, wenn ein Versicherungsnehmer den Widerspruch erklärte und damit dem bis dahin schwebend unwirksamen Versicherungsvertrag endgültig die Wirksamkeit versagen würde. Auch wenn während der schwebenden Unwirksamkeit (noch) kein Rechtsgrund für die Prämienzahlung des Versicherungsnehmers bestanden habe, würde – so der Bundesgerichtshof – erst durch den Widerspruch der Schwebezustand beendet und Klarheit geschaffen, dass dem Versicherer die geleisteten Prämien nicht zugestanden haben. Erst nach der Entscheidung des Versicherungsnehmers, den Widerspruch zu erklären, stehe somit fest, dass der Vertrag, den die Parteien bis dahin wie einen wirksamen Vertrag durchgeführt hatten, endgültig unwirksam gewesen ist.

Möchten Sie wissen, ob Ihren ein Widerrufsrecht oder ein Widerspruchsrecht gegenüber Ihrer Versicherungsgesellschaft zusteht, welchen Geldbetrag Sie fordern können und ob der Ausstieg aus dem Geschäft sinnvoll ist? Gerne prüfen wir für Sie die Rechtslage und vertreten Ihre rechtlichen Interessen gegenüber der Versicherungsgesellschaft.

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Umfirmierung und Umgestaltung der Clerical Medical Investment Group Ltd. zur Scottish Widows Ltd.

Die britische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. versendet seit August 2015 Rundschreiben an die Versicherungsnehmer mit der Information, dass voraussichtlich zum 31.12.2015 Änderungen stattfinden werden, denen der Kunde mittels Einspruch widersprechen könne. Im Rundschreiben wird mitgeteilt, dass es Auswirkungen in zahlreichen Bereichen geben werde. Offen ist nach der Aussagen von Branchenkenner und Versicherungsfachleuten, ob das Finanz- und Haftungsvolumen der Clerical Medical Investment Group Limited und die Absicherungssysteme aller Policen in identischer Höhe erhalten bleiben wird und welche Änderungen der Vertragsbedingungen, insbesondere im Bereich der Pools mit garantiertem Wertzuwachs, es geben wird. Clerical Medical räumt selbst ein, dass Versicherte bestimmten Risikotypen zukünftig mehr oder weniger ausgesetzt sein würden.

Nachteilige Veränderungen bei den Versicherungsverträgen

So müssten sich Kunden, die sich nicht wehren, vorsorglich auf „Änderungen bei den Auszahlungsmethoden, bei der Qualität des Kundendienstes, bei den Kapitalschutzmaßnahmen, bei der Investmentpolitik, bei der Vermögensverteilung, bei den Auslagen und Kosten“ und gegebenenfalls bei der Besteuerung, die die Folge der Fusion sein könnten, einstellen. Zwar erklärte Clerical Medical, diese Auswirkungen seien „nur kleinerer Art“ und „nicht beträchtlich“, doch sollte man sich vorsorglich absichern. Angekündigt wurde auch ein mögliches Zusammenlegen oder Schließen von With-Profit-Funds. Die Zusammenführung von Unternehmen und die Umstrukturierungen in der Konzerngruppe Scottish Widows führen zu unkalkulierbaren Risiken, da die Verbindlichkeiten zahlreicher Unternehmen gebündelt würden und sich potenzieren hätten können.

Genehmigung von High Court in London

Der High Court in London hat gleichwohl trotz  Bedenken, Einwänden und Einsprüchen einer Vielzahl von betroffenen Versicherungsnehmern am 26.11.2015 die beantragte Umstrukturierung der Scottish Widows Group genehmigt. Die Clerical Medical Investment Group Ltd. firmiert nun in umstrukturierter Form als Scottish Widows Ltd. Die Versicherungsverträge und die Abläufe sind vordergründig ähnlich geblieben. Weiterhin stand und steht das Beschwerdemanagement in Heidelberg, seit dem Jahreswechsel 2015/2016 unter neuer Anschrift Im Breitspiel 2-4 in 69126 Heidelberg Anwälten und Versicherungsnehmern als Ansprechpartner in Gerichtsverfahren und bei außergerichtlichen Abklärungs- und Vergleichsverhandlungen zur Verfügung.

Prüfung der Auswirkungen auf die Versicherungsverträge

Wie wichtig und relevant die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes sind, zeigt sich täglich bei der Bearbeitung der Clerical-Medical-/Scottish-Widows-Fälle, denn weiterhin besteht erheblicher Rechtsberatungs- und Prozessführungsbedarf bei den Versicherungsnehmern dieses englischen Versicherers. Viele Kunden holen sich vorsorglich mit anwaltlicher Hilfe möglichst umfassend ihr Geld mit Rendite aus den Versicherungsverträgen zurück. Bewährte Mittel sind dabei die Instrumente der Vertragserfüllung bei Auszahlungsversprechen, Schadensersatzforderungen, Widerrufe, Widersprüche und das Ausüben von Rücktrittsrechten. Weitere Strategien kommen je nach der Ausgestaltung des Versicherungsvertragsverhältnisses und der Besonderheiten beim damaligen Vertragsabschluss hinzu.

Gerne prüfen wir für Sie basierend auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Gesetzeslage die rechtlichen Möglichkeiten bei Ihrem Clerical Medical-Vertrag und beraten Sie je nach Ihren Zielen und nehmen professionell und engagiert die Umsetzung vor.

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MAGELLAN Maritime Services GmbH – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Am 1.9.2016 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAGELLAN Maritime Services GmbH vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67c IN 237/16 eröffnet worden. Die Gesellschaft, welche an Kapitalanleger mittels Kaufverträgen Seecontainer veräußerte und deren Vermietung an südostasiatische Reedereien im Rahmen von Verwaltungsverträgen durchführte, hatte am 30.5.2016 einen Eigenantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht – Insolvenzgericht Hamburg Herrn Rechtsanwalt Peter Alexander Borchardt, welcher beauftragt wurde, das Vermögen vorläufig zu sichern und ein Insolvenzgutachten zu erstellen.

Haben Sie Container bei der MAGELLAN Maritime Services GmbH erworben? Gerne prüfen wir für Sie schnell und lösungsorientiert die rechtlichen Möglichkeiten, vertreten Sie, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet werden wird und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistern und sonstigen Verantwortlichen!

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MAGELLAN Maritime Services GmbH in Insolvenz – Prüftermin und Gläubigerversammlung am 18.10.2016

In Hamburg haben am 18.10.2016 der vom Insolvenzgericht festgelegte Berichtstermin gemäß § 156 InsO und die Gläubigerversammlung im Hotel Radisson Blu von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr stattgefunden. Unsere Kanzlei DR. GÄBHARD RECHTSANWALTSKANZLEII war als anwaltlicher Anlegervertreter dabei. Es kamen weit über 500 Anleger und eine Reihe von Anwälten zur Versammlung. Bereits im Vorfeld hatte der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Peter Alexander Borchardt per Rundschreiben vom 6.10.2016 mitgeteilt, dass er in der Versammlung zunächst einen Bericht über den Verlauf des bisherigen Verfahrens geben werde, dann die Rechtslage zu den Rechten der Anleger aus seiner Sicht darstellen werde und sich dann dem Thema zuwenden wolle, welche Handlungsalternativen es für die Gestaltung des Insolvenzverfahrens nun gäbe.

Probleme mit dem Containerlieferanten und Umsatzausfälle aufgrund der Verkaufsprospektpflicht ab dem 1.1.2016

Zur Insolvenzreife wurde Herrn Rechtsanwalt Peter Alexander im Termin ausgeführt, dass der einzige Containerlieferant, ein chinesischer Hersteller, ab Ende 2015 angedroht habe, die Belieferung mit Neucontainern wegen Zahlungsverzugs einzustellen. Um diesen großen Nachteil abzuwenden, habe die Geschäftsleitung der MAGELLAN Maritime Services GmbH Ende 2015 eine Zahlung von US-Dollar 11 Millionen an den chinesischen Hersteller geleistet. Als weiteres Problem habe es dann Umsatzausfälle im Neugeschäft im Januar 2016 und im Februar 2016 gegeben, weil man wegen des Inkrafttretens des Kleinanlegerschutzgesetzes neue Vertriebsunterlagen habe erarbeiten lassen müssen. Wegen dieser zwei Hauptprobleme sei das Unternehmen nicht imstande gewesen, die quartalsmäßigen Auszahlungen der Garantiemieten in Höhe von rund EUR 11 bis 12 Millionen an die Anleger für das erste Quartal 2016 vorzunehmen.

KPMG Deutschland: Teure Containerpreise, Risiken und Schwierigkeiten in der Schiffstransportbranche

Zur wirtschaftlichen Gesamtsituation der MAGELLAN Maritime Services GmbH wurde sodann von KPMG Deutschland ausgeführt, dass wegen des Überangebots von Schiffen und Containern und des weltweiten Rückgangs im Schiffstransportgeschäft ein sehr hoher Preisverfall der Container zu verzeichnen sei. Ein 40-Fuss-Container, den ein Anleger im Jahr 2012 für US-Dollar 4.040,00 von der Magellan Maritime Services GmbH erworben habe, könne als Neuprodukt heute nur noch mit einem Neupreis von US-Dollar 2.258,00 verkauft werden; als Gebrauchtcontainer sei ein 40-Fuss-Container nur noch US-Dollar 975 wert. Der Verkauf der Container sei bereits seinerzeit auch zu sehr teuren Preisen an die Kunden erfolgt. KPMG hat ermittelt, dass die Insolvenzschuldnerin MAGELLAN Maritime Services GmbH mit 113.000 Containern an Platz 13 im Weltmarkt mit 0,5 % des Marktvolumens liegen würde.

Insolvenzverwalter: Investorensuche für den Verkauf aller Container

Der Insolvenzverwalter erklärte dann am 18.10.2016, er plädiere nicht für eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebes mit der Verwaltung der Container. Grund seien die hohen Risiken wie der Wettbewerb in diesem Markt allgemein, das Problem, dass in näherer Zeit immer mehr MAGELLAN-Anleger-Verwaltungsverträge auslaufen würden, so dass sehr viele von den 113.000 Containern in Containerdepots anlanden würden, auch seien die Verwaltungskosten des operativen Geschäfts sehr hoch, man müsse sich auf steigende Kosten der Containerversicherungen einstellen und sei dann gegebenenfalls auch mit Kündigungen von Reederei-Mietverträgen konfrontiert. Die zurückkommenden Container würden Lagerkosten erzeugen und müssten teilweise auch wieder instandgesetzt werden. Die Neuvermietung in Teilchargen in Häfen weltweit sei schwierig. Besser sei die Wahl der „Fortsetzung des Investorenprozesses mit der Zielsetzung des Verkaufs der Portfolios”, hierfür gäbe es auch indikative Angebote. Preise wollte der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Borchert nicht nennen mit der Begründung, dass Kaufinteressenten in der Gläubigerversammlung anwesend seien. Beschlossen wurde in der Versammlung, dass der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Borchardt sich bemühe solle, den Investorensuche-Prozess fortzusetzen und ein konkretes Verkaufsangebot für die Container und die Mietverträge zu erhalten, über das die Anleger dann informiert werden.

Gerne prüfen wir für Sie als Käufer von MAGELLAN-Containern Ihre rechtlichen Möglichkeiten, melden Ihre Forderung im Insolvenzverfahren und beraten Sie zur Inanspruchnahme von Verantwortlichen.

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MAGELLAN Maritime Services GmbH in Insolvenz – Mietausschüttung an die geschädigten Anleger

Im Rundschreiben vom 25.4.2017 vom MAGELLAN-Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Borchardt wird den Anlegern eine sehr kleine Auszahlung auf die seit dem 1.1.2016 ausstehenden MAGELLAN-Container-Mietansprüche angekündigt. Bei unseren Mandantinnen und Mandanten stellen wir fest, dass diese angekündigte Auszahlung bei den Anlegern generell überwiegend weniger als 10 % der für den Zeitraum ab dem 1.1.2016 bis heute nach den Verwaltungsverträgen angefallenen Mietansprüche sind. Begründet wird die kleine Zahlung vom MAGELLAN-Insolvenzverwalter damit, dass nur Container-Mieten für die Monate März 2016 bis Mai 2016 erstattungsfähig seien, was sich aus der Rechtsansicht im MAGELLAN-Gutachten von Herrn Prof. Dr. Christoph Thole vom 7.12.2016 herleiten lasse, welche der Insolvenzverwalter für überzeugend hält, obgleich eine davon abweichende anlegerfreundlichere Rechtsauffassung wesentlich überzeugender und vorteilhafter für jeden einzelnen Anleger ist.

Nachtrag: Die angekündigten Geldbeträge wurden Anfang August 2017 ordnungsgemäß als erste Ausschüttung an die Anleger ausgezahlt.

Gerne prüfen wir für Sie Ihre Rechtsposition, vertreten Sie im MAGELLAN-Insolvenzverfahren und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten gegenüber Anlageberatern, Anlagevermittlern und Banken.

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MAGELLAN Maritime Services GmbH in Insolvenz – Insolvenzverwalter verkauft Container an Buss Global

Mit Rundschreiben des Insolvenzverwalters Herrn Rechtsanwalt Peter Alexander Borchardt vom 14.6.2017 und vom 17.7.2017 wurden wir für unsere Mandantinnen und Mandanten als  Anleger informiert, dass der Insolvenzverwalter die Container der Anleger an die Buss Global-Gruppe in Singapur für über EUR 160 Millionen veräußert hat, weil die meisten Anleger der Mitveräußerung ihrer Container zugestimmt haben. Die Buss-Global-Gruppe, Schwesterunternehmen der in Hamburg ansässigen Buss-Capital-Gruppe, gab ebenfalls am 1.8.2017 bekannt, dass ihr Tochterunternehmen Marine Container Management LP (“MCM“) den Kaufvertrag über die rund 182.000 TEU große Magellan-Containerflotte unterzeichnet habe. Für das Management der Standard- und Kühlcontainer konnte MCM die Textainer Group Holdings Limited gewinnen. Die seit 1979 operierende, börsennotierte Textainer Group ist mit einer Containerflotte von über drei Millionen TEU eine der größten Containerleasinggesellschaften der Welt. Sie betreibt weltweit über 14 Büros und rund 500 Depots.

Wie Buss Global weiter mitteilte, war dem Verkauf der MAGELLAN-Container eine Abstimmung der über 8.000 Magellan-Investoren durch den Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Peter Alexander Borchardt vorausgegangen, an der 90 Prozent der Befragten teilnahmen. Über 93 Prozent davon stimmten für den Verkauf der Container an MCM. Die MAGELLAN-Investoren erhalten insgesamt 160 Millionen Euro sowie eine ergänzende Erfolgsbeteiligung von bis zu 15 Millionen US-Dollar. Stichtag der rechtlichen Eigentumsübertragung der Container ist der 1.8.2017.

Gerne prüfen wir für Sie Ihre Rechtsposition, vertreten Sie im MAGELLAN-Insolvenzverfahren und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten gegenüber Anlageberatern, Anlagevermittlern und Banken und setzen Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich durch.

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MAGELLAN Maritime Services GmbH in Insolvenz – Erste Abschlagszahlung vom Insolvenzverwalter

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens zum einvernehmlichen Verkauf der Container an die Buss Global-Gruppe kam es im Dezember 2019 zu einer ersten Abschlagszahlung auf die Container für diejenigen Anleger, die nachweisbar Container mit genau identifizierbaren international einheitlich standardisierten B.I.C.-Container-Nummern des Bureau International des Containers et du Transport Intermodal zu Eigentum erhalten hatten und dem Verkauf zugestimmt hatten. In den Rundschreiben vom 14.6.2017 und vom 17.7.2017, die der Insolvenzverwalter Herr Peter Alexander Borchardt an uns für unsere Mandantinnen und Mandanten versendet hatte, war schon in Aussicht gestellt worden, dass der Insolvenzverwalter eine größere Abschlagszahlung an die Anleger aus dem Verkauf der Container an die Buss Global-Gruppe in Singapur leisten würde, was nun am 14.12.2017 auch durchgeführt wurde. Der Insolvenzverwalter stellte außerdem weitere Abschlagszahlungen in der Zukunft in Aussicht.

Da die bisherigen Abschlagszahlungen vom Insolvenzverwalter der Höhe nach selbst bei den Anlegern mit nachgewiesenem Containereigentum nur einen Teil des Schadens abdecken, war und ist es weiterhin umso wichtiger anwaltlich prüfen zu lassen, gegen welche zusätzlichen Verantwortlichen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Gerne prüfen wir für Sie Ihre Rechtsposition, vertreten Sie im MAGELLAN-Insolvenzverfahren und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten gegenüber Anlageberatern, Anlagevermittlern und Banken.

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P & R Container – Insolvenzanträge: P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und P & R Container Leasing GmbH

Die P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und die P & R Container Leasing GmbH, alle ansässig in Grünwald bei München, haben am 15.3.2018 Insolvenzanträge beim Amtsgericht München gestellt! Es wurden daraufhin mit Beschlüssen vom 19.3.2018 vom Amtsgericht – Insolvenzgericht München vorläufige Insolvenzverwalter bestellt, nämlich Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé für die P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Aktenzeichen des AG München: 1542 IN 726/18) und die P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Aktenzeichen des AG München 1542 IN 728/18) und Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke für die P & R Container Leasing GmbH (Aktenzeichen des AG München: 1542 IN 727/18). Am 26.4.2018 wurde sodann das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der P & R Transport-Container GmbH (Aktenzeichen des AG München: 1542 IN 1127/18) mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé eröffnet und am gleichen Tag auch noch das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der P & R AG (Aktenzeichen des AG München: 1542 IN 1128/18) mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke.

Mutmaßlich über 54.000 geschädigte Kapitalanleger

Da P & R Marktführer war, sollen die insolventen P & R-Gesellschaften über 54.000 P & R-Anleger als Kunden betreut haben. Nachdem P & R seit dem Jahr 1975 die Containergeschäfte angeboten hatte und sich einen entsprechenden Ruf aufgebaut hatte, sind die Überraschung und die Bestürzung groß. Am 24.7.2018 wurde von den Insolvenzverwaltern mitgeteilt, dass die Insolvenzverfahren offiziell eröffnet worden sind und die Anleger ihre Forderungen anmelden dürfen. Dabei soll es sich um bis zu EUR 3,5 Milliarden handeln. Die ersten gerichtlichen Gläubigerversammlungstermine waren vom Insolvenzgericht München für den 17.10.2018 und den 18.10.2018 in der Münchner Olympiahalle angesetzt worden. Dabei wurden die geschädigten Anleger und die im Auftrag der eigene Mandanten teilnehmenden Anlegeranwälte wie unsere Kanzlei über die ersten Erkenntnisse der Insolvenzverwalter wie das Nichtvorhandensein von etwa einer Million Container, die rein buchhalterisch und fiktiv an Kunden verkauft wurden, informiert und über die Ansicht der Insolvenzverwalter, dass man den Schaden minimieren wolle, indem man zunächst das Mietgeschäft fortsetzen und dann die real vorhandenen rund 618.000 Container verkaufen würde. Ziel sei, dass die Anleger im Insolvenzverfahren eine erste quotale Ausschüttung ab dem Jahr 2020 auf ihre anzumeldende Forderung erhalten würden.

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P & R Container in Insolvenz – Insolvenzverwalter berichten von 1 Million nicht vorhandener Container

Wie die Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé und Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke in ihrer Presseerklärung vom 17.5.2018 und in der Olympiahalle bei den Gläubigerversammlungen Mitte Oktober 2018 mitgeteilt hatten, hat sich bei den Recherchen die Befürchtung bestätigt, dass von P & R über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren insgesamt knapp eine Million nicht vorhandene Container an Anleger verkauft wurden, was eine schwere Betrugsstraftat darstellen dürfte. Die Staatsanwaltschaft München hat bereits die Ermittlungen gegen die P & R-Verantwortlichen aufgenommen. Bezüglich der rund 618.000 vorhandenen Container, welche aktuell weiter über die Schweizer P & R Equipment & Finance Corp. an Reedereien vermietet werden, ist zunächst die Aufrechterhaltung des Vermietungsgeschäfts vorgesehen, um möglichst weiterhin Einnahmen damit zu erzielen. Der Umstand, dass die Anleger offenbar nur dann, wenn sie nach dem Kaufabschluss von P & R Eigentumszertifikate verlangten, eine solche Urkunde erhielten, führte dazu, dass die meisten Anleger keine B.I.C.-Nummern gemäß der international einheitlichen Nummernvergabestelle Bureau International des Containers et du Transport Intermodal in Frankreich genannt bekommen haben, so dass die Auffindbarkeit ihrer Container und deren Aussonderung als Eigentum schwer realisierbar, wenn nicht unmöglich sein dürfte.

Gerne beantworten wir Ihnen als Mandantin oder Mandant die damit im Zusammenhang stehenden Fragen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als geschädigte Anlegerin oder als geschädigter Anleger!

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Clerical Medical: Scottish Widows Ltd., London, überträgt Versicherungsverträge auf die Tochtergesellschaft Scottish Widows Europe S.A., Luxemburg

Wie Clerical Medical bereits den meisten Kunden schriftlich mit Rundschreiben vom Dezember 2018 angekündigt hatte, hat das Unternehmen Scottish Widows Ltd. mit Sitz in London die Versicherungsverträge mit den deutschen, österreichischen und schweizerischen Kunden mit Wirkung ab dem 29.3.2019 auf eine neue Tochtergesellschaft des Unternehmens, die Scottish Widows Europe S.A. mit Sitz in Luxemburg, übertragen. Der High Court of Justice als oberster britischer Gerichtshof in London hatte dies mit einer Genehmigung vom 18.3.2019 im Rahmen eines sogenannten Part VII-Transfers gemäß des Abschnitts VII des „Financial Services and Markets Act 2000“ ermöglicht. Etabliert wurde außerdem eine Zweigniederlassung der Scottish Widows Europe S.A. mit Sitz in Heidelberg in Deutschland.

Kein Insolvenzschutz mehr für die deutschen Versicherungsnehmer

Rechtlich und wirtschaftlich sehr nachteilig ist, was der Scottish Widows-Konzern auch selbst einräumt, dass mit der Verlagerung der Versicherungsverträge aus England der „UK Financial Services Compensation Scheme“, der englische Sicherungsfonds zur Entschädigung der Kunden von Finanzdienstleistungsunternehmen, nicht mehr zu Leistungen ab dem Übertragungszeitpunkt verpflichtet ist und damit kein vergleichbares Absicherungssystem vorhanden ist, wenn ein Schadensfall eintreten würde. Ein vergleichbares gesetzlich vorgesehenes Absicherungssystem gibt es nämlich bisher nicht in Luxemburg. Das bedeutet, dass Kunden im worst case dann bei einer Insolvenz des luxemburgischen Versicherungsunternehmens Scottish Widows Europe S.A. ein Totalverlustrisiko für ihre Einzahlungen haben könnten. Im Versicherungsschein versprochene „Regelmäßige Auszahlungen“ würden dann auch nicht geleistet werden, ebenso wie es bei Rückabwicklungen oder bei Kündigungen kein Geld mehr geben würde. Gerade für Kunden, die sehr hohe Einzahlungen getätigt haben und/oder bei denen die „Regelmäßigen Auszahlungen“ im Versicherungsschein erst in ferner Zukunft beginnen, ist dies ein hohes Risiko.

BREXIT und Weltwirtschaft – Unsicherheiten für die Fonds-Performance

Wirtschaftlich ist zusätzlich zu beachten, dass die bisherigen regelmäßigen Versicherungsbeiträge und die bisherigen hohen Einmaleinzahlungen der unzähligen deutschen Clerical-Medical-Kunden von dem englischen Unternehmen Scottish Widows Ltd. in diversen sehr spekulativen Fonds und anderen Investitionen angelegt sind. In welchem Ausmaß es dabei in naher Zukunft möglicherweise zu massiven Finanzeinbußen aufgrund der internationalen Geldmarktentwicklungen infolge des BREXIT oder aus sonstigen Gründen kommen wird, zumal Clerical Medical mitteilt, man werde u.a. auch am neuen Standort in Luxemburg „Fonds neu nachbilden“, wird man sehen.

Mögliche veränderte Steuersituation je nach Vertragsart, Vertragsdauer und Einzelfall

Ein weiteres Problem kann je nach Vertragsart und den Gegebenheiten im Einzelfall die steuerliche Handhabung des Versicherungsvertrags sein. Sofern und soweit Kapitalerträge bei den Auszahlungen steuerpflichtig sind und Abgeltungssteuer anfällt, was u.a. mit dem Zeitraum, in welchem der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde, zusammenhängt, wird die 25%-Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge sowie ggfs. der anteilige Solidaritätszuschlag und der Kirchensteueranteil seit dem 29.3.2019 von der Luxemburger Scottish Widows Europe S.A. einbehalten und direkt an die deutschen Finanzbehörden abgeführt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der Versicherungsnehmer kann seinerseits Freibeträge geltend machen oder von seinem Steuerberater anderweitig etwaige ihm zustehende Rechte im Einzelfall durchsetzen lassen.

Die anwaltliche Überprüfung des Vertrags und die kompetente Beratung zu allen rechtlichen Möglichkeiten ist angesichts der jüngsten Entwicklungen und der zukünftigen Prognosen für derartige fondsgebundene und damit sehr spekulative Kapitallebensversicherungen dringend zu empfehlen, wofür unsere seit vielen Jahren auf die Vertretung von Clerical-Medical-Anlegern spezialisierte Kanzlei mit über 25 Jahren Kompetenz und Erfahrung Ihnen gerne zur Verfügung steht! Gerne prüfen wir für Sie Ihren Versicherungsvertrag und vertreten Ihre rechtlichen Interessen gegenüber Clerical Medical!

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